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Democracy International

Raus aus Euratom

Raus aus Euratom - Screenshot

Raus aus Euratom

22.02.2009

Stellungnahme von mehr demokratie! zur Raus-aus-Euratom-Kampagne:
mehr demokratie!
befürwortet die Einleitung eines Volksbegehrens und fordert eine Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus dem Euratom-Vertrag!

mehr demokratie! versteht sich als Teil der Demokratisierungsbewegung und setzt sich für eine Verbesserung der Demokratiequalität auf allen politischen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen ein. Vorrangiges Ziel von mehr demokratie! ist die Stärkung und Nutzung direkt-demokratischer Instrumente. Wir treten für wirksame, bürgerInnen-freundliche und faire Formen der BürgerInnen-Mitbestimmung, vor allem durch Volksabstimmungen, ein.

mehr demokratie! befürwortet die Einleitung eines Volksbegehrens über einen Austritt Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und fordert, dass die Bevölkerung selber in einer Volksabstimmung über die Beendigung oder über den Fortbestand der Mitgliedschaft im Euratom-Vertrag entscheiden kann.

mehr demokratie! enthält sich grundsätzlich einer inhaltlichen Positionierung und Bewertung zu konkreten Volksbegehren, sofern nicht wesentliche demokratie-politische Inhalte berührt werden.

mehr demokratie! weist darauf hin, dass der Euratom-Vertrag das Europäische Parlament von einer Mitentscheidung ausschließt und dass der Euratom-Vertrag somit ausgerechnet für die hochriskante Atomtechnologie ein Demokratie-defizitäres Sonderregime bereithält, welches Atomenergie gegenüber anderen Energieformen finanziell deutlich privilegiert und vom EU-Wettbewerbsrecht ausnimmt. Die Regelungen über den Strahlenschutz der Bevölkerung sowie die Beschlüsse über die Subventionierung der Atomenergieforschung kommen ohne nennenswerte Beteiligung des Europäischen Parlaments zustande.

Demokratie-politisch bedenklich erscheint außerdem, als Euratom-Mitglied erhebliche Budgetmittel für Atomenergie auszugeben, obwohl sich die österreichische Bevölkerung 1978 mehrheitlich gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf ausgesprochen hat und obwohl seither die Nutzung der Atomkraft in Österreich gesetzlich untersagt ist, was seit 1999 auch durch ein einstimmig beschlossenes Verfassungsgesetz abgesichert ist. Die Mitgliedschaft Österreichs am Euratom-Vertrag bei gleichzeitiger Ablehnung der Atomenergie wird mit den Mitbestimmungsmöglichkeiten gerechtfertigt. Diese wurden allerdings durch Österreich seit dem EU-Beitritt 1995 nie nachdrücklich ausgeschöpft, um insb. die offizielle österreichische Forderung nach einer Totalrevision des Euratom-Vertrags auch tatsächlich durchzusetzen.

Etliche RechtsexpertInnenengutachten kommen übereinstimmend zum Ergebnis, dass ein Austritt aus dem Euratom-Vertrag aufgrund allgemeiner völkerrechtlicher Regeln möglich ist, ohne zugleich aus der EU auszutreten.

mehr demokratie!

Rückfragehinweis: Mag. Erwin Mayer, Tel. +43 (0)664 2700441

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