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Vorschläge und Anregungen für Stellungnahmen zum Entwurf für das Demokratiebegehren MeinOE
Aus einer Diskussion unter mehreren zivilgesellschaftlichen Akteuren ist folgende Stellungnahme entstanden, die als Anregung für eigene Stellungnahmen zu MeinOE gedacht ist:
Zielsetzung
Formulierung von Textbausteinen, die anderen zur Verfügung gestellt und als Grundlage für Stellungnahmen an MeinOE verwendet werden. Dem vorgeschlagenen Benotungssystem (1-5) der einzelnen Vorschläge wird nicht gefolgt.
Die Vorschläge beschränken sich auf die beiden ersten Punkte plus einem ergänzten dritten: 1. Persönlichkeitswahlrecht mit voller Verhältnismäßigkeit 2. Mehr direkte Demokratie 3. Demokratiefinanzierung (statt Parteienfinanzierung!): Aufteilung auf Personen, Initiativen und herkömmliche Listen. Demokratie muss etwas wert sein!
Allgemeine Einschätzung der Initiative MeinOE
Inhaltlich:
- Ein Demokratievolksbegehren braucht eine besondere Qualität.
- Im Text findet sich eine zu große Fülle an verschiedenen Anliegen, die nicht notwendigerweise miteinander zu tun haben. Es bleiben Fragen offen: Um welches Volksbegehren handelt es sich? Geht es um Demokratie? Föderalismusreform?
- Die Vorschläge zielen auf eine stärkere Zentralisierung politischer Entscheidungsmacht. Ein alternatives Demokratieverständnis zielt auf Dezentralisierung.
- Der Kern sollte die Direkte Demokratie sein, die Priorität liegt in der Gesetzgebung. Direkte Demokratie kann als Vehikel für die anderen Themen dienen.
Zum Prozedere:
- MeinOE nutzen, da es bereits im Laufen ist, und in den nächsten Monaten kaum eine andere, vergleichbare Initiative starten wird. Es gibt eine „Einladung zur Einmischung“.
- Die ProponentInnen folgen ihrer alten PolitikerInnenlogik, und verfügen über wenig Erfahrung mit der Zivilgesellschaft.
- Eine wichtige Forderung besteht in der Transparenz der Kritik der Zivilgesellschaft. Der aktuelle Textvorschlag bildet die Grundlage für eine erweiterte Diskussion: Eine gemeinsame Diskussion der Punkte sollte im Rahmen eines Konvents erfolgen, die Debatte auf diese Weise wieder geöffnet und aus der aktuellen Erstarrung herausgetragen werden.
- Ein Volksbegehren wird in jedem Fall (2012) stattfinden.
Stellungnahmen zum Textvorschlag
Allgemein
Wir finden ein Volksbegehren zur Demokratisierung unserer Politik prinzipiell begrüßenswert. Der vorliegende Text enthält unserer Einschätzung nach jedoch zu viele unterschiedliche Punkte, über die nicht bei einer einzigen Abstimmung entschieden werden soll. Unsere Stellungnahme bezieht sich daher auf folgende drei Punkte, die wir als zentral für die Weiterentwicklung der Demokratie erachten und auf die sich eine Abstimmung rund um das Kernelement „mehr Direkte Demokratie“ fokussieren soll. Alle anderen Punkte sollen nicht zur Abstimmung kommen.
1. Für ein starkes Persönlichkeitswahlrecht
1.1. Persönlichkeitswahlrecht mit teilweiser Verhältnismäßigkeit:
Wird in dieser Form abgelehnt.
1.2. Persönlichkeitswahlrecht mit voller Verhältnismäßigkeit:
Bei einem Abwägen der Chancen und Risiken überwiegt das Positive.
Vorteile: engagierte, parteiunabhängige Personen können kandidieren, Schwächung der Parteienlogik und Aufbrechen der Entmündigung der Abgeordneten, Accountability, es gibt gute Erfahrung in Deutschland;
Nachteile: mögliche Anfälligkeit für Korruption, weshalb als ergänzende Forderung ein Ressourcenausgleich für antretende Personen erforderlich ist.
