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Democracy International

Debatte um Eisenbahnbrücke zeigt: Direkte Demokratie in OÖ dringend reformbedürftig

Eisenbahnbrücke in Linz

Debatte um Eisenbahnbrücke zeigt: Direkte Demokratie in OÖ dringend reformbedürftig

03.11.2014

In Linz wird seit Längerem die Zukunft der Eisenbahnbrücke diskutiert. Während die Gemeinderatsmehrheit plant, die Eisenbahnbrücke abzureissen und an deren Stelle eine neue Brücke zu bauen, setzt sich die Plattform "Rettet die Eisenbahnbrücke" für eine Volksbefragung ein und hat dafür Unterschriften gesammelt. Der Bürgermeister der Stadt Linz hat nun jedoch eine Volksbefragung zur Zukunft der Eisenbahnbrücke für rechtlich unzulässig erklärt.

Zum inhaltlichen Streitpunkt über den Abriss oder Erhalt der Linzer Eisenbahnbrücke kommt somit auch noch die grundsätzliche Frage, ob die Linzer Bevölkerung selber zu diesem Thema mitreden soll und ob eine Volksbefragung zulässig ist.

Aus Sicht von mehr demokratie! soll die Bevölkerung über alles entscheiden können, worüber auch Politiker_innen entscheiden können. Besteht für den Linzer Gemeinderat ein politischer Gestaltungsspielraum zur Zukunft der Eisenbahnbrücke, dann gibt es aus Sicht von mehr demokratie! keinen Grund, warum nicht auch die Bevölkerung selber zum selben Thema befragt werden darf. Zwar gehört die Eisenbahnbrücke der ÖBB. Dennoch ist es aber die Stadt Linz - und nicht etwa die ÖBB - die die Debatte über die Zukunft der Eisenbahnbrücke vorantreibt und auch eine Ausschreibung beschlossen hat. Die Stadt Linz hat damit ihre politische Zuständigkeit für die Zukunft der Eisenbahnbrücke deutlich unterstrichen.

Rechtlich betrachtet muss die Angelegenheit in die Gemeindeautonomie fallen ("eigener Wirkungsbereich der Gemeinde"), damit eine Volksbefragung durchgeführt werden darf. Bei politischem Willen, die Bevölkerung selber mitentscheiden zu lassen, lassen sich auch zulässige Fragestellungen für eine Volksbefragung finden. Umgekehrt sind bei politischem Unwillen auch die rechtlichen Vorwände meist nicht weit, um einer Debatte auszuweichen. Bei politischem Willen für eine Volksbefragung findet sich immer ein rechtlicher Weg. Vielen ist noch in Erinnerung, dass Kreisky 1978 ein - ursprünglich nicht vorgesehenes - Gesetz über die friedliche Nutzung der Atomenergie in Österreich bzw. über die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf rasch ausarbeiten ließ, um der Volksabstimmung über das AKW Zwentendorf die erforderliche rechtliche Grundlage zu verschaffen. 

Die Kritik von mehr demokratie! geht jedoch weiter: Oberösterreich zählt bei den direkt-demokratsichen Verfahren im Österreich-weiten Vergleich zu den Schlusslichtern und macht es der Bevölkerung schwer, aktiv eine Mitentscheidungsmöglichkeit herbeiführen zu können.

So wird momentan etwa in den oberösterreichischen Statutarstädten Linz, Wels und Steyr der Bevölkerung nur erlaubt, sich als Bittsteller an den Gemeinderat zu wenden und darum bitten zu dürfen, vom Gemeinderat eine unverbindliche Volksbefragung gewährt zu bekommen.

Diese oberösterreichische Rechtslage ist entwürdigend und lässt den gebotenen demokratischen Respekt des Landesgesetzgebers vor dem demokratischen Souverän, vor der Bevölkerung, vermissen.

Liebe Landtagsabgeordnete, krempelt die Ärmel hoch und macht dieser unwürdigen Regelung ein Ende! Beschließt endlich zeitgemäße Regeln für Mitentscheidungen der Bevölkerung in Oberösterreich!

 

§§ 67ff Linzer Stadtstatut

Presseaussendung der Stadt Linz vom 03.11.2014: Bürgerinitiative Verein „Rettet die Eisenbahnbrücke“ rechtlich trotz 872 Unterstützer unzulässig

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