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Aber: Praxisbehinderung durch Reisepass-Nummer bleibt weiterhin Teil des Regierungsentwurfs
Ausschluss Pflegebedürftiger, Älterer und Ärmerer von der EBI ist demokratie-politisch inakzeptabel
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf des EBI-Gesetzes verbessert und Kritikpunkte von mehr demokratie! aufgegriffen. mehr demokratie! war beim Expertenhearing im Verfassungsausschuss durch Vorstandsvorsitzenden Mag. Erwin Leitner und Vorstandssprecher Mag. Erwin Mayer vertreten und hat aus dem Blickwinkel einer praxistauglichen Gestaltung das Erfordernis der Reisepass-Nummer abgelehnt und die hohen Hürden für die EBI in Österreich kritisiert.
Der Verfassungsausschuss hat wichtige Kritikpunkte von mehr demokratie! bereinigt und den Gesetzentwurf verbessert. So wird nun auch in Österreich die volle Sammelfrist von 12 Monaten (statt ursprünglich nur etwa 10 Monate) zur Verfügung stehen. Kleinere Schreibfehler bei Unterstützungserklärungen führen nun nicht mehr automatisch zur Ungültigkeit der Unterstützung. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten werden nun ausgeweitet und klarer geregelt.
Aufrecht bleibt jedoch weiterhin unsere Kritik am Erfordernis der ID-Nr. Für eine gültige Unterstützungserklärung muss in Österreich - anders als in Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Belgien und weiteren EU-Staaten - eine Reisepass- oder Personalausweis-Nummer angeführt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 90% nicht bereit wären, ihre Reispass-Nr. anzuführen, auch wenn sie vom Anliegen der EBI überzeugt sind.
Das Erfordernis der ID-Nr. bewirkt, dass Menschen, die keinen Reisepass oder Personalausweis haben, vom Beteiligungsrecht der EBI generell ausgeschlossen sind. Dies trifft v.a. Ältere, Gebrechliche, Pflegebedürftige und Ärmere, die nicht mehr reisen können, nicht mehr reisen wollen oder sich Reisen ins Ausland nicht leisten können. Die Regierung will nun erheben, wie vielen Menschen mit dem Erfordernis der ID-Nr. das Beteiligungsrecht an der EBI genommen wird (was wir schon vor einem Jahr gefordert hatten). Die Regierungsparteien überlegen aber nur, weitere Ausweispapiere neben Reisepass und Personalausweis zuzulassen, anstatt das Problem an der Wurzel zu beheben und das Erfordernis der ID-Nr. gänzlich zu streichen. Die Diskriminierung von Menschen ohne Reisepass oder Personalausweis - überwiegend schwächere Mitglieder unserer Gesellschaft - ist aber nicht nur demokratie-politisch inakzeptabel, sie ist auch keineswegs unvermeidbar. Statt des Zentralen Pass- und Personalausweis-Registers kann für die Überprüfung der EBI-Unterstützungserklärungen nämlich auch auf andere zentrale Register des Bundes zurückgegriffen werden: Für Menschen, die in Österreich wohnhaft sind, kann die Überprüfung anhand des Zentralen Melderegisters erfolgen (§§ 16ff Meldegesetz). Für Auslandsösterreicher_innen ist eine Überprüfung anhand der Zentralen Europa-Wahlevidenz möglich (§ 13 Europa-Wählerevidenzgesetz). Auslandsösterreicher_innen müssen sich ohnehin für die Teilnahme an einer Europa-Wahl in der Europa-Wahlevidenz eintragen (§ 4 Europa-Wählerevidenzgesetz, Formular für die Eintragung in die Europa-Wahlevidenz). Dies kann auch für die Teilnahme an einer EBI verlangt werden.
Seitens der Befürworter der ID-Nr. wird als Rechtfertigung immer wieder vorgebracht, dass die EBI durch die ID-Nr. aufgewertet würde. Dies ist jedoch ein trügerisches Argument, denn das unverbindliche Instrument der EBI wird durch die ID-Nr. nicht verbindlich. Vielmehr schafft das Erfordernis der ID-Nr. eine unverhältnismäßig große Kluft zwischen der weichen EBI und den strengen Voraussetzungen für die EBI. Auch das Argument der Befürworter der ID-Nr., dass die ID-Nr. die Sicherheit erhöhe, ist trügerisch. Im Gegenteil bewirkt gerade die ID-Nr. eine Attraktivität für Datendiebstahl und ist insofern ein hoher Unsicherheitsfaktor.
Aufgrund der Erfahrungswerte aus erfolgreichen Volksbegehrens-Kampagnen in deutschen Bundesländern werden die Kampagnen-Kosten für eine EU-weite EBI auf etwa 1 Mio. EUR geschätzt. Finanzschwächere Organisationen werden ihre geringeren Ressourcen gezielt in Ländern ohne ID-Nr.-Erfordernis einsetzen. Aufgrund der praxishemmenden ID-Nr. ist Österreich für EBI-Organisator_innen aber unattraktiv. Die Chance der EBI, in Österreich eine größere Bürger_innennähe der EU erlebbar zu machen, wird daher durch den Regierungsentwurf vertan.
Die Regierung will bei der Auszählung der Unterstützungserklärungen nicht an der Vergeudung öffentlicher Ressourcen rütteln. Jede einzelne Unterstützungserklärung soll penibel ausgezählt werden und jede einzelne Unterschrift soll in eine eigene Datenbank übertragen werden, was zahllose Beamtenstunden erfordert. Demgegenüber spricht die EBI-Verordnung in Erwägungsgrund 18 von der „Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu begrenzen“ und empfiehlt, dass die Prüfung der Unterstützungserklärungen „auf der Grundlage angemessener Überprüfungen, etwa anhand von Stichproben“ erfolgen soll, wie es zB das deutsche EBI-Gesetz vorsieht. Statt für eine Vergeudung durch bürokratische Maßnahmen würde eine Bürger_innen-freundliche Regelung die knappen öffentlichen Mittel dafür einsetzen, um österreichische EBI-Organisator_innen finanziell und durch kostenlose Dienstleistungen zu unterstützen.
Stellungnahme von mehr demokratie! zum ursprünglichen Gesetzentwurf des EBI-Gesetzes
Linkliste mit Informationen über die Europäische Bürgerinitiative
abgeänderter Entwurf des EBI-Gesetzes vom 02.02.2012
neue Website der EU-Kommission über die Europäische Bürgerinitiative. Amtliches Register
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005799
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