die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie

Democracy International

NEOS Wahlprogramm 2013

NEOS Wahlprogramm 2013

23.08.2013

Auszug (Seite 4-8)

 

DEMOKRATIE

DIE HERAUSFORDERUNG

Österreichs Staats- und Verwaltungsstruktur ist höchst ineffizient und längst nicht mehr zeitgemäß. Obwohl seit Jahrzehnten vernünftige Vorschläge auf dem Tisch liegen (z. B. Österreich-Konvent), bringen die regierenden Parteien keine strukturellen Reformen zustande.

Das etablierte politische System erscheint in letzter Zeit korrumpiert, die Finanzierung der Parteien ist intransparent und im internationalen Vergleich immens "staatslastig". Das Vertrauen der Bürger_innen in die Politik ist auf einem Tiefpunkt angelangt – die Zahl der Nichtwähler_innen entspricht bereits einer Großpartei. Viele glauben nicht mehr, dass die Abgabe ihrer Stimme bei Wahlen etwas ändert.

In dieser Situation ist die Demokratie selbst gefährdet.

 

UNSERE VISION FÜR 2018

Politik ist wieder positiv besetzt und wird als Ort verstanden, wo wir gemeinsam an einem Strang ziehen, um die Zukunft des Landes in einer globalisierten Welt zu gestalten.

Österreich hat wieder eine lebendige Demokratie, die Wahlbeteiligung ist hoch. Zahlreiche Bürger_innen beteiligen sich aktiv am politischen Geschehen – was nicht mehr nur mittels Gang zum Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten möglich ist, sondern jederzeit und überall (Internet). Es gibt mehr und vor allem wirkungsvollere direktdemokratische Elemente. Abgeordnete werden nicht mehr überwiegend von Parteigremien, sondern durch die Wähler_innen direkt bestimmt und sind den Bürger_innen stärker Rechenschaft schuldig.

Die politischen Prozesse sind transparent, die Korruption ist deutlich zurückgedrängt. Die Parteienförderung wurde stark reduziert und entspricht europäischen Standards. Umgekehrt stehen den Abgeordneten selbst ausreichend Ressourcen für ihre Arbeit zur Verfügung.

Die Staatsorganisation und die Verwaltung Österreichs sind effizient.

Selbstbestimmung, das Recht auf Privatsphäre und Minderheitenrechte sind wesentliche Bestandteile der Demokratie.

 

LEITLINIEN UND MASSNAHMEN

Politik beleben, Partizipation und Bürger_innenbeteiligung stärken

  • Möglichkeiten für Bürger–innen eröffnen, Politik/Demokratie in neuen Formen und Formaten zu erleben und aktiv mitzugestalten

  • Innovative, dialogorientierte Formen der Bürger_innenbeteiligung schaffen, die einen differenzierten gesellschaftlichen Willensbildungsprozess auch bei komplexen politischen Themen ermöglichen

  • Beteiligungsmodelle wie Bürger_innen-Räte, World Cafés, Bürger_innenforen forcieren

  • Präsenzveranstaltungen und Onlinekommunikation zu einer Informations- und Mitwirkungsplattform für Bürger_innen kombinieren

     

Parlament stärken, Wahlrecht personalisieren

  • Personalisiertes Verhältniswahlrecht einführen: Direktwahl von 75 % der Mandatar_innen in Einerwahlkreisen (mit jeweils rund 45.000 Wahlberechtigten) mit relativer Mehrheit; entsprechende Anzahl an Wahlkreisen für Auslandsösterreicher_innen; Wahlkreis-Kandidat_innen können sich einer Bundesliste anschließen, dann zählen ihre Stimmen für diese Bundesliste. Bei Ausfall eines Mandatars (Tod, Rücktritt, etc.) erfolgt im betroffenen Wahlkreis eine Nachwahl.

  • Die restlichen Mandatar_innen (25 %) werden auf Bundesebene bestimmt. Keine Überhangmandate: Wenn eine Partei aufgrund der Direktmandate schon mehr Mandate erzielt hat, als ihr prozentmäßig nach dem Verhältniswahlrecht zufielen, nimmt sie am Ermittlungsverfahren für die Vergabe der Mandate an die Bundeslisten nicht mehr teil. Die Summe der Mandate bleibt 183.

  • Bundesrat zugunsten eines Einkammerparlaments abschaffen

  • Eigenen Legislativdienst für das Parlament schaffen, um Gesetzesinitiativen von Abgeordneten zu unterstützen

  • Regierungsmitglieder müssen sich vor ihrer Angelobung im Nationalrat einem Hearing mit Ablehnungsmöglichkeit stellen (wie im EP).

  • Infrastruktur für Abgeordnete stärken (mehr Mitarbeiter_innen, größeres Budget – aber transparente Verwendung). Finanzieller Mehraufwand geht zulasten der allgemeinen Parteienförderung.

  • Für nicht direkt gewählte Funktionsträger_innen wird die Abgeordnetentätigkeit im selben Organ auf 15 Jahre, bei Regierungsämtern auf 10 Jahre beschränkt.

