Anti-direkt-demokratischer Regierungspakt (Seite 6)
Zusammenarbeit der beiden Regierungsparteien
Die in diesem Vertrag vereinbarte Zusammenarbeit zwischen der SPÖ und der ÖVP gilt als beendet, wenn gegen den Willen einer Koalitionspartei im Plenum oder in den Ausschüssen des Nationalrates mit Stimmen von Abgeordneten der anderen Koalitionspartei gegen den Willen der Koalitionspartei ein Beschluss gefasst wird. Gleiches gilt, wenn auf Grund der Unterstützung durch Abgeordnete einer anderen Koalitionspartei eine Volksabstimmung durchgeführt werden muss.
Für diesen Fall und für den Fall, dass eine Partei die andere bei Gesetzesbeschlüssen, Beschlussfassungen über Volksabstimmungen oder sonstigen parlamentarischen Beschlüssen überstimmt, verpflichten sich die beiden Koalitionsparteien, gemeinsam einen Neuwahlantrag zu beschließen.
Streichung der Forderung des Regierungsübereinkommens 2008-2013 nach verpflichtenden Volksabstimmungen bei Gemeindefusionen (Seite 21)
Zukunft Ländlicher Raum
Öffentliche Daseinsvorsorge
- Gemeinden als demokratisch legitimierte Träger der wesentlichen Strukturen und der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum stärken, die interkommunale Zusammenarbeit fördern.
Einbindung von Jugendlichen in politische Entscheidungsprozesse, Politische Bildung (Seite 26)
Jugend
... Die Möglichkeiten der Mitbestimmung von Jugendlichen in Politik und Gesellschaft sowie ihre Teilhabe an Entscheidungsprozessen werden ausgeweitet, ihre Anliegen müssen sich stärker in politischen Entscheidungen widerspiegeln.
Herausforderungen:
- Bestmögliche Partizipation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Basis höherer Transparenz und besserer Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und Entscheidungsprozessen.
Maßnahmen:
Verstärkte Einbindung von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftliche / öffentliche / politische Entscheidungsprozesse.
- Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene: Folgende konkrete Maßnahmen sind vorgesehen:
- Generelle Verankerung bzw. Einführung von SchülerInnenparlamenten auf Landes- und Bundesebene;
- Unterstützung der Einführung von Jugendgemeinderäten;
- Ausbau und Stärkung der E-Partizipation.
Bessere Unterstützung von Jugendlichen bei der Findung des passenden Berufs- und Bildungsweges – Vorbereitung auf die weitere Bildungs- und Berufslaufbahn.
- Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde / politische Bildung. Schulautonom ist auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich;
- Einrichtung eines Lehrstuhls für politische Bildung;
Politische Bildung als Integrationsmaßnahme (Seite 27-28)
Integration
Gesellschaftliche Integration: Werte und Engagement für Österreich:
- Verankerung der Politischen Bildung als Pflichtmodul ab der 6. Schulstufe im Rahmen des Unterrichtsgegenstandes Geschichte und Sozialkunde/politische Bildung. Schulautonom ist auch die Führung eines eigenen Unterrichtsgegenstandes möglich;
Forderung nach EU-Konvent samt breit angelegtem Diskussionsprozess, Beibehaltung der Türkei-Volksabstimmung, Streichung der Forderung des Regierungsübereinkommens 2008-2013 nach EU-weiter Volksabstimmung (Seite 70-71)
Für Europa eintreten
Ziel: Vertrauen in die Europäische Union stärken
Maßnahmen:
Stärkung der Funktionsweise und der demokratischen Legitimität der EU
- Österreich spricht sich im Rahmen der Debatte über die Zukunft der EU für einen europäischen Konvent aus.
- Erarbeitung der österreichischen Position dafür in einem transparenten und breit angelegten Diskussionsprozess.
- Schwerpunktsetzung auf die Stärkung der demokratischen Legitimität und der Rechenschaftspflicht sowie die Sicherstellung der österreichischen Budgethoheit.
- ...
- Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU, wobei in sensiblen Bereichen das Einstimmigkeitsprinzip weiter gelten soll.
