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Echte BürgerInnenbeteilung scheint unerwünscht - Überarbeitung dringend erforderlich
Im Dezember haben die Regierungsparteien verspätet ihren Gesetzentwurf über die Europäische Bürgerinitiative (EBI), das sogenannte „EU-Volksbegehren“, vorgelegt. Darin wäre im Grunde lediglich zu regeln, wie die Auszählung der Unterstützungserklärungen und die Überprüfung des Online-Sammelsystems erfolgt. Der Regierungsentwurf versteckt jedoch eine Fülle an Erschwernissen und hat keine Möglichkeit ausgelassen, den Österreicherinnen und Österreichern, die sich auf EU-Ebene engagieren wollen, von ihrem Einsatz für ein EU-Volksbegehren abzuhalten.
Der Regierungsentwurf verlangt, dass UnterstützerInnen einer EBI neben vielen anderen persönlichen Daten auch ihre Reisepass- oder Personalausweis-Nummer („ID-Nr.“) anführen müssen. Viele andere Länder, wie Deutschland, Großbritannien, Niederlande und Belgien verzichten bewusst auf die ID-Nr., um in ihrem Land eine praxistaugliche Unterschriftensammlung zu ermöglichen. Es ist unrealistisch anzunehmen, Menschen während einer Unterschriftensammlung auf der Straße dazu zu bringen, ihre Reisepassnummer in eine Liste einzutragen. Viele, die ein Anliegen gerne unterstützen würden, werden dies dann nicht tun. Und warum auch? Mit dem Namen und den Angaben zum Wohnsitz ist jede Person leicht zu zuordnen. Die Reisepassnummer ist überflüssig!
Im Regierungsentwurf ist zudem für die InitiatorInnen einer EBI nicht nur keine Unterstützung vorgesehen. Ihnen werden bei der Überprüfung der Online-Sammelsoftware auch erhebliche Kosten für Gutachten und Zertifizierungen aufgebürdet. Damit verwandeln die Regierungsparteien die EBI in Österreich aber in ein Beteiligungsinstrument nur für Reiche.
Als wäre dies nicht schon genug an Behinderungen, verkürzt der Regierungsentwurf auch die 12-monatige Sammelfrist - die in den anderen EU-Staaten zur Verfügung steht - auf etwa 10 Monate. Eine weitere Spitzfindigkeit liegt darin, dass schon kleinste Tippfehler und Ziffernstürze bei der Unterstützungserklärung automatisch zur Ungültigkeit der Unterstützung führen. Letztlich sieht der Regierungsentwurf vor, dass die Bundeswahlbehörde die Auszählung der Unterstützungserklärungen verweigern kann, ohne dass dagegen aber ein Rechtsmittel offensteht.
Alle Parlamentsparteien sind daher aufgefordert, ihren Bekenntnissen zu Direkter Demokratie und zu Bürgernähe auch Glaubwürdigkeit zu verleihen. mehr demokratie! fordert alle Parlamentsparteien auf, den Gesetzentwurf nochmals gründlich zu überarbeiten und die vorgesehenen massiven Erschwernisse zu entfernen. Statt der Behinderungen sollen österreichische Organisatorinnen und Organisatoren von EU-Volksbegehren durch kostenlose Dienstleistungen, insb. durch die Bereitstellung eines kostenlosen Online-Sammelsystems, unterstützt werden.
Dass es auch anders geht, zeigt die Bundesrepublik Deutschland. Das deutsche „Gesetz zur Europäischen Bürgerinitiative“ hält sich strikt an den Grundsatz, den Organisatoren und Organisatorinnen einer EBI keine zusätzlichen Pflichten oder Erschwernisse aufzuerlegen. Denn die EBI-Verordnung der EU schreibt ohnehin schon genug Pflichten und Erschwernisse für die Organisatoren einer EBI vor. |