die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie

Democracy International

Salzburger Demokratie-Wahlkampf 2009

Salzburg Stadtansicht

Salzburger Demokratie-Wahlkampf 2009

01.01.2009

Immer mehr Menschen sind der Meinung, dass ein Demokratisierungsschub dringend ansteht. Immer mehr Menschen wollen, dass die Bevölkerung Volksabstimmungen durchsetzen kann, weil dies positive Auswirkungen auf die Qualität der Gesetzgebung, der politischen Diskussion und der Transparenz hat. mehr demokratie! hat daher allen Parteien, die zur Salzburger Landtagswahl kandidieren, 10 Fragen zu direkter Demokratie und Wahlrecht gestellt und die eingelangten Antworten übersichtlich aufbereitet.

1. März - Ihre Demokratie-Verbesserungschance!

Setzen Sie Ihre Stimme für mehr Demokratie ein!

Immer mehr Menschen halten es für unzureichend, bloß alle paar Jahre wählen zu dürfen, jedoch vor und nach dem Wahltag von einer politischen Mitentscheidung ausgeschlossen zu sein. Immer mehr Menschen wollen daher mehr Demokratie und möchten zusätzlich zu Wahlen auch in Sachfragen, die sich auf ihr Leben auswirken, mitentscheiden können.

 

mehr demokratie! versteht sich als Teil der Demokratisierungsbewegung. Wir treten für wirksame, bürgerInnen-freundliche und faire Formen der BürgerInnen-Mitbestimmung, vor allem durch Volksabstimmungen, ein. mehr demokratie! hat daher an alle wahlwerbenden Parteien 10 Fragen zu demokratie-politischen Aspekten gerichtet, die aus Sicht von mehr demokratie! wichtig sind. Wir haben sämtliche kandidierenden Parteien ersucht, in ihren Antworten zu gewichten, wie stark (3 Ja- und 3 Nein-Stufen) sich die Partei in der kommenden Wahlperiode für bzw. gegen die 10 demokratisch-politischen Forderungen einsetzen wird. Die Antworten und Kommentare der Parteien sind hier auf der mehr demokratie!-Homepage übersichtlich dargestellt. Mit wenigen Klicks können sich daher alle Wählerinnen und Wähler ein eigenständiges Urteil bilden, welcher Partei sie am ehesten mehr direkte Demokratie und eine Verbesserung der Demokratiequalität zutrauen.

 

"Wahlempfehlung" von mehr demokratie!

mehr demokratie! ist eine überparteiliche Initiative. Dennoch geben wir an alle Salzburgerinnen und Salzburger eine klare Wahlempfehlung ab: „Gehen Sie am 1. März wählen und setzen Sie Ihre Stimme für direkte Demokratie ein! Lassen Sie in Ihre Wahlentscheidung demokratie-politische Aspekte maßgeblich einfließen und machen Sie diese Wahl zu einer Richtungsentscheidung für mehr direkte Demokratie! Geben Sie jenen Parteien den Vorzug, von denen eine Verbesserung der direkt-demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten erwartet werden kann!“

 

 

Inhaltsverzeichnis

10 Demokratie-Fragen & die Parteien-Antworten

Zusammenfassende Darstellung aller Parteienantworten

Feedback - Ihre Meinung ist uns wichtig

Tell a friend - Diesen Link einer Freundin/einem Freund schicken

Links zur Salzburger Landtagswahl

Links zu den kandidierenden Parteien

Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten

 

 

 

 

 

A. Landesebene

 

Frage 1: Wirksame Veto-Volksabstimmungen

 

Nach derzeitiger Rechtslage sind in Salzburg zwar Initiativ-Volksbegehren möglich, die zu konsultativen (unverbindlichen) Volksabstimmungen führen können. Die von den Auswirkungen eines Gesetzes betroffenen BürgerInnen verfügen jedoch über keine Möglichkeit, eine verbindliche Volksabstimmung herbeizuführen, um zu klären, ob ein Gesetz mehrheitlich abgelehnt oder unterstützt wird.

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass Veto-Referenden gegen neue Landesgesetze und Landesverordnungen ermöglicht werden und dass ab Einreichung eines gewissen Anteils der erforderlichen Unterstützungserklärungen eine Entscheidungspause verankert wird?

 

JaJaJa BZÖ  
JaJa FPÖ  
Ja GRÜNE  
  ÖVP Nein
  SPÖ Nein

 

 

Frage 2: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen

 

Ein Verfassungsgerichtshof-Urteil aus 2001 hat den Gestaltungsspielraum der Länder für verbindliche Formen direkter Demokratie sehr eng ausgelegt. Jene Bestimmung der Vorarlberger Verfassung, die ermöglicht hat, dass auch gegen den Willen des Landtags aufgrund einer Initiativ-Volksabstimmung ein Landesgesetz zustande kommen konnte, wurde aufgehoben. Herausragende RechtsexpertInnen (Univ.Prof. Anna Gamper, Univ.Prof. Peter Pernthaler, Univ.Prof. Theo Öhlinger) haben dieses VfGH-Urteil deutlich kritisiert und überzeugend argumentiert, dass auf Landesebene verfassungskonforme Formen verbindlicher Initiativ-Volksabstimmungen eingeführt werden können.

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Land Salzburg ermöglicht, dass eine verbindliche Volksabstimmung erfolgt, wenn das Anliegen eines erfolgreichen Volksbegehrens nicht innerhalb angemessener Frist umgesetzt wird?

 

JaJa BZÖ  
JaJaJa FPÖ  
JaJa GRÜNE  
  ÖVP Nein
  SPÖ Nein

 

 

 

Frage 3: Wirksame Volksabstimmungen bei Verfassungsänderungen

 

Nach derzeitiger Rechtslage ist eine verpflichtende Volksabstimmung über Änderungen der Salzburger Landesverfassung nur vorgesehen, wenn eine Gesamtänderung der Landesverfassung vorliegt (Art. 23 Salzburger Landes-Verfassungsgesetz). Die grundlegenden Regeln über die politische Entscheidungsfindung und Machtverteilung sollten sich aber nicht die PolitikerInnen untereinander ausmachen können. Änderungen der Verfassung sollten vielmehr eine Zustimmung der Bevölkerung durch eine Volksabstimmung erfordern. Voraussetzung für verpflichtende Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen ist, dass die Verfassung zuvor von Regelungen "entrümpelt" ist, die nicht in eine Verfassung gehören.