Europa bürgernäher gestalten
- Ausarbeitung eines österreichischen Aktionsplans zur Verbesserung der Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auf EU-Ebene, um stärker darauf hinzuwirken, dass die EU nur in jenen Bereichen Vorschriften erlässt, die besser auf EU-Ebene geregelt werden können. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger, und der Umwelt, sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere der KMUs, sollten hier im Vordergrund stehen;
-
Die österreichische Bundesregierung setzt sich für Transparenz in der europäischen Rechtssetzung ein und unterstützt eine breite Anwendung des europäischen Transparenzregisters sowie die Einhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten und europäische Entscheidungsträger. Zudem ist mit effektiven Regeln möglichen Interessenskonflikten entgegenzuwirken;
-
Unterstützung der Bemühungen, den Grundrechtsschutz auf das höchstmögliche Niveau zu bringen, insbesondere durch den raschen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK);
- Unterstützung für Bemühungen zur Durchsetzung der Gleichrangigkeit von sozialen Grundrechten aus der EU-Grundrechtscharta gegenüber den Marktfreiheiten des Binnenmarkts.
- Umfassende Folgenabschätzung im Vorfeld der EU-Gesetzgebung einfordern.
Erweiterungspolitik mit klaren Kriterien
- Österreich setzt sich für eine maßgeschneiderte Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei ein. Einem darüber hinausgehenden Verhandlungsergebnis kann nur mit Einbindung der österreichischen Bevölkerung zugestimmt werden. Die österreichischen BürgerInnen haben in einer Volksabstimmung das letzte Wort.
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer_innen (Seite 72-73)
Wachstum und Beschäftigung in Europa
Maßnahmen:
Wirtschaft stärken - Lohn- und Sozialstandards sichern
- Sicherung der Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen bei der fortschreitenden Integration des Binnenmarktes, insbesondere bei der Schaffung neuer europäischer Gesellschaftsrechtsformen.
Regierungsposition zu Freihandelsabkommen wie u.a. TTIP (Seite 74)
Österreichs Verantwortung in der Welt wahrnehmen
Maßnahmen:
Für eine gerechte und faire Welt eintreten:
- Die Bundesregierung wird bei den Beratungen über Verhandlungsmandate für EU-Handels- und Investitionsabkommen sowie bei den Verhandlungen über diese selbst auch weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards eintreten. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den internationalen anerkannten ILO-Übereinkommen, sowie jener aus den internationalen Umweltübereinkommen zu erreichen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten.
- Österreich unterstützt jene Maßnahmen auf globaler Ebene, die eine gerechtere und stabilere Finanzordnung erreichen wollen. Dazu zählt insbesondere der Einsatz für die weltweite Bekämpfung von Steuerflucht und Steueroasen sowie der unterschiedlichen Ausprägungen aggressiver Steuerplanung.
Vereinbarungen zwischen Bund und Bundesländern (Seite 88)
Föderalismusreform
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG modern gestalten
Maßnahmen:
- Unmittelbare Anwendbarkeit bei hinreichend konkretisierten Vereinbarungen; Möglichkeit des NR für Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung (analog Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG);
- Klarstellung, dass Art. 15a-Vereinbarungen auch Regelungen über die Ausübung der Kompetenzen von Bund und Ländern enthalten können;
Enquete-Kommission zu Direkter Demokratie, Informationsfreiheit, Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen (Seite 90-92)
Politische Partizipation und Grundrechte
Direkte Demokratie stärken
Ziel: Politische Entscheidungsprozesse sollen näher an die Wählerinnen und an den Wähler herangeführt und transparenter gestaltet werden. Dazu sind die bestehenden Instrumente der parlamentarischen Kontrolle und Mitbestimmung durch die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger auszubauen und damit der Parlamentarismus zu stärken.
Maßnahmen: Die Koalition bekennt sich zur sinnvollen Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch direkt demokratische Einrichtungen im Sinne des Antrages 2177/A (idF des Begutachtungsentwurfs). Besonderes Augenmerk soll darauf gelegt werden, die bestehenden direkt demokratischen Einrichtungen einerseits zeitgemäß zu gestalten (Einführung einer zentralen Wählerevidenz, Nutzbarmachung internetbasierter Dienste für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den demokratischen Willensbildungsprozessen) und andererseits den parlamentarischen Beratungen den gebührenden Stellenwert einzuräumen. Es wird daher angeregt, umgehend nach der Regierungsbildung eine Enquete-Kommission im Nationalrat einzusetzen, um den genannten Begutachtungsentwurf unter Einbeziehung der eingelangten Stellungnahmen zu überarbeiten.
