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Democracy International

Kärntner Koalitionsvereinbarung 2013-2018

Kärntner Koalitionsvereinbarung 2013-2018

04.04.2013

Auszug

Verfassung (Seite 5 und 6)

 

 

Die Kärntner Landesverfassung als wesentliche Rechtsgrundlage des Landes Kärnten wird einer umfassenden Novellierung unterzogen. Kernstück dieser Novelle ist die Abschaffung des derzeitigen Proporzsystems unter gleichzeitiger Stärkung des Kärntner Landtages. Damit geht auch die Einrichtung eines Verfassungs- und Europarechtsdienstes im Kärntner Landtag einher. In einem Verfassungskonvent wird den BürgerInnen des Landes die Möglichkeit eröffnet, sich an diesen Prozess der Neugestaltung der Verfassung aktiv zu beteiligen. Dies ist ein klares Bekenntnis zu mehr direkte und partizipativer Demokratie.

Im Zuge der Novellierung der Landesverfassung sollen die Kontroll- und Minderheitsrechte des Kärntner Landtages ausgebaut und umfassend gestärkt werden. Dies soll auch hinsichtlich der ausgegliederten Rechtsträger und Gesellschaften des Landes geprüft werden. Bei Veräußerungen von Landesvermögen muss hinkünftig die Einbindung des Landtages sichergestellt sein. Untersuchungsausschüsse sollen sowohl im Bezug auf die Einsetzung als auch auf die Verfahrensregelungen als Minderheitsrecht ausgestaltet werden.

Der BürgerInnenbeteiligung widmen die Koalitionsparteien besondere Aufmerksamkeit. So soll die Einbindung der Zivilgesellschaft (NGOs) in die parlamentarische Willensbildung verstärkt erfolgen. Mit dem Ziel des „Good Governance“ und im Sinne des „Open Government“ werden die Koalitionsparteien Informationen über Politik und Verwaltung grundsätzlich frei zugänglich machen, außer es gibt Gründe wie Datenschutz, die dagegen sprechen. Mit einem „Transparenzgesetz“ werden Informationspflichten der Landesorgane, des Landtages und der ausgegliederten Rechtsträger ausgeweitet.

Neben der Stärkung des Landtages wird von den Koalitionsparteien auch darauf geachtet, dass der Landesrechnungshof zur optimalen Aufgabenerfüllung eine entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung erhält.

Es wird angestrebt, die Anwaltschaften des Landes unmittelbar dem Landtag zuzuordnen.

Zur Förderung des Zusammenlebens der Volksgruppen wird das „Dialogforum“ wieder aktiviert.

Der Bereich der Exekutive soll einer Aufgaben- und Strukturreform unterzogen werden, die zu einer wirkungsorientierten Verwaltung führt und im Ergebnis für die BürgerInnen des Landes eine Bürokratie- und Aufgabenreduktion aufweist.

Die derzeitigen Landesverwaltungsstrukturen sollen im Jahr 2013 unter Einbeziehung der Personalvertretung und unter Verantwortung der jeweils zuständigen Referenten evaluiert werden.

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