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass über Verfassungsänderungen generell Volksabstimmungen erfolgen?

 

  BZÖ NeinNein
JaJa FPÖ  
Ja GRÜNE  
  ÖVP Nein
  SPÖ NeinNein

 

 

 

 

Frage 4: Faire Abstimmungsbroschüren

 

Eine gute Regelung direkt-demokratischer Instrumente erfordert BürgerInnen-freundliche Vorausetzungen für die Einleitung des Volksbegehrens bzw. der Volksabstimmung und Verbindlichkeit des Abstimmungsergebnisses. Darüber hinaus ist aber auch Chancengleichheit und Fairness in der Phase der Werbung für das Anliegen des Volksbegehrens bzw. der Volksabstimmung notwendig. Eine offizielle Broschüre, in der die Argumente der BefürworterInnen und GegnerInnen kompakt gegenüber gestellt sind und die an alle Abstimmungeberechtigten verschickt wird, ist dafür ein wesentlicher Aspekt.

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass bei Volksbegehren und Volksabstimmungen eine Abstimmungsbroschüre in einem fairen Redaktionsprozess mit den pro- und contra-Argumenten erstellt wird und an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird sowie im Internet zugänglich gemacht wird?

 

JaJa BZÖ  
JaJa FPÖ  
  GRÜNE Nein
  ÖVP Nein
JaJaJa SPÖ  

 

 

 

Frage 5: Fairer Kostenersatz

 

Die finanziellen Möglichkeiten der BetreiberInnen von Volksbegehren bzw. Volksabstimmungen sind manchmal bescheiden. Um die öffentliche Meinung erreichen und überzeugen zu können, sind jedoch erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Es soll nicht eine Frage der finanziellen Möglichkeiten der BetreiberInnen sein, ob sich das Anliegen einer Volksabstimmung bzw. eines Volksbegehrens durchsetzen kann. Insofern soll ein angemessener finanzieller Ausgleich aus öffentlichen Mitteln vorgesehen werden.

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die BetreiberInnen eines Volksbegehrens bzw. einer Volksabstimmung einen Kostenersatz (ähnlich der Wahlkampf-Kostenerstattung der Parteien) erhalten?

 

  BZÖ NeinNein
Ja FPÖ  
  GRÜNE Nein
  ÖVP Nein
JaJa SPÖ  

 

 

 

Frage 6: Einfluss der WählerInnen auf die KandidatInnen-Listen

 

Gegenwärtig werden die KandidatInnen-Listen durch die Parteien festgelegt. Die WählerInnen haben keinen maßgeblichen Einfluss auf die Reihung der KandidatInnen und können daher nicht selber entscheiden, welche KandidatInnen sie in den Landtag bzw. in den Gemeinderat wählen.

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die WählerInnen über die Reihung der KandidatInnen-Listen für den Landtag und für den Gemeinderat entscheiden können?

 

  BZÖ NeinNein
Ja FPÖ  
  GRÜNE NeinNein
  ÖVP Nein
  SPÖ Nein

 

 

 

 

B. Gemeindeebene

 

Frage 7: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen

 

In den Salzburger Gemeinden ist ein BürgerInnenbegehren vorgesehen, das zu einer BürgerInnenabstimmung führen kann. Allerdings wird damit nur erreicht, dass sich Gemeinderat bzw. Bürgermeister(in) mit dem Anliegen befassen müssen (§ 74 Salzburger Gemeindeordnung, § 53h Salzburger Stadtrecht). Es fehlt eine verbindliche Wirkung der BürgerInnenabstimmung.

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Ergebnis einer Gemeindevolksabstimmung verbindlich ist?

 

  BZÖ NeinNeinNein
JaJaJa FPÖ  
JaJaJa GRÜNE  
  ÖVP Nein
Ja SPÖ

 

 

 

 

Frage 8: BürgerInnen-freundliche Unterstützungshürde

 

Während in der Stadt Salzburg ein BürgerInnenbegehren mit 2000 Unterstützungserklärungen (ca. 2%) erfolgreich ist, ist in den übrigen Salzburger Gemeinden für ein erfolgreiches BürgerInnenbegehren eine Unterstützung von 10% erforderlich und somit überproportional hoch angesetzt.

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Unterstützungshürde für BürgerInnenbegehren in den Salzburger Gemeinden herabgesetzt wird?

 

  BZÖ NeinNein
JaJaJa FPÖ  
  GRÜNE Nein
Ja ÖVP  
Ja SPÖ

 

 

 

C. Bundesebene

 

Frage 9: Resolution an den Bund: Ermöglichung des Wahlrechts aller Betroffenen

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Land Salzburg den Bund auffordert, die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit allen das Wahlrecht für den Gemeinderat und Landtag eingeräumt werden kann, die von Salzburger Politik betroffen sind und die seit gewisser Zeit den Hauptwohnsitz in Salzburg haben?

 

  BZÖ NeinNein
  FPÖ NeinNeinNein
JaJaJa GRÜNE  
JaJa ÖVP  
  SPÖ Nein

 

 

 

Frage 10: Resolution an den Bund: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen

 

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Land Salzburg den Bund auffordert, verbindliche Volksabstimmungen nach erfolgreichen Volksbegehren auf Bundesebene einzuführen und für die Landesebene ausdrücklich zuzulassen?

 

  BZÖ NeinNein
JaJaJa FPÖ  
Ja GRÜNE  
  ÖVP Nein
  SPÖ Nein

 

 

 

  • Gehen Sie am 1. März wählen!

  • Machen Sie die Landtagswahl zu einer Richtungsentscheidung für mehr direkte Demokratie!

  • Geben Sie im Zweifel und bei Unentschlossenheit, welche Partei Sie wählen sollen, jener Partei den Vorzug, die sich überzeugender für eine Verbesserung der Demokratiequalität einsetzt!