Umsetzung: Einsetzung der Enquete-Kommission Anfang 2014
Wahlrecht personalisieren
Herausforderung: Das bisher vorgesehene System der Vergabe von Vorzugsstimmen im Landes- und Bundeswahlkreis durch das Eintragen des Namens oder der Listennummer des Kandidaten hat sich als sowohl für die Wähler als auch die Wahlkommissionen als zu kompliziert und unpraktisch erwiesen.
Maßnahmen:
- In diesem Sinne sollen die für eine Vorreihung nötigen Vorzugsstimmen auf allen drei Ebenen deutlich gesenkt werden; Regionalwahlkreis: 9 %, Landeswahlkreis: 5 %, Bundeswahlkreis: 5 %, bei EU-Wahlen 5 %;
- einfache Möglichkeit der Vergabe von Vorzugsstimmen durch Ankreuzen soll auch für den Landes- und den Bundeswahlkreis ermöglicht werden. Zu diesem Zweck ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen dieser Wahlkreise einzuschränken.
Umsetzung: Beginn der Arbeiten 2014.
Regeln des Mandats- und Amtsverlusts verschärfen
Ziel: Bundes- und Landespolitiker sollen in der Gesellschaft ihre Vorbildwirkung entfalten.
Maßnahmen:
- Für Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre, Mitglieder der Landesregierungen, des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage, Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Präsidenten des Rechnungshofes sowie die Mitglieder der Volksanwaltschaft wird hinsichtlich der Befähigung zum Antritt und zur Ausübung eines Mandats oder eines Amtes ein gemeinsamer Standard betreffend strafgerichtliche Verurteilungen eingeführt (Verlust der Wählbarkeit);
- die Bestimmungen sollen verschärft werden, wobei jene zum Amtsverlust öffentlich Bediensteter als Vorbild herangezogen werden sollen;
- der Verfassungsgerichtshof erkennt auf Antrag über die Amtsenthebung oder über die Aberkennung des Mandats;
- Lücken hinsichtlich der rechtlichen Verantwortlichkeit der obersten Staatsorgane gegenüber den zu ihrer Kontrolle berufenen Vertretungskörpern sollen geschlossen werden.
Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs im 1. Halbjahr 2014.
Informationsfreiheit statt Amtsgeheimnis
Ziel: Staatliches Handeln soll transparenter und offener gestaltet werden.
Herausforderung: Das Amtsgeheimnis in seiner derzeitigen Form ist überholt.
Maßnahmen: Das Amtsgeheimnis wird, unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzt durch
- eine verfassungsgesetzlich angeordnete Pflicht aller Staatsorgane, Informationen von allgemeinem Interesse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (Open Government) und
- ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen unter materiellem Gesetzesvorbehalt.
Dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen unterliegen alle Organe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie Unternehmungen, die der Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen.
Um notwendigen Schutzinteressen in gewissen Bereichen zu entsprechen, müssen Begleitregelungen auf einfachgesetzlicher Ebene erlassen werden. Gleichzeitig sollen von einem Strafverfahren Betroffene in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt werden.
Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs zur BVG Novelle 1. Halbjahr 2014.
Datenschutz modernisieren
Herausforderung: Datenschutz spielt eine wesentliche gesellschaftspolitische Rolle; das geltende Datenschutzrecht entspricht den aktuellen Anforderungen aber nicht mehr.
Maßnahmen: Die Ressourcen der Datenschutzbehörden sollen zur Erfüllung der Kernaufgaben optimal eingesetzt werden können. Deshalb sollen aufwändige bürokratische Registrierungsverfahren, wie sie derzeit normiert sind, auf das notwendige Maß reduziert werden.
Umsetzung: Vorlegen eines Begutachtungsentwurfs im 1. Halbjahr 2014.
Zivilgesellschaftliche Organisationen stärken
Ziel: Bessere Einbindung zivilgesellschaftliche Organisationen in politische Entscheidungsprozesse.
