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Regierungsentwurf zur Europäischen Bürgerinitiative: Beteiligungs-verhindernd, diskriminierend, un-europäisch, bürokratisch Drucken E-Mail
Samstag, 10. Dezember 2011 um 19:54

Im Dezember 2010 wurden die Details für die Europäische Bürgerinitiative (einer Art Volksbegehren auf EU-Ebene) festgelegt. Wenn 1.000.000 Unterstützungserklärungen aus mindestens 7 EU-Staaten gesammelt werden, muss sich die EU-Kommission mit dem Anliegen in einem Hearing und in schriftlichen Stellungnahmen beschäftigen. Die Europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument für europaweite Kampagnen und fördert das Entstehen einer europäischen Zivilgesellschaft.

Durch die EU-Staaten ist zu regeln, wie die Unterstützungserklärungen für eine Europäische Bürgerinitiative überprüft werden. Nun liegt der Gesetzesentwurf der Regierungsparteien vor. Doch was wir präsentiert bekamen, ist ernüchternd. Wir betrachten diesen Regierungsentwurf als Beteiligungs-verhindernd, diskriminierend, un-europäisch und bürokratisch und begründen im Folgenden unser Urteil. Alle, die mit diesem Regierungsentwurf nicht einverstanden sind, weisen wir auf die Möglichkeit hin, ihre Kritik an diesem Gesetzesentwurf bis 12. Jänner in einer Begutachtung vorzubringen. Die Politiker_innen der Regierungsparteien fordern wir auf, mit den Zumutungen ihres eigenen Gesetzesentwurfs eine Probe aufs Exempel zu machen.


Stellungnahme von mehr demokratie! an den Verfassungsausschuss des Nationalrats

Linkliste zur Europäischen Bürgerinitiative


Was ist die Europäische Bürgerinitiative (EBI)?

Die EBI ermöglicht einer Million EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern ab 1. April 2012, ein Anliegen an die EU-Kommission zu richten und auf die offizielle Agenda zu bringen, indem sie die EU-Kommission im Rahmen ihrer Befugnisse zu Maßnahmen auffordern (Artikel 11 Absatz 4 EU-Vertrag). In der EBI-Verordnung wurde festgelegt, dass eine EBI durch mindestens 7 Organisator_innen aus mindestens 7 EU-Staaten eingeleitet wird. Sofern keiner der Ausschlussgründe vorliegt, nimmt die EU-Kommission die Registrierung der EBI vor. Danach kann mit der Sammlung der Unterstützungserklärungen begonnen werden. Die Unterstützungserklärungen müssen innerhalb von längstens 12 Monaten gesammelt werden. Diese Unterschriften können frei, d.h. ohne Gang aufs Gemeindeamt bzw. Magistrat, und auch online mithilfe einer Open Source Software gesammelt werden. In mindestens 7 EU-Staaten muss eine Mindestanzahl an Unterschriften erreicht werden, die für Österreich 14.250 beträgt. Nach Einreichung der Unterschriften erstellt die EU-Kommission innerhalb von 3 Monaten eine rechtliche und eine politische Stellungnahme. Höhepunkt des Verfahrens der EBI ist ein öffentliches Hearing im EU-Parlament, bei dem die Organisator_innen der EBI ihr Anliegen vorstellen können und an dem sich auch die EU-Kommission beteiligen muss. Dieses öffentliche Hearing bringt für die EBI eine besondere mediale Chance, ihr Anliegen EU-weit bekannt zu machen.


Was ist problematisch am Gesetzesentwurf der Regierungsparteien?

Der Gesetzesentwurf der Regierungsparteien regelt unter anderem die Überprüfung und die Bescheinigung von Unterstützungsbekundungen durch die Bundeswahlbehörde, enthält Vorgaben für Online-Sammelsysteme und sieht eine Anfechtungsmöglichkeit von Entscheidungen der Wahlbehörde beim Verfassungsgerichtshof sowie Verwaltungsstrafen für die OrganisatorInnen im Falle falscher Erklärungen vor. Im Falle des Stimmenkaufs, einer etwaigen Wahlfälschung oder ähnlicher Delikte sollen die gleichen strafrechtlichen Bestimmungen wie für innerösterreichische Volksbegehren gelten. Auch Datenmissbrauch wird dem Entwurf zufolge geahndet.