 

 

 

Zusammenfassend nochmals alle Parteienantworten im Überblick

  BZÖ FPÖ GRÜNE ÖVP SPÖ
FRAGE 1
FRAGE 2

FRAGE 3

FRAGE 4
FRAGE 5
FRAGE 6
FRAGE 7
FRAGE 8
FRAGE 9
FRAGE 10

 

Legende:

Ja, ist sogar sehr wichtig

Ja, ist wichtig

Ja, ist aber weniger wichtig

Nein, ist aber weniger wichtig

Nein, ist wichtig

Nein, ist sogar sehr wichtig

 

 

 

Feedback - Ihre Meinung ist uns wichtig

1. War dieser Fragenkatalog für Ihre Wahlentscheidung hilfreich?

2. Was soll mehr demokratie! an der Darstellung und Aufbereitung solcher Wahlentscheidungs-unterstützender Fragenkataloge verbessern?

3. Soll mehr demokratie! bei solchen Fragenkatalogen künftig - neben Fragen zu direkter Demokratie - auch andere demokratie-politische Aspekte abfragen? Wenn ja welche? Wieviele Fragen sollen es insgesamt maximal sein?

Feedback bitte hier

 

 

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Links zur Salzburger Landtagswahl

meinparlament.at - Plattform für Fragen & Antworten an die KandidatInnen der Salzburger Landtagswahl und die Salzburger Gemeinderatswahlen

Wahlkabine - Orientierungshilfe für die Salzburger Landtagswahl

Informationen auf der Homepage des Amts der Salzburger Landesregierung

Wahlergebnis Salzburger Landtagswahl 2004

Wahlergebnisse Salzburger Gemeindevertretungswahlen 2004

 

Links zu den kandidierenden Parteien (in alphabetischer Reihenfolge)

BZÖ - Für Salzburg - Bündnis Zukunft Österreich & Liste Doris Tazl

FPÖ - Freiheitliche Partei Salzburg

 

GRÜNE - Die Grünen - Die Grüne Alternative

ÖVP - ÖVP Salzburg Wilfried Haslauer/Doraja Eberle/Sepp Eisl

SPÖ - Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gabi Burgstaller

 

 

 

Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten

  • Die Fragen wurden an alle Landesparteivorsitzende gerichtet und entsprechend den jeweiligen Partei-internen Abläufen beantwortet.
  • Die allgemeine Fragestellung lautete: "Bitte beantworten Sie diese Ja-/Nein-Fragen durch Ankreuzen, mit welcher Intensität Ihre Partei sich in der kommenden Wahlperiode für bzw. gegen die Durchsetzung des Gefragten anstrengen wird ("Ja, ist aber weniger wichtig", "Ja, ist wichtig", "Ja, ist sogar sehr wichtig", "Nein, ist aber weniger wichtig", "Nein, ist wichtig", "Nein, ist sogar sehr wichtig"). Zu jeder Frage ist auch Raum für einen erläuternden Kommentar Ihrer Antwort bzw. der Position Ihrer Partei vorgesehen."
  • Die Veröffentlichung der Antworten wurde im Schreiben an alle kandidierenden Parteien angekündigt: "Wir werden die interessierte Öffentlichkeit zeitgerecht vor dem Wahltag über die Antworten Ihrer sowie der anderen kandidierenden Parteien informieren."
  • Die Reihenfolge der kandidierenden Parteien erfolgt in alphabetischer Reihung der Kurzbezeichnungen der Parteien.
  • Bei den Links zu den kandidierenden Parteien finden sich Hinweise, falls eine Partei nur in einzelnen Wahlkreisen kandidiert.
  • Die Darstellung der Antworten erfolgt in den Ampelfarben rot für "nein" bzw. grün für "ja".
  • Ein farbiges Kästchen bedeutet, dass die Antwortvariante "weniger wichtig", zwei Kästchen bedeuten, dass die Variante "wichtig" und drei Kästchen bedeuten, dass die Variante "sehr wichtig" gewählt wurde.
  • Erläuternde Kommentare der Parteien zu ihren Antworten können sichtbar gemacht werden, indem der Hyperlink bei der Partei-Abkürzung angeklickt wird.
  • Falls eine Partei zu einer einzelnen Frage sich bewusst auf keine Ja-/Nein-Antwort festgelegt hat, wird darauf in einer Sprechblase hingewiesen.
  • Wenn bei einer kandidierenden Partei durchgehend weder farbige Kästchen noch Sprechblasen aufscheinen, so bedeutet dies, dass von dieser Partei noch keine Antworten bei mehr demokratie! eingelangt sind.

 

KOMMENTARE DER PARTEIEN ZU IHREN ANTWORTEN

 

FPÖ-Kommentare

 

FPÖ-Kommentar zu Frage 3:

"Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sollten davon nicht betroffen sein, weil dies zu permanenten Volksabstimmungen führen würde, die bei der Bevölkerung auf kein Verständnis stoßen würde."

zurück zu Frage 3

 

FPÖ-Kommentar zu Frage 5:

"Eine finanzielle Abgeltung des Aufwandes ist jedoch an ein bestimmtes Maß an Unterstützung zu knüpfen."

zurück zu Frage 5

 

FPÖ-Kommentar zu Frage 6:

"Die Kandidatenreihung ist ein Ergebnis innerparteilicher Demokratie. Wählerinnen und Wähler haben jedoch die Möglichkeit über Vorzugsstimmen, eine Umreihung durchzuführen. Dieses Instrument wird jedoch wenig genützt. Durch ein Stimmen-Splitting könnte dies verbessert werden."

zurück zu Frage 6

 

FPÖ-Kommentar zu Frage 7:

"Die FPÖ hat diesbezüglich auch einen Antrag im Landtag eingebracht, der in der nächsten Gesetzgebungsperiode zur Verhandlung kommen wird."

zurück zu Frage 7

 

FPÖ-Kommentar zu Frage 8:

"Die FPÖ tritt generell für die Stärkung der Instrumente der direkten Demokratie ein. Bürgerentscheide müssen verbindlich sein, um das Vertrauen in diese Instrumente zu stärken."

