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Aufforderung an die Oppositionsparteien, gemeinsam Direkte Demokratie durchzusetzen Drucken E-Mail
Dienstag, 13. Dezember 2011 um 13:40

Sehr geehrte Vertreter_innen der Oppositionsparteien,

Volksabstimmungen zu Europa- und Finanzpolitischen Entscheidungen

Zahlreiche europapolitische Änderungen und damit verbundene Regelungen der Finanzpolitik erfordern auf europäischer wie auf österreichischer Ebene Verfassungsänderungen. Solche Verfassungsänderungen sollten unserer Meinung nach durch Volksabstimmung entschieden werden, wenn die Bevölkerung dies mit ausreichend vielen Unterschriften verlangt. Da diese Möglichkeit nach geltender Rechtslage aber nicht besteht, sehen wir die Oppositionsparteien gefordert, all ihre Möglichkeiten zu nutzen, um das Verlangen der Bevölkerung nach Volksabstimmungen durchzusetzen.

Art. 44 Abs. 3 B-VG

Die Oppositionsparteien können gemeinsam mit ihren Stimmen nach Art. 44 Abs. 3 B-VG bei allen Teiländerungen der Bundesverfassung eine Volksabstimmung durchsetzen. Das ist eines der stärksten parlamentarischen Minderheitenrechte. Die Oppositionsparteien dürfen aus unserer Sicht im Interesse der Bevölkerung nicht länger darauf verzichten, dieses starke Recht u.a. beim ESM und der Schuldenbremse zu nutzen.  

Volksabstimmung über Einführung des zwingenden Initiativrechtes in Österreich

Wir fordern Sie daher auf, Verfassungsänderungen künftig generell nur noch dann zuzustimmen, wenn das Parlament zugleich auch einer Volksabstimmung zur Einführung von unten durch die Bevölkerung initiierbarer Volksabstimmungen in der Verfassung zustimmt.

Gleiches Recht für Bevölkerung wie für indirekte Demokratie – keine demokratiepolitischen Doppelstandards

Als Grundsatz soll dabei gelten: Alles was den Regierungen oder Parlamentsmehrheiten auf nationaler oder EU-Ebene an Entscheidungskompetenz zusteht, muss auch der Bevölkerung im Weg von Volksabstimmungen offen stehen, so wie dieser Grundsatz allgemein für alle einfachen Gesetze und Verfassungsbestimmungen zu gelten hat.

Taten müssen den Worten folgen

Die Ernsthaftigkeit Ihrer erfreulichen Bekenntnisse zu Direkter Demokratie in Ihren parlamentarischen Anträgen der letzten Monate ist aus unserer Sicht daran zu beurteilen, ob Sie jene parlamentarischen Minderheitsrechte, die Ihnen zustehen, auch tatsächlich gemeinsam nutzen und im Interesse der Bevölkerung zur Durchsetzung Direkter Demokratie einsetzen.   

Wir fordern Sie daher im Interesse der Bevölkerung auf, gemeinsam für Direkte Demokratie zu stimmen, und keine Verfassungsänderung mehr zuzulassen, solange nicht Direkte Demokratie von unten in der Verfassung verankert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Mayer
Bundesvorstandssprecher

 

Schuldenbremse in die Verfassung: Nur nach Volksabstimmung!

Volksabstimmung über Europäischen Stabilitätsmechanismus durch Oppositionsparteien durchsetzbar

 
 

Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Sendereihe Demokratie

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