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Wien: Volksbefragung vom 11. bis 13. Februar 2010

Wien: Volksbefragung vom 11. bis 13. Februar 2010

12.01.2010

Vom 11. bis 13. Februar wird es in Wien eine Volksbefragung geben. Die Volksbefragung wurde am 18. Dezember von der Wiener SPÖ im Gemeinderat beschlossen und umfasst fünf Fragestellungen.

1. Sind Sie dafür, dass in Wien die Möglichkeit geschaffen wird, neue HausbesorgerInnen (mit modernem Berufsbild) einzustellen?
2. Sind Sie für ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen in Wien?
3. Soll in Wien eine Citymaut eingeführt werden?
4. Sind Sie dafür, dass die U-Bahn am Wochenende auch in der Nacht fährt?
5. Sind Sie dafür, dass es in Wien für sogenannte "Kampfhunde" einen verpflichtenden Hundeführschein geben soll?

Aus unserer Sicht ist die Erste Fragestellung über die Hausmeister möglicherweise unzulässig ist. Zulässig wäre zum Beispiel eine Befragung über eine Resolution, die den kompetenten Gesetzgeber auffordert. Volksbefragungen sind in Wien nämlich nur für den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zulässig (§ 112a Wiener Stadtverfassung). Eine grundsätzliche Regelung über die Hausmeister fällt aber mit Sicherheit nicht in die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde. Umgekehrt sieht die Wiener Stadtverfassung für die Landesebene, wo die Hausmeister vielleicht regelbar sind, aber das Instrument der unverbindlichen Volksbefragung gar nicht vor.

Gravierendster Mangel der Direkten Demokratie in Wien bleibt, dass in Wien Volksbegehren keine Volksabstimmung verpflichtend auslösen können. Wir vergleichen Wien dazu besonders gerne mit Berlin, weil in der deutschen Bundeshauptstadt sehr rasch eine sehr lebendige direkt-demokratische Praxis entstanden ist, nachdem die direkt-demokratischen Bestimmungen in Berlin anwendungsfreundlich verbessert wurden. Der Unterschied auf den Punkt gebracht zur Frage der Kinderbetreuung: Die Berliner_innen bekommen 2.000 zusätzliche Kindertagesstättenbetreuer_innen. Die Wiener Kindergärtner_innen hingegen bekommen nur kalte Füsse vom Demonstrieren.

Bürgermeister Dr. Michael Häupl (SPÖ) betonte, dass Volksbefragungen durchwegs ihren Sinn bei strittigen Fragen hätten. Er könne sich dazu auch eine entsprechende Enquete unter Beteiligung von Fachleuten vorstellen. Auch das Abhalten lokal begrenzter Volksbefragungen, sprich: auf Bezirksebene sei für ihn prinzipiell vorstellbar. Seiner Erfahrung nach würden Volksbefragungen der Meinungsfindung dienen. Wichtig sei
jedenfalls, dass die jeweiligen Themen, über die Befragungen stattfinden, auch kommunalpolitisch umsetzbar seien. Auch müsse man aufpassen, dass der Fragenkatalog bei Volksbefragungen ein gewisses Maß nicht übersteige, um nicht in die Gefahr einer Meinungsumfrage zu geraten.

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