zurück zu Frage 8

 

FPÖ-Kommentar zu Frage 9:

"Das Wahlrecht ist ein Bürgerrecht. Der Wohnsitz ist nur e i n Kriterium. Wesentliches Kriterium ist nach wie vor die Staatsbürgerschaft. So soll es auch bleiben."

zurück zu Frage 9

 

 

GRÜNE-Kommentare

 

GRÜNE-Kommenatar zu Frage 3:

"Hier sollte eine genauere Differenzierung erfolgen, weil es nicht für alle denkbaren Arten von Verfassungsänderungen zweckmäßig wäre, eine Volksabstimmung iniitieren zu können."

zurück zu Frage 3

 

GRÜNE-Kommentar zu Frage 4:

"Faire Abstimmungsbroschüren alleine sind zu wenig. Abstimmungen lassen nur Raum für „Ja“ oder „Nein“ – fördern die Polarisierung anstelle kooperativer Lösungsformen. Daher sollten bei wichtigen öffentlichen Themen mit widerstreitenden Interessen verbindlich anerkannte Methoden und Standards in der Öffentlichkeitsbeteiligung angewandt werden, wie z.B. professionelle Begleitung und Raum für öffentliche Diskussion, Verhandlungsoptionen und Interessensausgleich."

zurück zu Frage 4

 

GRÜNE-Kommentar zu Frage 5:

"öffentliche Mittel sollten vermehrt für BürgerInnenbeteiligung und konstruktiven Interessensausgleich bereitgestellt werden; Kriterien für die Einleitung von Beteiligungsprozessen wären dafür zu entwickeln. Siehe auch Kommentar zu Frage 4 und die Vorteile von Beteiligung gegenüber Abstimmung."

zurück zu Frage 5

 

GRÜNE-Kommentar zu Frage 6:

"Die Einflussnahme auf die KandidatInnenreihung über die Vergabe einer Vorzugsstimme erscheint angemessen."

zurück zu Frage 6

 

GRÜNE-Kommentar zu Frage 7:

"Obwohl die Frage verbesserter Mitbestimmung als sehr wichtig gesehen wird, erscheint auch hier das Instrument der Abstimmung nur bedingt geeignet. Wie auch zur Frage 4 und 5 angemerkt, sollten primär Mitsprache der BürgerInnen und konstruktive Methoden zur Lösung von Interessenskonflikten gefördert werden. Abstimmungen führen zu „Gewinnern“ und „Verlierern“, während Öffentlichkeitsbeteiligung nach gemeinsamen Lösungen und fairen Kompromissen sucht."

zurück zu Frage 7

 

GRÜNE-Kommentar zu Frage 8:

"Die Gewichtung zwischen Stadt und Gemeinden erscheint vom Grundsatz gerechtfertigt, ev. wären aber noch weitere Abstufungen bzw. Kriterien zu überlegen."

zurück zu Frage 8


GRÜNE-Kommenatar zu Frage 9:

"Beteiligung an politischen Entscheidungen fördert das Interesse und in der Folge auch die Integration. Wahlrecht wird vorrangig als Recht gewertet, kann aber auch als positive Pflicht zur aktiven Teilhabe an der Gemeinschaft verstanden werden."

zurück zu Frage 9

 

GRÜNE-Kommentar zu Frage 10:

"Siehe die Kommentare zu den Fragen 4, 5 und 7. Es ist zu bezweifeln, dass ein Mehr an Volksabstimmungen und Volksbegehren die Demokratiequalität fördert, stattdessen sollte auf Verbesserungen in der Verhandlungsqualität, bei den Formen der Mitsprache, auf Verankerung von professioneller Begleitung von Dialogprozessen und gemeinsam erarbeiteten Lösungen geachtet werden."

zurück zu Frage 10

 

 

 

ÖVP-Kommentare

 

ÖVP-Kommentar zu Frage 1:

"Die der Fragestellung vorausgehende Ausführung ist nicht ganz richtig. Der Landtag kann gem. Art 22 L-VG jeden Gesetzesbeschluss einer Volksabstimmung unterziehen, Landesverfassungsgesetze sind gem. Art 23 Abs 2 L-VG aufgrund des Begehrens zumindest eines Drittels der Landtagsabgeordneten, eine Gesamtänderung jedenfalls einer Volksabstimmung zu unterziehen. Eine solche Volksabstimmung ist in ihrem Ausgang für den Landesgesetzgeber verbindlich und hat damit jedenfalls Veto-Charakter."

md!-Anmerkung: Die der Fragestellung vorausgehende Ausführung bezieht sich auf eine von der Bevölkerung initiierte Volksabstimmung.

zurück zu Frage 1

 

ÖVP-Kommentar zu Frage 2:

"Diese Argumente wurden auch im erwähnten VfGH-Verfahren vorgebracht, trotzdem hat das Höchstgericht in der zitierten Weise entschieden. Entsprechende andere Versuche hätte wahrscheinlich ein ähnliches Schicksal. Der sicherere Weg wäre daher über eine Verfassungsänderung zu gehen."

md!-Anmerkung: Die Argumente von Univ.Prof. Theo Öhlinger wurden im VfGH-Verfahren vorgebracht, da von ihm die Argumentation der Vorarlberger Landesregierung stammt. Univ.Prof. Anna Gamper und Univ.Prof. Peter Pernthaler waren jedoch nicht in das VfGH-Verfahren involviert.