Der Regierungsentwurf verlangt aber - anders als Deutschland, Großbritannien, Belgien, Niederlande, Dänemark, Finnland etc. - für gültige EBI-Unterstützungen eine ID-Nummer, d.h. konkret die Reisepass- oder Personalausweisnummer (Annex III Teil B und Teil C der EBI-Verordnung). Österreich kann von dieser vorläufig getroffenen Festlegung gemäß Art. 5 Abs. 4 EBI-Verordnung ohne Zustimmung durch die anderen EU-Staaten einseitig abgehen. Der Regierungsentwurf hält jedoch am Beteiligungs-verhindernden Erfordernis des Identitätsnachweises fest.


Beteiligungs-verhindernd

Das Erfordernis der ID-Nummer hat auf die Praxistauglichkeit der EBI erhebliche Auswirkungen. Die Reisepass- oder Personalausweis-Nummer wird von einem überwiegenden Teil der österreichischen Bevölkerung als eine private, sehr intime Nummer betrachtet, die an Private nicht weitergegeben wird. Erfahrungswerte aus dem Sammeln von Unterschriften für Petitionen o.ä. lassen erwarten, dass etwa 90% derer, die vom Anliegen der EBI überzeugt wurden, bei ihrer Unterstützungserklärung die ID-Nummer nicht anführen würden und daher keine gültige Unterstützung abgeben würden. Mit dem Erfordernis der ID-Nummer wird daher den EBI-Organisator_innen aufgenötigt, dass sie um etwa 900% mehr an finanziellen und personellen Ressourcen einsetzen müssen, um dieselbe Anzahl an gültigen Unterschriften zu erreichen, die ohne Erfordernis einer ID-Nummer erreichbar wäre. Mangels Erstattung der Kosten für diese massiv erhöhten Ressourcenerfordernisse stellt dies eine unzumutbare Behinderung, wenn nicht gar eine weitgehende Verunmöglichung des Instruments der EBI dar.


Diskriminierend

Es darf nicht übersehen werden, dass nicht alle Österreicherinnen und Österreicher einen Reisepass oder einen Personalausweis haben. Es gibt eine signifikante Anzahl älterer oder ärmerer Staatsbürger_innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr reisen wollen oder die sich Reisen ins Ausland nicht leisten können und daher keinen Reisepass oder Personalausweis haben. Diese Personengruppe von einer Teilnahme an einer EBI auszuschließen, ist mit Art. 11 Abs. 4 EU-Vertrag sowie mit der EBI-Verordnung nicht vereinbar. Dies stellt ohne jeden Zweifel eine EU-Rechtswidrigkeit dar. Der Regierungsentwurf diskriminiert daher jene Österreicher_innen, die keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, und nimmt dieser Personengruppe das ihnen zustehende Beteiligungsrecht an einer EBI.


Un-europäisch

Die Verhandler_innen der EBI-Verordnung haben die Zielsetzungen und Wertungen für die Ausgestaltung der EBI in einer Reihe von Erwägungsgründen festgehalten. Im Aufsatz "Die Europäische Bürgerinitiative - Ausgangspunkt für die künftige Europäische Volksabstimmung" gehen wir im Detail darauf ein, dass das Erfordernis eines Identitätsnachweises den Absichten und Wertungen all dieser Erwägungsgründe widerspricht. Diese Erwägungsgründe wurden von der Regierung mitbeschlossen und sind Maßstab für die Umsetzung der EBI-Verordnung in nationales Recht, der für alle EU-Staaten gilt. Der Regierungsentwurf missachtet aber diesen EU-Maßstab und erweist sich insofern als un-europäisch.

In Erwägungsgrund 13 der EBI-Verordnung wird die Möglichkeit der Abfrage einer persönlichen Identifikationsnummer ausdrücklich angesprochen, allerdings an eine klare Voraussetzung geknüpft: „sofern dies notwendig ist, um eine Überprüfung der Unterstützungsbekundungen durch die Mitgliedstaaten gemäß den einzelstaatlichen Bestimmungen und Verfahren zu ermöglichen." Genau diese Voraussetzung ist aber für Österreich nicht erfüllt, weil – genauso wie z.B. in Deutschland – bereits aus Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und –ort sowie Adresse eine Überprüfung der Unterstützungsbekundung möglich ist. Die Abfrage einer ID-Nummer ist in Österreich für die Überprüfbarkeit nicht notwendig und daher auch nicht durch die ausdrücklichen Absichten und Wertungen der EBI-Verordnung gedeckt. Diesen Aspekt der fehlenden Notwendigkeit für eine Unterschriftenüberprüfung betont auch der Europäische Datenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme zum Vorschlag für die EBI-Verordnung.


