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Sehr geehrter Herr Preuner,
ich möchte Ihnen gerne ein paar Fragen stellen, die das Salzburger Modell betreffen. Da dieses auch Vorbildcharakter für andere Städte und Länder bis hin zur Bundesebene haben kann, interessieren mich als Vertreter von mehr demokratie! österreich auch Ihre Überlegungen diesbezüglich.
1. Darf sich das Volk selber vor unrepräsentativen Minderheitsentscheidungen schützen und somit die Hürden und Quoren festlegen oder muß das Volk von oben durch die ÖVP beschützt werden?
2. Können Sie sich daher 2 Vorschläge, einen „ÖVP schützt Minderheiten“-Vorschlag und einen „Bürger wollen einfachen Zugang zu verbindlichen Volksabstimmungen“-Vorschlag vorstellen, über den dann die einfache Mehrheit der Bürger (beim ersten Mal ohne Zustimmungs- und Beteiligungsquoren) entscheidet? Wenn die Bürger sich mit hohen Quoren vor nicht-repräsentativen Minderheitsentscheidungen schützen wollen, ihrer Argumentation folgen, soll auch in unserem Sinne diese Regelung für alle Volksentscheide danach gelten. Aber wollen Sie sich und speziell Ihre Argumentation in der Sachfrage Design der Direkten Demokratie in Salzburg dem Volksvotum in einer Sachabstimmung stellen oder nicht? Würde dieser Volksentscheid über die Ausgestaltung der Direkten Demokratie in Salzburg dann auch für Sie und die ÖVP verbindlich sein?
3. Sind sie auch dagegen, dass BM Töchterle über Studiengebühren (Zwangsabgabe) eine Volksbefragung durchführen will? Warum soll über Steuern und Abgaben nicht auch das Volk entscheiden dürfen?
4. Haben Sie Befürchtungen, dass das Volk bei Budgetentscheidungen weniger budgetschonend entscheiden würde als die Indirekte Demokratie? Gibt es dazu empirische Befunde? Ein Vergleich zwischen Gemeinden, Kantonen, und Ländern mit mehr bzw. weniger Direkter Demokratie zeigt bislang tendenziell ausgeglichenere Budgets bei mehr Direkter Demokratie speziell bei direkt-demokratischer Entscheidungskompetenz für Abgaben, Steuern und Ausgaben.
5. Darf das Volk alles entscheiden, was auch in Parlamenten, Landtagen und Gemeinderäten entschieden wird oder dürfen Politiker mehr entscheiden? Gibt es für Sie hier zweierlei Maß oder eine einzige Trennlinie zwischen erlaubten Entscheidungen und jenen die aus übergeordneten, z.B. zwingend völkerrechtlichen Regeln einen Rahmen für Direkte wie Indirekte Demokratie vorgeben?
6. Soll diese Grenze zwischen erlaubten Bürgerentscheiden und Politikentscheiden von der Politik oder vom Volk gezogen werden? Wenn von keinem von beiden, von welchen Dritten, z.B. Gerichten?
7. Wenn es eine bundesverfassungsrechtliche Grenze für Bürgerentscheide geben sollte (aufgrund der VfGH-Entscheidung aus 2001 zur Vlbg. Landesverfassung) und somit das letzte Wort nach bestehendem Bundesverfassungsrecht zwingend bei der Indirekten Demokratie zu sein hat, spricht sich Ihre Stadt-ÖVP, die Landes-ÖVP und die Bundes-ÖVP dann für eine Volksabstimmung aus, in der die Österreicher_innen darüber entscheiden, ob ein zwingendes Initiativrecht auf allen Ebenen von der Gemeinde, über das Land bis zum Bund möglich sein soll? Oder soll die bundesverfassungsgesetzliche Schranke so bleiben wie sie ist? Ich ersuche Sie, das zumindest für die Stadt Salzburg-ÖVP zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen Erwin Mayer Bundesvorstandssprecher mehr demokratie! österreich
Sehr geehrter Herr Mayer!
Ich schicke voraus, dass Politiker gewählte Repräsentanten des Volkes sind und ihre Befugnisse aus dieser Wahl herleiten. Diese Binsenweisheit in Erinnerung zu rufen, halte ich deshalb für nötig, da wesentliche Ausführungen von Ihnen den Eindruck erwecken, dass auf dieses Faktum ihrerseits nicht ausreichend in Erwägung gezogen wurde. Mit dieser Feststellung verbunden rufe ich in Erinnerung, dass das österreichische demokratische System das einer repräsentativen Demokratie ist, angereichert durch Elemente der direkten Demokratie. Soll dieses repräsentative System verlassen werden, müsste ein Totalumbau des demokratischen Systems erfolgen, was nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Salzburg gelegen ist.
Soweit meine einleitenden Bemerkungen.
Einige Bemerkungen zum Zustandekommen des so genannten "Salzburger Modells" (dessen modellhaften Charakter ich mir erlaube in Zweifel zu ziehen) möchte ich anführen, da ich nicht davon ausgehe, dass Ihnen die Details bekannt sind:
Die Verhandlungen haben mit einem erforderlichen Quorum von 50% begonnen. Die Vertreter der Bürgerinitiative wollten demgegenüber keinerlei Quorum haben. Während bezüglich der Anforderungen zur Einleitung des Verhandlungsverfahrens relativ rasch Übereinstimmung hergestellt werden konnte, blieb die Frage der Quoren in der Folge strittig. Im Frühjahr sprach sich die ÖVP schließlich für ein Quorum von 30 % aus, was im Vergleich mit Graz (33%) und Innsbruck (50%) noch unter diesen Quoren liegt. Die Bürgerinitiative hielt zu diesem Zeitpunkt immer noch an ihrer ursprünglichen Forderung fest und hat ihren Standpunkt im Herbst 2011 dahingehend geändert, dass nun doch ein - zwar sehr geringes - Quorum vorstellbar ist. Nun soll nach den Vorstellungen der Initiative ein Quorum von ca. 8% (das entspricht rund 4 Mandaten) der Wahlberechtigten ausreichen. Im Gegenzug soll der Gemeinderat nun einen Beharrungsbeschluss fassen können und damit das Bürgerbegehren – um ein aktuelles Wort zu gebrauchen – „hebeln“ können.