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ÖVP-Kommentar zu Frage 3:

"Es gibt auch Änderungen der Landesverfassung, welche nur sehr partielle Teile der Verfassung betreffen und sehr rasch durchgeführt werden müssen. Für diesen Fall ist eine wie in der Frage angedachte Vorgangsweise nicht zielführend. Zudem unterliegt die Frage, was in eine Verfassung gehört und was nicht ebenso dem politischen Meinungsbildungs- und Diskursprozess wie jede andere Gesetzgebung auch.
Dass eine solche Bestimmung aber nicht nur die Gesetzgebung schwerfälliger und unflexibler machen würde, sondern darüber hinaus das selbsterklärte Ziel verfehlte, kann an einem Beispiel veranschaulicht werden: Während die Geschäftsordnung der Landesregierung einen sehr hohen Anteil "grundlegenden Regeln über die politische Entscheidungsfindung und Machtverteilung" enthält, wird sie als Verordnung erlassen und fiele daher nicht unter eine solche Abstimmungsregel. Die Aufnahme der Mitgeschöpflichkeit als Staatszielbestimmung ist hingegen Verfassungsrecht, das allerdings so gut wie keinen Einfluss auf die politische Verteilungsfragen, worüber aber abgestimmt werden müßte."

zurück zu Frage 3

 

ÖVP-Kommentar zu Frage 4:

"Eine amtlich erstellte Abstimmungsbroschüre, in der Für und Wider einer geplanten Regelung auf sachlich nachvollziehbare Weise, vollständig und neutral einander gegenüber gestellt werden, wird von der ÖVP Salzburg begrüßt. Wir sehen die Sinnhaftigkeit aber nur für Volksabstimmungen oder Volksbefragungen gegeben. Bei Volksbegehren soll es den unterstützenden oder betreibenden Personen überlassen bleiben, auf welche Weise und mit welchem Inhalt sie die Bevölkerung von ihrem Anliegen informieren wollen."

zurück zu Frage 4

 

ÖVP-Kommentar zu Frage 5:

"Die Einleitung von Volksbegehren und vor allem das vorausgehende Werben um die erforderliche Anzahl an Unterstützungserklärungen lassen ihrerseits jegliche Art inhaltlicher oder sachlicher Kontrolle vermissen. Auch organisatorisch sind die Proponent/innen und Unterstützer/innen eines Volksbegehrens in ihrer Gestaltung sehr frei. Dies bewirkt aber andererseits, dass derzeit keine ausreichend definierten Verantwortlichkeiten für die Verwendung solcher Mittel existieren und den budgetverantwortlichen Organen des Staates - Parlament und Regierung – keine entsprechende Kontrolle möglich ist. Politische Parteien hingegen sind im Wege ihrer Staturen und Organe nicht nur hinsichtlich ihrer politischen Zielsetzungen und Übereinstimmung mit den Grundwerten einer offenen, demokratisch-egalitären Gesellschaft transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, sie unterliegen zudem genauen Rechnungsprüfungs- und Transparenzregeln. Es wäre also im Lichte dieser Überlegungen strukturell verträglicher, die Parteienförderung für außerparlamentarische Parteien entsprechend zu öffnen."

zurück zu Frage 5

 

ÖVP-Kommentar zu Frage 6:

"An dieser Stelle darf darauf hingewiesen werden, dass der Wähler sehr wohl die Möglichkeit hat auf die Zusammensetzung der Landtage bzw. Gemeinderäte Einfluss zu nehmen indem er "Vorzugsstimmen" vergeben kann. Eine darüber hinaus gehende Einflussnahme auf innerparteiliche Struktur- und Personalentscheidungen von außen wäre im Sinne der Vereins- und Parteienfreiheit nicht gerecht, da damit Parteien immer damit rechnen müssten, dass ihre Organisations- und Reflexionsleistungen von außen gemindert oder gar zerstört würden. Das heißt, dass Parteien immer weniger in der Lage wären, zuverlässige politische Diskurs- oder Planungsleistungen zu vollbringen. Mit dem Ergebnis müssten zudem nicht jene leben, die es herbeigeführt hätten, sondern jene, die keine Einflussmöglichkeit darauf haben. Eine solche Konstellation wird allgemein als nicht-demokratisch zu bewerten sein."

zurück zu Frage 6

 

ÖVP-Kommentar zu Frage 7:

"Die Gemeindevertretung ist dazu gewählt, Entscheidungen zu treffen. Gerade auf der Ebene der Gemeinde erweist sich das Instrument der nicht-konsultativen Bürgerbeteiligung als untauglich, da es die auf lokaler Ebene so wirksame und gut bewährte direkte Kommunikation zwischen Mandatsträger/innen und Gemeindebürger/innen in eine künstlich erzeugte Dichotomie verwandelt, die Entscheidungsprozesse lähmt und politische Verantwortung und Entscheidungskompetenz entkoppelt: Die gewählten Mandatar/innen würden selbstverständlich bei der jeweils nächsten Wahl anhand der Ergebnisse beurteilt werden, die aus einem verbindlichen Volksabstimmungsergebnis resultierten auf das sie also einen derart niedrigen Grad an Einflussmöglichkeit haben, der in keinem Verhältnis zu ihrer politischen Verantwortung steht. Dies führt insgesamt zu einer Verschlechterung demokratischer Qualität."

zurück zu Frage 7

 

ÖVP-Kommentar zu Frage 8:

"Darüber kann in der kommenden Gesetzgebungsperiode sicher diskutiert werden. Es ist aber zu bedenken, dass sich Gerechtigkeit nicht nur in Verhältniszahlen ausdrücken lässt. Eine 2%-Quote bei Bürgerbegehren in sehr kleinen Gemeinden mit etwa 300 Wahlberechtigten hieße das, dass sechs Personen die Gemeindepolitik mit erheblicher Mehrarbeit beschäftigen könnten. Ob dies zu einer qualitativ besseren Form der Demokratie führte, wird zu diskutieren sein."

zurück zu Frage 8

 

ÖVP-Kommentar zu Frage 9:

"Dies ist ein sehr sinnvoller Ansatz, da auch jenen Bürger über die Zusammensetzung der politischen Entscheidungsgremien mitbestimmen sollen, die von deren Entscheidung betroffen sind."

zurück zu Frage 9

 

ÖVP-Kommentar zu Frage 10:

"In der gesamten Fragestellung ist ein enthusiastisches Eintreten für die Idee der direkten Demokratie spürbar, ihr liegt die unausgesprochene Annahme zugrunde, dass Mechanismen der direkten Demokratie zu besseren, aber zumindest zu demokratischeren Ergebnisse führen würden als parlamentarische Entscheidungsprozesse. Indes gibt es weder einen empirischen Befund noch ein logisch-rationales Erklärungsmodell, die diese Annahme unterstützen könnten. Ganz im Gegenteil hat gerade die innen- und europapolitische Referendumshysterie rund um den Verfassungsvertrag der Europäischen Union und später den Vertrag von Lissabon kein gutes Licht auf die Verlässlichkeit und Integrität von direkt demokratischen Entscheidungsmechanismen geworfen. Es gilt heute als empirisch gesichert, dass zumindest die Abstimmungen in Frankreich und den Niederlanden über den Verfassungsvertrag aus einer unbestimmten Mischmotivation aus innenpolitischen Abstrafwünschen gegen die nationalen Regierungen, medial unterstützten Ängsten vor einer von den Brüsseler Institutionen betriebenen politischen Entmündigung und einem allgemeinen Euro-Skeptizismus getragen waren. Der tatsächliche Inhalt des Vertrages wurde nie in seiner ganzen Komplexität öffentlich diskutiert. Das führte zu dem eher tragischen Ergebnis, dass ausgerechnet jener Vertrag, der das europäische Bürgerbegehren als Mittel der direkten Demokratie in die EU gebracht hätte, durch ein solches verhindert wurde. Die ÖVP Salzburg sieht im Zusammenhang mit Abstimmungen und Begehren als Mittel der direkten Demokratie vor allem folgende Probleme:
1. Das Heißgetränke-Dilemma:
Die Frage "Tee oder Kaffee?" ist für jemanden, der keine Heißgetränke mag, irrelevant und blendet wünschenswerte Alternativen aus. Derzeit setzen die meisten bekannten Instrumentarien der direkten Demokratie auf geschlossenen Fragestellungen auf, die nur eine Ja/Nein-Antwort ermöglichen. Ein solches Vorgehen trägt generell nicht dazu bei, ein System mit relevanten Informationen anzureichern. Auf Heinz v. Foersters systemisch-ethischen Imperativ „Handle stets so, dass sich die Optionen erweitern“ wird verwiesen. Als Beispiel kann der vorliegende Fragebogen dienen, der auf die Fragen nur Ja/Nein-Antworten kennt und damit ein verzerrtes Bild der Realität wiedergibt. Etwa die Frage eines Kostenersatzes als Alles-oder-Nichts-Frage blendet Kompromisse oder Teillösungen aus. So kann eine moderne Demokratie nicht funktionieren.
2. Das Problem der informierten Entscheidung:
Befürworter/innen von direkt-demokratischen Instrumenten gehen – meist unausgesprochen – von der Annahme aus, dass eine von allen Wahlberechtigten getragene Entscheidung richtig sei – was nicht der Fall ist. Aus Forschungsergebnissen der jüngeren Systemtheorie und der Kollektivintelligenz ist bekannt, dass eine Kollektiventscheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen informiert und reflektiert zustande kommen kann. Eine dieser Voraussetzungen ist die Verschiedenartigkeit der eingebrachten Information, andere die Unabhängigkeit der Informationskanäle oder die Autonomie der einzelnen Entscheidungen. Angesichts der derzeitigen österreichischen Medienlandschaft darf das Vorliegen derartiger Voraussetzungen ernstlich bezweifelt werden. Auf die "Deliberative Poll"-Projekte von Ackerman/Fishkin wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
3. Das Problem des fehlenden Dialogs
Politikwissenschafter/innen wie die Britin Onora O'Neill beschreiben die derzeitige Parlamentarismuskrise und Politikverdrossenheit als Vertrauenskrise, die in einer generellen Verdächtigungskultur wurzelt. Für O'Neill ist der authentische Dialog das einzige Mittel, Vertrauen in ausdifferenzierten Gesellschaften aufrecht zu erhalten. Die im vorliegenden Fragebogen erwähnten Instrumente enthalten aber kein dialogisches Element, die Erfahrung zeigt, dass sie im Gegenteil zu noch mehr Polarisierung und zu einer Verschärfung konfliktgeladener Diskurse führen.
Die ÖVP Salzburg wird sich auch in Zukunft weiter für eine verbesserte Dialogqualität in der Salzburger Landespolitik einsetzen und den Weg, den sie etwa mit der Tourismusplattform oder der Pflegeplattform, beide initiiert von Wilfried Haslauer begonnen hat, fortsetzen. Für die ÖVP Salzburg liegt die demokratiepolitische Fragestellung der Zukunft nicht so sehr darin, die Entscheidungsträger auszutauschen, sondern mehr Information und Wähler/innen-Auftrag auszutauschen.
Mit "Abstrafungsreferenden" und Parlamenten, die das, was tun sollen, nicht mehr tun dürfen, ist der Demokratie nicht geholfen. Mitentscheiden heißt auch mit Verantwortung tragen und mit Legitimation tragen. Bürger/innen dürfen und sollen sich am politischen Geschehen beteiligen, aber Beteiligung an politischer Gestaltungsmöglichkeit ist mit Arbeit und Verantwortung verbunden und muss daher mehr sein, als per Ja/Nein über komplexe Sachfragen zu entscheiden."

md!-Anmerkung: Es wäre verkürzend, die angeführten Probleme einzig gegen Direkte Demokratie vorzubringen und dabei zu übersehen, dass dieselben Argumente genauso auch auf repräsentative Demokratie zutreffen. Der Behauptung, es gelte als empirisch gesichert, dass der tatsächliche Inhalt des EU-Verfassungsvertrags in Frankreich und in den Niederlanden in seiner Komplexität nicht öffentlich diskutiert wurde, sei widersprochen; auf die Referendenberichte der European Referendum Campaing wird verwiesen. Im Übrigen sind auch Wahlentscheidungen regelmäßig von Mischmotivationen getragen, ohne dass deren Ergebnisse deshalb in Frage gestellt würden. Der vorliegende Fragebogen bietet breite Kommentiermöglichkeiten, sodass ein Dialog nicht verunmöglicht wurde; z.B. stünde es auch offen, ein dialogisches Design direkt-demokratischer Instrumente vorzuschlagen.