Bürokratisch

Der Regierungsentwurf sieht außerdem vor, dass jede einzelne Unterstützungserklärung penibel überprüft wird. Die EBI-Verordnung spricht in Erwägungsgrund 18 von der „Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu begrenzen“ und sieht vor, dass die Prüfungen der Unterstützungserklärungen „auf der Grundlage angemessener Überprüfungen, etwa anhand von Stichproben“ erfolgen sollen. Eine penible Überprüfung jeder einzelnen Unterstützungserklärung würde angesichts der Unverbindlichkeit der EBI und angesichts des aktuellen Sparens an allen Ecken und Enden eine unverhältnismäßige Verwaltungsaufblähung darstellen. Eine Stichprobenüberprüfung, die z.B. in deutschen Bundesländern und in US-Bundesstaaten geübte Praxis darstellt, würde helfen, die administrativen Kosten für die EBI gering zu halten.


Bis wann kann dieser Gesetzesentwurf begutachtet werden?

Neben etwa 60 staatlichen Stellen sind auch engagierte Initiativen und Bürger_innen eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf zu äußern und bis 12. Jänner ihre Stellungnahme an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. zu senden. Die einlangenden Stellungnahmen werden auf der Parlaments-Website veröffentlicht. Der Verfassungsausschuss will sich am 2. Februar mit dem Gesetzesentwurf über das EBI-Gesetz und EBI-Begleitgesetz befassen und ein Hearing abhalten. Am 1. März ist die Beschlussfassung im Nationalratsplenum geplant.

NGOs, Initiativen und sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen laden wir ein, sich auf der Seite "Europäische Bürgerinitiative ohne ID-Nr. !" in die Liste der Organisationen einzutragen, die die Forderung nach einem Verzicht auf das ID-Nr.-Erfordernis unterstützen: Kontaktformular


Warum probieren Politiker_innen der Regierungsparteien die Zumutung der ID-Nr. nicht selber aus?

Jene Politiker_innen der Regierungsparteien, die der Zivilgesellschaft ernsthaft das Erfordernis der ID-Nr. zumuten wollen, fordern wir auf, selber die Probe aufs Exempel zu machen und in einer Fußgängerzone Unterschriften für ein Anliegen ihrer Wahl zu sammeln. Wir sind sehr darauf gespannt, wie viel an Überzeugungsaufwand die Regierungspolitiker_innen benötigen, damit zumindest einige der Unterstützenden auch ihre Reisepass- oder Personalausweis-Nummer in der Unterschriftenliste eintragen, und welchen Prozentsatz aller Unterstützenden sie dazu überzeugen können.



Kampagnenseite "Europäische Bürgerinitiative ohne ID-Nr. !"

Gesetzesentwurf der Regierungsparteien

Parlamentskorrespondenz zum Gesetzesentwurf der Regierungsparteien

EBI-Verordnung

Die Europäische Bürgerinitiative - Ausgangspunkt für die künftige Europäische Volksabstimmung

Insgesamt rund 60 Stellen, 
angefangen von der Volksanwaltschaft und dem Rechnungshof über die
Länder und verschiedene Universitätsinstitute bis hin zu diversen
Interessenvertretungen, werden ersucht, bis zum 12. Jänner ihre
Meinung zum Entwurf abzugeben. Die einlangenden Stellungnahmen werden
auf der Parlaments-Website veröffentlicht.
Zudem sind auch engagierte Initiativen und BürgerInnen eingeladen, 
sich zum Gesetzentwurf zu äußern und ihre Stellungnahme an die E-
Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. zu
senden.
Der Verfassungsausschuss wird sich voraussichtlich am 16. Jänner 
erneut mit dem Gesetzentwurf befassen und ein Hearing abhalten.
Unmittelbar danach ist Ausschussobmann Peter Wittmann zufolge die
Beschlussfassung geplant.
 
 

Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Sendereihe Demokratie

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