2. Mehr Direkte Demokratie
- Das demokratische Zustandekommen und eine breite Trägerschaft für einen Vorschlag sind entscheidend.
- Die konkrete Ausgestaltung sollte im Form eines 3-stufigen Modells (Initiative, Begehren, Entscheid) erfolgen:
In der 1. Stufe richtet sich eine Initiative mit einem Gesetzesentwurf oder einem politischen Anliegen an den Nationalrat – hier findet der Austausch mit dem Parlamentarismus statt. Die Initiative ist in die parlamentarische Behandlung voll einzubeziehen. In dieser Phase kann es zu Änderungen, Kompromissen kommen. Bei Ablehnung des Parlaments kann die Initiative in einer 2. Stufe mit einem endgültig von ihr formulierten Entwurf ein Volksbegehren einleiten. Erreicht dieses die vorgesehene Hürde, kommt es zu einer Volksabstimmung, bei der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.
- Die Höhe dieser Hürde und jener für die 1. Stufe soll nicht zu hoch angesetzt sein
- Ein wesentliches Element der 2. und 3. Stufe bildet die Sicherstellung von Medienberichterstattung und allgemeiner Diskussion. Um den Prozess sicherzustellen, sind Medienbedingungen in den Vorschlag zu inkludieren.
- Zu den Quoren im "Mein OE"-Entwurf: Nach bisherigen Erfahrungen zivilgesellschaftlicher Initiativen ist ein Quorum von 400.000 Unterschriften ohne die Unterstützung eines Parteiapparats und/oder der eines kampagnisierenden Mediums mit großer Reichweite kaum erreichbar. Die Durchsetzung politischer Anliegen hat in erster Linie mit Macht zu tun. Zudem muss die Unabhängigkeit von Parteien, Medien oder reichen SponsorInnen gewährleistet sein. Schwächer repräsentierte gesellschaftliche Interessen sollen gleichberechtigt teilnehmen können. Beteilungs- und Zustimmungsquoren bei der Volksabstimmung sind daher zu streichen. D.h. die Formulierung, dass für eine Änderung von Verfassungsgesetzen die Teilnahme von mindestens 50% der Wahlberechtigten erforderlich wäre, so wie jene, dass für Änderungen einfacher Gesetze 30% sich beteiligen müssen, soll entfallen.
- Die im Textvorschlag enthaltene Formulierung: „Davon auszunehmen sind Begehren, in den eine Einschränkung der geltenden Grund- und Freiheitsrechte oder bestehender völkerrechtlicher Verpflichtungen gefordert wird“ muss nicht nur für Volksbegehren, sondern für die Gesetzgebung insgesamt (direkt-demokratisch oder parlamentarisch) gelten.
3. Demokratiefinanzierung (statt Parteienfinanzierung!)
InitiatorInnen sollen einen Ressourcenausgleich (angemessen und vergleichbar mit dem politischer Parteien) erhalten. Eine Umverteilung von der Parteiendemokratie (Indirekten Demokratie) hin zur Zivilgesellschaft, die erfolgreich Initiativen einbringt, (Direkten Demokratie) wird angestrebt.
Schlussbemerkung
Es wird vorgeschlagen, in das Volksbegehren von Mein OE folgende Forderung mit aufzunehmen: „Über die Demokratisierung Österreichs im Sinne des hier vorgebrachten soll nach einer ausgiebigen parlamentarisch-zivilgesellschaftlichen Diskussion der Souverän selbst entscheiden. Es soll dabei auch möglich sein, mehrere Varianten (die sich durch eine bestimmte Anzahl von Unterstützungen zu qualifizieren hätten) zu einer Volksabstimmung zu bringen.“
Website des Demokratiebegehrens MeinOE
MeinOE-Adhocracy-Diskussionsforum
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