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Versammlungsgesetz-Novelle geht in völlig falsche Richtung

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Versammlungsgesetz-Novelle geht in völlig falsche Richtung

13.04.2017

Der Regierungsentwurf zur Novellierung des Versammlungsgesetzes würde in das politische Grundrecht der Versammlungsfreiheit deutlich verschlechternd eingreifen. mehr demokratie! hat den Entwurf begutachet und erhebt Widerspruch.

Das Versammlungsrecht stellt ein zentrales politisches Grundrecht dar, das für ein demokratisches Miteinander wesentlich und unverzichtbar ist. Die Versammlungsfreiheit ist bereits seit 150 Jahren durch Artikel 12 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger aus 1867 sowie zusätzlich durch Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention verfassungsrechtlich abgesichert.

 

Der Entwurf geht in eine grundsätzlich falsche Richtung: Die politischen Grundrechte für demokratisches Mitgestalten und Beteiligen sollen ausgeweitet, nicht eingeschränkt werden!

Der Entwurf zur Novellierung des Versammlungsgesetzes würde in das politische Grundrecht der Versammlungsfreiheit deutlich verschlechternd eingreifen und würde die zivilgesellschaftliche Beteiligung an politischen Entscheidungen durch ungerechtfertigte Hürden beschränken. Diese Absicht erfordert einen deutlichen Widerspruch von mehr demokratie!. Politische Grundrechte sollen ausgebaut und verbessert, nicht jedoch eingeschränkt werden und Repressionen ausgesetzt werden. Der vorliegende Entwurf geht daher in eine grundsätzlich falsche Richtung.

 

Fristverlängerung drängt kurzfristige Kundgebungen in die Rechtsunsicherheit

Die Anmeldefrist des Versammlungsgesetzes wurde 1968 unter einer konservativen Alleinregierung verbessert und auf 24 Stunden verkürzt. Ein halbes Jahrhundert später soll nun die Verkürzung zurückgenommen und auf 48 Stunden verlängert werden, obwohl die tatsächlich nutzbare Zeit für eine behördliche Prüfung durch die elektronischen Kommunikations-Möglichkeiten in diesem halben Jahrhundert erheblich ausgedehnt wurde.

Die Ausdehnung der Anmeldefrist von 24 auf 48 Stunden macht es schier unmöglich, kurzfristig mit einer Kundgebung auf politische Ereignisse zu reagieren. Die Verlängerung der Anmeldefrist schafft Rechtsunsicherheit für Spontandemonstrationen, die zwar grundsätzlich weiterhin zulässig bleiben, denen aber der behördliche Schutz bei der Nutzung des Demonstrationsrechtes nicht gewährt wird. Die Fristverlängerung führt somit zu einer inakzeptablen Verschlechterung des politischen Grundrechts der Versammlungsfreiheit, das für eine lebendige Demokratie unverzichtbar ist, und schränkt den Protest von Bürger_innen gegen politische Entscheidungen und Maßnahmen in inakzeptabler Weise ein.

 

Schutzzone als ausdrückliche Verbotszone verschärft strafrechtliche Repressionsmöglichkeiten

Schon auf der Grundlage der bisherigen gesetzlichen Regelungen konnten Schutzzonen für Demonstrationen festgelegt werden. Mit der Definierung der Schutzzone als ausdrückliche Verbotszone wird jedoch zugleich eine Grundlage für strafrechtliche Repressionsmöglichkeiten geschaffen, da § 285 Ziffer 3 StGB unter Strafe stellt, wenn jemand „in die Versammlung unbefugt eindringt“. Spontane Gegendemonstrationen, die sich im Bereich einer nicht eindeutig umgrenzten Schutzzone einer Versammlung bewegen, werden mit der ausdrücklichen Verbotszone, die es künftig bei jeder Versammlung geben soll, einer erleichterten strafrechtlichen Verfolgbarkeit ausgesetzt. Der Entwurf schafft somit Rechtsunsicherheiten und setzt Menschen, die demokratisch mitwirken wollen, behördlichen Repressionen aus.