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SPÖ-Kommentare

 

 

SPÖ-Kommentar zu Frage 1:

"Volksabstimmungen auf Landesebene sind zu Angelegenheiten der Landesgesetzgebung möglich, Gegenstände können Gesetzesbeschlüsse des Landtages oder Volksbegehren sein. Die Abgeordneten zum Salzburger Landtag werden in allgemeinen, geheimen und persönlichen Wahlen aufgrund des Verhältniswahlrechts periodisch von den StaatsbürgerInnen gewählt. Die Bürger schenken bestimmten zur Wahl stehenden Personen bzw. Parteien ihr Vertrauen, damit diese engagiert für das Land arbeiten und keine Landesgesetze oder Verordnungen unterstützen, die negative Auswirkungen hätten. Im Vorfeld eines Beschlusses zu Landesgesetzen im Hohen Haus ist eine Begutachtungsfrist vorgesehen, während der alle wichtigen Interessensvertretungen die Möglichkeit zur Stellungnahme haben bzw. diese ihre Bedenken einbringen können. Des Weiteren werden Landesgesetze im Vorfeld von ExpertInnen geprüft, sie werden im Vorfeld bereits Diskussionen und Entscheidungsprozessen unterzogen. All dies ermöglicht eine konsensuale Erstellung der Gesetze auf breiter Basis. Die WählerInnen erwarten von den gewählten VertreterInnen zu Recht, dass diese sich intensiv mit Gesetzesvorhaben beschäftigen und entsprechende Beschlüsse herbeiführen. Darüber hinaus besteht nach der geltenden Landesverfassung bereits jetzt wie erwähnt die Möglichkeit, Gesetzesbeschlüsse einer Volksabstimmung zu unterziehen, die Ergebnisse sind bindend."

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SPÖ-Kommentar zu Frage 2

"Vorweg: Volksbegehren können in Salzburg per Antrag betreffend Landesgesetze abgehalten werden, wofür die Unterstützung von mindestens 10.000 Personen nötig ist. Wenn ein Volksbegehren vorliegt, kommt es zur Ausschreibung einer Volksabstimmung, welche im Landtag zu behandeln ist. Bei der Initiierung eines Volksbegehrens sind die BürgerInnen schon sehr stark in den Willens- und Meinungsbildungsprozess eingebunden. Die Politik wird sich in der Regel nicht gegen die Bevölkerung stellen. Da in dieser Causa bereits ein VfGH-Urteil vorliegt wären die verfassungsrechtlichen Bedingungen zu ändern.

Die Salzburger SPÖ setzt sich intensiv für mehr Demokratie und Offenheit ein: so wollen wir etwa ermöglichen, dass künftig alle Salzburger BürgerInnen eine Petition an den Landtag ohne Unterstützungsunterschrift eines/einer Abgeordneten einbringen kann. Des Weiteren werden wir etwa den Ergebnissen einer Volksbefragung zukünftig mehr Gewicht beimessen. Derzeit muss sich die Landesregierung mit deren Ergebnis lediglich befassen. Wir wollen, wenn die Mehrheit der TeilnehmerInnen einer Volksbefragung eine bestimmte Vorgehensweise wünscht (bei einer Beteiligung von 50 Prozent der Bevölkerung), diese umsetzen, es sei denn eine 2/3-Mehrheit des Landtages beschließt, sich nicht an diese Vorgaben zu halten. Wir möchten darüber hinaus einen mit € 25.000,- dotierten Subventionstopf bereitstellen, um eine lebendige Demokratie im Land zu stärken."

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SPÖ-Kommentar zu Frage 3

"Auf Bundesebene ist es so, dass Verfassungsänderungen einer Volksabstimmung zu unterziehen sind, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrats oder des Bundesrats verlangt wird. Gesamtänderungen der Verfassung (d. h. Änderungen der tragenden Bestimmungen der Verfassung: Demokratie, Republik, Rechtsstaat und Bundesstaat) bedürfen ohnehin obligatorisch einer Volksabstimmung (Art. 44 B-VG). Wenn durch eine Verfassungsänderung die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung eingeschränkt wird, ist überdies die Zustimmung des Bundesrats nötig. Überdies beruht das Landesverfassungsrecht auf der Bundesverfassung und darf der Bundesverfassung nicht widersprechen. So ist eine „Gesamtänderung“ der Landesverfassung nur im bundesverfassungsgesetzlich gesteckten Rahmen möglich. Ein Landesverfassungsgesetz, das der Bundesverfassung widerspricht, ist somit bundesverfassungswidrig und absolut nichtig. Somit sind auf Landesebene ohnedies schon mehrere Schranken eingebaut, die verhindern, die Landesverfassung nachteilig zu ändern. Außerdem wäre ein solch vorgeschlagenes Vorgehen wahrscheinlich administrativ gar nicht zu handhaben, da es ja auch einfachgesetzliche Bestimmungen im Verfassungsrang gibt. Bei umfangreichen Änderungen der Verfassung bzw. grundlegenden Änderungen muss es natürlich zu einer Volksabstimmung kommen, welche aber ohnedies vorgesehen ist. Positiv zu erwähnen ist hierbei, dass sowohl während der letzten und auch dieser Legislaturperiode die Salzburger Landesverfassung in Art 9 in Einvernehmen aller vier Parteien um zwei wichtige Staatszielbestimmungen ergänzt wurde. Bei Änderungen von Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen sollte nicht abgestimmt werden müssen: der Aufwand wäre kaum verhältnismäßig."

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SPÖ-Kommentar zu Frage 4

"Die Salzburger SPÖ ist jene Partei, die sich seit Jahren in allen Bereichen für mehr Transparenz stark macht, z.T. schon mit guten Erfolgen. Wir begrüßen diesen Vorschlag ausdrücklich. Umfassende Information ist wichtig und gerade bei einer Volksabstimmung sollten die BürgerInnen zuvor über das Thema umfassend informiert sein bzw. die Möglichkeit haben, umfassende Informationen kompakt und übersichtlich zu erhalten. Es sind jedoch aus unserer Sicht nicht alle Fälle gleich zu behandeln, nämlich wenn es sich um Bürgerinitiativen handelt, weshalb wir hier eine kleine Ausnahme reklamieren möchten."