Herausforderung: Das Engagement gemeinnütziger Organisationen, von BürgerInneninitiativen und anderen Einrichtungen der Zivilgesellschaft soll gestärkt werden, sie sind Teil der lebendigen Demokratie in Österreich.
Maßnahmen:
- Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses;
- Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für gemeinnützige Organisationen;
- Ausbau der Menschenrechtsbildung, auch in der Schule, zur Förderung des Menschenrechts- und Demokratieverständnis und der Zivilcourage.
E-Government (Seite 94)
Moderner Staat
Verwaltungsreform durch E-Government vorantreiben
Ziel: Durch strategische Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien soll Verwaltung effizient und bürgernah gestaltet werden.
Maßnahmen:
- Weitere Modernisierung der österreichischen Verwaltung durch Anpassung der bisher unternommenen Anstrengungen an die rasante technologische Weiterentwicklung im IT-Bereich (unter anderem durch gemeinsame Entwicklung von Lösungen durch Bund, Länder und Gemeinden und Aufgreifen neuer Impulse aus der Welt der neuen sozialen Netze, Forcieren von Open Government Data.
Stabilitätsmechanismen, Fiskalpakt (Seite 99)
Finanzmärkte sowie Europäische Finanz- und Wirtschaftspolitik
- Österreich anerkennt die wichtige Rolle der Stabilitätsmechanismen auf europäischer Ebene (ESM) und des Internationalen Währungsfonds und zeigt sich auch weiterhin solidarisch mit jenen Mitgliedstaaten, die zur Bewältigung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise vorübergehend finanzielle Unterstützung benötigen und sich dafür zur Einhaltung strenger Konditionalität verpflichten.
- Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird weiterhin vorangetrieben. Österreich wird sich an einer Einführung im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen, darüber hinaus wird es die Bestrebungen zu einer möglichst weltweiten Einführung weiterführen.
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Laut dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion („Fiskalpakt“) muss dieser bis spätestens 2017 in die Europäischen Verträge Eingang finden. Dieser Überführung wird in Österreich eine eingehende - auch fiskalpolitische Maßnahmen betreffende - Evaluierung unter Einbindung des österreichischen Parlamentes und der Sozialpartner vorangehen.
Finanzausgleichsreform als Grundlage für wirksame Finanzreferenden (Seite 112)
Finanzausgleichsreform
Ziel: Erarbeitung eines neuen, aufgabenorientierten Finanzausgleichsgesetzes
Herausforderungen: Das aktuell gültige Finanzausgleichsgesetz (FAG 2008) wurde 2011 verlängert und ist somit bis Ende 2014 gültig. Eine umfassende Reform des Finanzausgleichs hat zu erfolgen. Um den nötigen zeitlichen Rahmen für eine Reform zu bekommen, wird der bestehende Finanzausgleich bis Ende 2016 verlängert.
Maßnahmen: Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden soll einen Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz erarbeiten. Dieser Prozess soll insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden, finanzwirksamen Art. 15a B-VG Vereinbarungen - soweit diese für alle Bundesländer im gleichen Ausmaß gültig sind - stattfinden. Bis Ende 2015 ist der Bundesregierung von der Arbeitsgruppe ein Vorschlag für ein neues Finanzausgleichsgesetz zu übermitteln.
Folgende Eckpunkte sind jedenfalls zu beachten:
- Stabilitätspakt: Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 wird mit Wirksamkeit ab 2014 an den Konsolidierungspfad laut Koalitionsabkommen angepasst.
- Transparenz in den Finanzströmen: Entflechtung der Aufgaben, Mischfinanzierungen und Transfers.
- Aufgabeadäquate Mittelausstattung: Die Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Gebietskörperschaften hat unter Berücksichtigung der jeweils zu tragenden Aufgaben und Zielorientierung stattzufinden.
- Doppelgleisigkeiten: Die Aufgabenverteilung und Aufgabenerfüllung der Gebietskörperschaften ist zu prüfen. Effizienzsteigerungen durch Beseitigung von Doppelgleisigkeiten sind zu realisieren.
Auswahl und Zusammenstellung der Passagen: Erwin Leitner