  • Internet stärker für Teilnahme an der Arbeit im Parlament bzw. deren Beobachtung einsetzen (z. B. Live-Übertragung von Debatten)

     

Direkte Demokratie im Gesetzgebungsprozess aufwerten

  • Gesetzesinitiativen werden weiterhin durch Regierungsvorlagen, Abgeordnete und Volksbegehren eingebracht. Volksbegehren durch Senkung der Schwelle für verpflichtende Behandlung durch den Nationalrat (derzeit 100.000 Unterschriften) größeres Gewicht verleihen; Fristenlauf verkürzen; keine Volksbegehren auf privilegierte Initiative von Abgeordneten; verpflichtende namentliche Abstimmung über Volksbegehren im Plenum (statt "Schubladisierung" in Ausschüssen)

  • Sofern ein Volksbegehren-Gesetzesvorschlag vom Parlament verworfen wird und das Anliegen gemäß Prüfung durch den VfGH verfassungskonform ist, haben die Initiator_innen des Volksbegehrens die Möglichkeit, für weitere Unterstützung zu werben. Wenn insgesamt über 10 % der Wahlberechtigten (derzeit rund 600.000) das Volksbegehren unterstützen, ist verpflichtend eine Volksabstimmung über den Gesetzesvorschlag abzuhalten.

  • Volksabstimmungen werden als Vetomöglichkeit gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats beibehalten, jedoch nicht mehr nur dann durchgeführt, wenn der Nationalrat dies einräumt (fakultativ) oder die Verfassung dies vorschreibt (Gesamtänderung), sondern auch auf Verlangen von 10 % der Wahlberechtigten (gilt auch für schon bestehende Gesetze).

  • „Legal footprint“ für Gesetze: Entstehungsgeschichte des Gesetzesvorschlags, insbesondere Initiator_innen und Abstimmungsverhalten, werden öffentlich einsehbar dokumentiert, ebenso alle Abänderungsanträge und Aktenvermerke.

  • „Liquid Democracy“-Elemente im Begutachtungsverfahren vor dem parlamentarischen Gesetzgebungsprozess und/oder während der der Behandlung eines Gesetzesvorschlags in einem Ausschuss forcieren

  • Parlamentarische Anfrage auch durch Petition von 1 % der Wahlberechtigten ermöglichen

 

Effizienz des Föderalismus steigern

  • Gesetzgebung, Finanzierung (Steuerhoheit) und (Letztverantwortung für) Verwaltung sind immer auf derselben Ebene anzusiedeln.

  • 2 Möglichkeiten: Entweder es wird für die Länder Steuerhoheit eingeführt (unter Entfall des vertikalen Finanzausgleichs), oder die Landesgesetzgebung und –vollziehung wird abgeschafft (Länder und/oder Bezirke/Statutarstädte bestehen als Einheiten der Bundesverwaltung weiter).

  • Gemeinden: Die Selbstverwaltung wird beibehalten (im Fall der Abschaffung der Landesvollziehung: ausgeweitet), zugleich werden Mindestgrößen in Hinblick auf die Effizienz festgelegt.

     

Finanzen und Interessenlagen von Parteien und Abgeordneten transparent machen

  • Die Parteienförderung um bis zu 75 % reduzieren, und zwar gebunden an die absolute Stimmenanzahl, nicht den relativen Stimmenanteil (= Bindung an Wahlbeteiligung)

  • Finanzierung von Parteien wie Abgeordneten, insbesondere die nichtöffentliche, transparent machen – Parteispenden offenlegen [siehe dazu auch den Abschnitt "Finanz-Richtlinien"]

  • Ausgaben von Parteien und Abgeordneten transparent machen [siehe dazu auch den Abschnitt "Finanz-Richtlinien"]

  • Alle Nebentätigkeiten von Abgeordneten (Erwerbstätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen, Vereinsmitgliedschaften) offenlegen

 

Verwendung öffentlicher Gelder transparent machen

  • Alle öffentlichen Förderungen veröffentlichen

  • Ignorieren von Rechnungshof-Berichten sanktionieren. Innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen des RH-Berichtes ist ein Vorhabensbericht zu veröffentlichen, der im jeweiligen Kontrollorgan (z. B. Nationalrat) präsentiert und diskutiert wird; alle sechs Monate ist ein Statusbericht zu liefern.

  • Inserate/Kooperationen öffentlicher Stellen (inkl. Unternehmen mit staatlicher Beteiligung) mit Medien sind restlos transparent zu machen.

  • Die Verwendung aller öffentlichen Mittel (inkl. Aufträge) ist restlos transparent zu machen.

  • Beteiligungsverhältnisse an Medien sind offenzulegen.

  • Das Konzept des Open Government ist zu stärken und auszuweiten.

     

Schlanke Selbstverwaltung

  • Sozialversicherungsträger restrukturieren (1 Sozialversicherungsträger)

  • Pflichtmitgliedschaft in den Kammern abschaffen

  • Die Rolle der Sozialpartner auf das Kollektivarbeitsrecht reduzieren (keine Beteiligung am Gesetzgebungsprozess) – kein „Staat im Staat“

     

Bewusstseinsbildung

  • Einbindung der Bürger ins politische Leben forcieren, stärkeres Demokratiebewusstsein schaffen

  • Es wird ein Medienrat geschaffen, der journalistische Initiativen in diesem Sinne unterstützt.

  • Politische Bildung im Unterricht ausbauen (etwa in einem Schulfach „Wirtschaft und Recht“)

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