die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie

Democracy International

Über drei Stufen zu einer echten Vertiefung der Demokratie

Über drei Stufen zu einer echten Vertiefung der Demokratie

07.03.2012

Gastkommentar von mehr demokratie!-Vorstandssprecher Erwin Mayer in Die Presse vom 05.03.2012

Wie der Name „Demokratie“ schon nahelegt, sollte das Recht vom Volk ausgehen. Das könnte durchaus wörtlicher verstanden werden als bisher üblich.

Die Bevölkerung selbst sollte initiativ werden können und ein oder mehrere Verfassungsgesetze zum Beispiel zur Einführung der direkten Demokratie vorlegen können. Die Mehrheit der Bevölkerung entscheidet dann in einer Ur-Volksabstimmung, welches Modell der direkten Demokratie sich durchsetzt und in die Verfassung geschrieben wird.

Seit einiger Zeit schon aber läuft in Österreich die Diskussion über „mehr Demokratie“ und über die Stärkung und den Ausbau der direkten Demokratie anders. Es gibt mehr oder weniger ausgereifte Vorschläge inzwischen aller Parteien unter dem Schlagwort „direkte Demokratie“.

Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll und die ÖVP sowie manche Befürworter von mehr Persönlichkeitswahlelementen verstehen darunter die direkte Wahl von Personen. Demnach wäre die Wahl einer Liste von Kandidaten indirekte Demokratie, aber wenn die Liste auf eine Person reduziert wird, wäre es schon direkte Demokratie.

 

Gegen die Mehrheitsmeinung

Würde das System der de facto reinen indirekten Demokratie zur Zufriedenheit der Bevölkerung funktionieren, dann hätten wir heute keine umfassende Vertrauenskrise der Demokratie. Die Mehrheitsmeinung der Wählerschaft wird oft ignoriert oder von den Vertretern der rein indirekten Demokratie sogar betont, dass manchmal gegen die Mehrheitsmeinung zu entscheiden sei, es somit eine Verpflichtung zur Nichtrepräsentativität gebe.

So müssen zum Beispiel angeblich Rettungspakete für Banken, Abfangjägerankäufe etc. zur Not auch gegen die Mehrheit in der Bevölkerung entschieden werden. Immer klarer wird aber heute, dass diese „notwendigen“ und „alternativlosen“ Entscheidungen oft von Spezialinteressen, von Lobbys beeinflusst werden und es immer Alternativen gibt, die diskutiert werden sollten.

Die Demokratie wird in der aktuellen Finanzkrise – um mit Angela Merkel zu sprechen – „marktkonform“ umgestaltet. Bankenvertreter schreiben Bankenrettungsgesetze, CO2-intensive Betriebe und deren Interessensvertretungen schreiben Klimaschutzgesetze, Finanzmärkte diktieren der Politik Finanzmarktspielregeln, Euro-Rettungsschirme und die Verteilung der Finanzierungslast unter den Steuerzahlern.

Der Souverän aber, also das Volk, will mehr direkte Demokratie. Deswegen befürworten laut einer Market-Umfrage 80Prozent mehr direkte Demokratie als Ergänzung zur indirekten Demokratie. Damit soll die indirekte, parlamentarische Demokratie wieder repräsentativer werden. Unterstützt wird diese Mehrheitsmeinung zunehmend von vielen Nichtregierungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die in ihren Kampagnen die bloße Beratung von Mandataren der indirekten Demokratie und Öffentlichkeitsarbeit als nicht mehr ausreichend einschätzen.

 

Dreistufige Volksgesetzgebung

„Mehr Demokratie Österreich“ schlägt daher in enger Anlehnung an das Modell der deutschen Schwesterorganisation „mehr-demokratie.de“ eine dreistufige Volksgesetzgebung vor.

Die erste Stufe stellt ein Initiativrecht mit 8000 Unterschriften dar. Damit wird ein Gesetzesvorschlag, eine Anregung in das Parlament gebracht. Bei dieser Stufe erfolgt der intensive Austausch mit den im Parlament vertretenen Parteien. Ein gemeinsamer Kompromiss kann unmittelbar in ein einfaches oder in ein Verfassungsgesetz münden.

Im Gegensatz zum jetzigen Volksbegehren würden diese Initiativen wie in der Schweiz vom Parlament sehr ernst genommen werden, weil danach den Initiatoren die zweite Stufe offensteht.

Bei dieser zweiten Stufe können die Initiatoren mit innerhalb von 18 Monaten gesammelten 100.000 Unterschriften für ein Volksbegehren einen nicht mehr veränderbaren, fertig ausgearbeiteten Gesetzestext oder eine Verfassungsbestimmung dem Parlament vorlegen. Dieses Gesetz oder die Verfassungsbestimmung kann dann entweder vom Parlament beschlossen werden – oder es kommt zur dritten Stufe.

 

Instrument Veto-Referendum

Dabei kann das Parlament dem Volk einen Gegenvorschlag präsentieren. Eine Volksabstimmung entscheidet darüber, welcher Vorschlag Geltung erlangt oder ob es beim Status quo bleibt.

Beschlüsse des Parlaments oder der Regierung können mit 50.000 innerhalb von drei Monaten frei gesammelten Unterschriften vom Volk jederzeit einem Veto-Referendum zugeführt werden, somit in nur zwei Stufen.

Gesetze und Verfassungsbestimmungen, die durch eine Volksabstimmung zustande gekommen sind, können nur durch eine erneute Volksabstimmung verändert werden. Das soll ein Overruling oder einen Beharrungsbeschluss durch die indirekte Demokratie verhindern.

Grundsätzlich gilt dabei, dass alles, was in der indirekten Demokratie, in Parlamenten entschieden werden kann, auch vom Volk entschieden werden kann.

 

Keine Doppelstandards

Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Grenzen gelten in gleichem Ausmaß für direkt- wie indirekt demokratische Entscheidungen. Es darf hier keine demokratiepolitischen Doppelstandards oder Privilegien für eine der beiden Formen geben.

Die (direkte) Demokratie gehört dem Volk. Wenn nur die Vertreter der Parteipolitik die Regeln für die konkrete Ausgestaltung der direkten Demokratie bestimmen können, besteht die große Gefahr, dass sich die Parteipolitik so wie auch in Salzburg weiterhin vor dem Volk schützen will und direkte Demokratie nur für große Parteiapparate und finanzkräftige Verbände anwendbar bleibt.

 

Realistische Mitwirkungsrechte

Die Hürden der Anzahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften (Staatssekretär Sebastian Kurz schlug zehn Prozent der Wahlberechtigten vor, das sind etwa 650.000 Unterschriften), das Unterschriftensammeln nur in Amtsräumen, etwaige Zustimmungs- oder Beteiligungsquoren zwischen 30 und 50 Prozent wie in Stuttgart oder in Italien oder Beharrungsbeschlüsse im Parlament gegen Volksentscheide dienen dazu, dass direkte Demokratie ein Parteieninstrument bleibt.

Dagegen sollte direkte Demokratie der Bevölkerung realistische Mitwirkungsrechte und das letzte Wort in der Demokratie ermöglichen. In Ländern wie der Schweiz, wo seit über 150 Jahren die Verfassung durch die Bevölkerung mit unzähligen Initiativen wesentlich mitgeschrieben wurde, aber auch in vielen amerikanischen Bundesstaaten sind die Hürden für direkte Demokratie niedrig angesetzt, und das Design direkter Demokratie ist auch für kleine, mittellose Initiativgruppen sehr anwenderfreundlich ausgestaltet.

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