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SPÖ-Kommentar zu Frage 5

"Wir wollen zukünftig einen – mit 25.000 Euro dotierten – Subventionstopf bereitstellen, um eine lebendige Demokratie im Land Salzburg zu stärken und Bürgerinitiativen bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Höhe der Unterstützung soll sich nach der Anzahl der UnterstützerInnenunterschriften (mindestens 1.000) richten. Die Zuwendung ist – schon der Höhe wegen – nicht für die Tragung von Personalkosten gedacht, sondern für die Übernahme von Porto- und Kopierkosten oder Mieten für Veranstaltungsräume. Der finanzielle Wert einer Unterschrift soll sich nach unserem Dafürhalten nach der Höhe des jeweils bei einer Landtagswahl zuletzt ausgezahlten Wahlwerbungskostenbeitrags richten. Eine UnterstützerInnenunterschrift verliert nach 24 Monaten ihre Gültigkeit und muss dann aufs Neue geleistet werden. Dies soll gewährleisten, dass sich Bürgerinitiativen (die Gemeinschaften auf Zeit sind) immer wieder aufs Neue die Sinnfrage stellen und sich vor ihren UnterstützerInnen legitimieren müssen. Wir unterstützen diese Idee gerne, um engagierten und interessierten Bürgern unter die Arme zu greifen. Wichtig ist uns die Vermeidung von Missbrauch sowie eine transparente Nutzung der Mittel."

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SPÖ-Kommentar zu Frage 6

"Jede/r StaatsbürgerIn hat grundsätzlich die Möglichkeit eine Partei zu gründen oder einer bestehenden Partei beizutreten und/oder sich politisch zu engagieren und sich auch wählen zu lassen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, seine/n Wunschkandidaten/in mit einer Vorzugsstimme bei den Wahlen auszustatten. Parteien und die Erstellung der Wahllisten sind aus unserer Sicht nötig, um diese Prozesse effektiv und strukturiert ablaufen lassen zu können. Der Zugang für die BürgerInnen ist offen, weshalb derzeit niemand davon ausgeschlossen wird."

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SPÖ-Kommentar zu Frage 7

"Die Salzburger SPÖ hat ein umfassendes Gemeinde-Demokratiepaket erarbeitet und wird dies in der nächsten Legislaturperiode sowie in den nächsten Regierungsver-handlungen, sofern wir von den WählerInnen dazu mit den nötigen Stimmen ausgestattet werden, zum Thema machen. Unser konkretes Ziel ist die generelle Stärkung der Demokratie in den Salzburger Gemeinden. In den letzten Jahren wurde mit der Einführung der BürgermeisterInnendirektwahl bereits ein wichtiger Schritt zur verstärkten Einbindung der Bevölkerung in die Gestaltung ihres direkten Umfelds gesetzt. Es gibt aber nach Vorstellung der Salzburger SPÖ noch einiges zu tun. So wollen wir, dass die Bevölkerung bei großen Projekten einer Gemeinde bereits im Planungsstadium informiert werden muss. Wir wollen weiters, dass Gemeindeversammlungen wenigstens einmal pro Jahr einberufen werden müssen. Wir wollen das so genannte Petitionsrecht auch auf Gemeindeebene fix verankern und den BürgerInnen die Garantie geben, dass ihr Anliegen behandelt werden muss. Zur Stärkung der Transparenz auf Gemeindeebene werden wir dem Überprüfungsausschuss mehr Rechte geben."

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SPÖ-Kommentar zu Frage 8

"Wir könnten uns z.B. eine Hürde von 5% vorstellen, da 2% in der Stadt Salzburg größenmäßig ganz anders zu bewerten sind als 2% in einer kleineren Gemeinde. Hier muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit herrschen und daher wäre für uns eine Hürde von 5 % grundsätzlich denkbar, das Thema sollte aber noch genauer diskutiert werden."

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SPÖ-Kommentar zu Frage 9

"Wir sehen die derzeitige Regelung grundsätzlich als durchaus ausreichend an. EU-BürgerInnen dürfen auf Gemeindeebene ja bereits mitstimmen. Mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre haben wir auf Initiative der Salzburger SPÖ auch das Wahlrecht auf Jugendliche ausgedehnt und somit allen Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit eingeräumt, Gebrauch von diesem wichtigen Recht zu machen. Als weiteres Kriterium sehen wir auch die Staatsbürgerschaft in Zusammenhang mit dem Wahlrecht an, der Hauptwohnsitz ist eines von mehreren Kriterien für die Wahlberechtigung."

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SPÖ-Kommentar zu Frage 10

"Auch bisher konnte und kann der Salzburger Landtag den Bund auffordern in gewissen Bereichen tätig zu werden. Die Salzburger SPÖ ist wie bereits erwähnt für mehr Demokratie und Offenheit dort, wo es Sinn macht sowie notwendig und praktikabel ist.
Wir sperren uns nicht gegen mehr direkte Demokratie und sind auch immer gerne bereit, über dieses wichtige und spannende Thema zu diskutieren. Jedoch ist oftmals eine Vereinfachung von komplexen Themen auf "Ja" oder "Nein" äußerst schwierig. Wir sind seit jeher bemüht, unsere Arbeit transparent zu vollziehen und stehen den BürgerInnen auch jederzeit gerne zur Verfügung, wenn es darum geht, Informationen zu beschaffen oder Entscheidungsprozesse und Gesetze zu erklären uvm.
Wir wollen z.B. auch zukünftig, dass Jugendliche mehr und besser einbezogen werden und über die von ihnen bevorzugt genützten Info-Kanäle informiert werden. Einige weitere Ziele haben wir bereits in den Kommentaren zu den Fragen in diesem Papier vorweggenommen. Wir sehen den Zugang der Bevölkerung zu "ihren" Politikern als gegeben an und das System als grundsätzlich ausgereift und funktionstüchtig. In einigen Bereichen, etwa den Gemeinden, muss aber nachgebessert werden. Dafür stehen wir gerne zur Verfügung!"

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