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ÖVP: Erzwingbare Volksabstimmungen "sind auch demokratiepolitische Grundsätze, die in die Verfassung gehören" Drucken E-Mail
Donnerstag, 15. Dezember 2011 um 20:20

Jetzt müssen den Worten auch Taten folgen!

 

Bei der "Ö1-Mittwoch-Runde Innenpolitik" vom 14.12.2011 haben die Klubobleute der Parlamentsparteien über die Schuldenbremse diskutiert. Die Regierungsparteien benötigen für die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung Unterstützung aus den Oppositionsparteien. ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf machte dabei eine bemerkenswerte Feststellung: „Wenn die Forderung lautet: mehr Direkte Demokratie, also eine Bürgerinitiative führt mit bestimmter Anzahl von Unterschriften zu einer Gesetzesvorlage und einer Volksabstimmung. Über solche Dinge können wir reden. Weil das sind auch demokratiepolitische Grundsätze, die in die Verfassung gehören.“ (Ö1-Morgenjournal 15.12.2011). Der ÖVP-Generalsekrätar Hannes Rauch bestätigte im Ö1-Mittagsjournal vom 15.12.2011, dass es sich dabei um eine parteiintern abgestimmte ÖVP-Position handelt: "Da sind wir durchaus gesprächsbereit, weil uns das ja auch wichtig ist, demokratische Mittel mehr in den Fokus zu heben. Und da wird es Gespräche geben."

 

Wir begrüßen, dass die ÖVP die Auffassung teilt, dass Volksabstimmungen, die durch die Bevölkerung erzwingbar sind, in die Verfassung gehören. Wir fordern daher alle Parlamentsparteien auf, diese Gesprächsbereitschaft aufzugreifen und unter Einbindung der Zivilgesellschaft eine konstruktive Verfassungsdiskussion für mehr Direkte Demokratie und einen ernsthaften Gesetzgebungsprozess über die Verankerung erzwingbarer Volksabstimmungen voranzutreiben.

 
 

Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Sendereihe Demokratie

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