 

Untersagungsgrund der „außenpolitischen Interessen“ würde Demonstrationen über internationale und EU-Themen in einen Gnadenakt der Regierung verwandeln

Der neue § 6 Abs. 2 des Versammlungsgesetzes würde eine Untersagungsmöglichkeit schaffen, wenn eine Versammlung „der politischen Tätigkeit von Drittstaatsangehörigen dient“ und „den außenpolitischen Interessen … der Republik Österreich zuwiderläuft“. Bei vielen internationalen Themen und bei EU-Themen ist auch die politische Tätigkeit von Nicht-Österreicher_innen betroffen (beispielsweise bei Investitionsschutzabkommen, die mithilfe einer „Regulatorischen Kooperation“ parlamentarisch-demokratische Entscheidungsrechte nicht nur von Österreicher_innen, sondern auch von Nicht-Österreicher_innen aushöhlen). Die von der Regierung festgelegten „außenpolitischen Interessen“ könnten künftig eine Rechtsgrundlage bilden, um Demonstrationen über internationale politische Themen zu untersagen. Angesichts der Fülle an politischen Themen, die auf internationaler Ebene ausverhandelt und entschieden werden, sind die unbestimmten Formulierungen in § 6 Abs. 2, insb. die „außenpolitischen Interessen“ als Untersagungsgrund weder politisch noch rechtsstaatlich hinnehmbar.

 

Verschlechterungen von politischen Grundrechten ohne besonders ausführlichen Diskurs und Folgenabschätzung sind ein demokratie-politisches No-Go

Die Regierung legt diesen Entwurf nicht selber vor, wofür eine ausführliche Begutachtung von vornherein vorgeschrieben wäre, sondern lässt dies Abgeordneten der Regierungsfraktionen erledigen, wofür aber nur eine stark verkürzte Begutachtung zugelassen wurde.

Das sensible Thema der Beschränkung von Grundfreiheiten bedarf einer sehr umfassenden demokratischen Debatte durch Zivilgesellschaft und Parlament. Die Tragweite jeder kleinsten Formulierung im Versammlungsgesetz für das demokratische Zusammenleben erlaubt keine Hektik. Aus der Sicht unserer Initiative, die sich für eine Stärkung der Bürger_innen als Souverän im demokratisch organisierten Miteinander einsetzt, ist die Verschlechterung eines politischen Grundrechtes generell abzulehnen. Ohne ausgedehntem Zeithorizont für eine Begutachtung durch Expert_innen, Einbeziehung von Opposition, NGOs und zivilgesellschaftliche Initiativen sind die Verschlechterungen aber jedenfalls ein absolutes demokratie-politisches No-Go.

Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass der Verfassungsausschuss nicht zusätzlich beauftragt wurde, sich mit den vorgeschlagenen Einschränkungen des verfassungsrechtlich garantierten Grundrechts der Versammlungsfreiheit - vor oder nach dem innenpolitischen Ausschuss - zu beschäftigen.

Die politischen Wirkungen und Folgen der geplanten Verschlechterungen auf unser demokratisches politisches System sind besonders ausführlich zu erörtern. Es ist sehr ernsthaft zu befürchten, dass zivilgesellschaftliches Engagement angesichts verschlechternder Hürden und Rahmenbedingungen für Versammlungen zurückgehen würde und dass unser demokratisches Gemeinwesen durch die geplanten Restriktionen geschwächt und geschädigt würde.

Die Regierungspläne für Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sieht mehr demokratie! im Kontext des Überwachungspakets, welches in Grundrechte der Bürger_innen in Österreich unter Vorgabe angeblicher sicherheitspolitischer Notwendigkeiten in untragbarer Weise eingreifen will. Wir fordern einen breiten gesellschafts- und demokratie-politischen Diskurs. Eine breite parlamentarische Enquete soll die geplanten Einschränkungen des Versammlungsgesetzes einer umfassenden Folgenabschätzung für das politische System in Österreich und für alle in Österreich lebenden Menschen unterziehen. 

 

Aufruf Sagen Sie Nein zur Versammlungs-UN-freiheit!

weiterführende Informationen:

Initiativantrag 2063/A über ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird

Begutachtung: 40 Stellungnahmen

Parlamentskorrspondenz Nr. 360 vom 30.03.2017

Weitere Informationen

Sagen Sie NEIN zur geplanten Versammlungs-UN-freiheit Schon am kommenden Donnerstag, 20. April wollen die Regierungsparteien die geplante...

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