Also vereinfacht gesagt: "Schütt mir einen Kübel Wasser rüber, aber mach mich nicht nass". Auf diesen Satz lässt sich das nun vorliegende "Salzburger Modell" zusammenfassen, womit wieder die Zweifel in punkto Modellcharakter Bestätigung erlangen würden.
Zu Ihren Fragen:
1. Darf sich das Volk selber vor unrepräsentativen Minderheitsentscheidungen schützen und somit die Hürden und Quoren festlegen oder muß das Volk von oben durch die ÖVP beschützt werden?
Ohne auf den Unterton der Frage einzugehen, verweise ich auf die obigen Überlegungen zum österreichischen System der repräsentativen Demokratie bzw. darauf, dass die ÖVP eine ehrliche Lösung urgiert hat: Quorum von 30% und dann "pickt" die Entscheidung, ohne Hebelungsmöglichkeiten bzw. mit der Konsequenz, dass im Falle eines Beharrungsbeschlusses der Gemeinderat aufzulösen wäre und Neuwahlen anzusetzen wären. Ich halte diese Lösung für wesentlich ehrlicher, als niedrige Quoren und anschließende Beharrungsbeschlüsse.
2. Können Sie sich daher 2 Vorschläge, einen „ÖVP schützt Minderheiten“ Vorschlag und einen „Bürger wollen einfachen Zugang zu verbindlichen Volksabstimmungen“ Vorschlag vorstellen über den dann die einfache Mehrheit der Bürger (beim ersten Mal ohne Zustimmungs- und Beteiligungsquoren) entscheidet? Wenn die Bürger sich mit hohen Quoren vor nicht-repräsentativen Minderheitsentscheidungen schützen wollen, ihrer Argumentation folgen, soll auch in unserem Sinne diese Regelung für alle Volksentscheide danach gelten. Aber wollen Sie sich und speziell ihre Argumentation in der Sachfrage Design der direkten Demokratie in Salzburg dem Volksvotum in einer Sachabstimmung stellen oder nicht? Würde dieser Volksentscheid über die Ausgestaltung der DD in Salzburg dann auch für Sie und die ÖVP verbindlich sein?
Diese Frage kann sich so nicht stellen. Es wurde bereits auf die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen, die unserem repräsentativen System zu Grunde liegen, verwiesen. Eine derartige Frage kann daher nicht im Vollzugsbereich der Stadt Salzburg gelöst werden, und kann ergo so auch nicht Gegenstand eines Volksvotums sein.
3. Sind sie auch dagegen, dass BM Töchterle über Studiengebühren (Zwangsabgabe) eine Volksbefragung durchführen will? Warum soll über Steuern und Abgaben nicht auch das Volk entscheiden dürfen?
Derartige Fragen der Bundespolitik fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von Repräsentant der Stadt Salzburg.
4. Haben Sie Befürchtungen, dass das Volk bei Budgetentscheidungen weniger budgetschonend entscheiden würde als die indirekte Demokratie? Gibt es dazu empirische Befunde? Ein Vergleich zwischen Gemeinden, Kantonen, und Ländern mit mehr bzw. weniger Direkter Demokratie zeigt bislang tendenziell ausgeglichenere Budgets bei mehr Direkter Demokratie speziell bei direkt demokratischer Entscheidungskompetenz für Abgaben, Steuern und Ausgaben.
Nein, diese Befürchtungen bestehen grundsätzlich nicht. Der Verweis von Bgm.-Stv. Preuner bezog sich auf die geltende Rechtslage des Stadtrechtes (=Landesverfassungsgesetz), dass Budgetfragen direktdemokratischen Instrumenten nicht zugänglich sind. Auch hier erlaube ich mir wiederum den Verweis, dass die angesprochene Frage eine Grundsatzfrage unseres demokratischen Systems darstellt und nicht von der Stadt Salzburg gelöst werden kann (und auch nicht zu lösen ist).
5. Darf das Volk alles entscheiden was auch in Parlamenten, Landtagen und Gemeinderäten entschieden wird oder dürfen Politiker mehr entscheiden? Gibt es für Sie hier zweierlei Maß oder eine einzige Trennlinie zwischen erlaubten Entscheidungen und jenen die aus übergeordneten, z.B. zwingend völkerrechtlichen Regeln einen Rahmen für direkte wie indirekte Demokratie vorgeben?
Es gibt kein zweierlei Maß, sondern eine Rechtsordnung, auf die Funktionsträger ihren Amtseid abgelegt haben. Es ist abermals auf das repräsentativ-demokratische System zu verweisen. Sollte dieses geändert werden, bedürfte es eines grundlegenden Umbaus der österreichischen Rechtsordnung, die nicht von der Stadt Salzburg zu lösen ist. Dass völker- und menschenrechtliche Schranken nicht Gegenstand direktdemokratischer Abstimmungsmechanismen sein können, setze ich als selbstverständlich und von allgemeinem Konsens getragen voraus.
6. Soll diese Grenze zwischen erlaubten Bürgerentscheiden und Politikentscheiden von der Politik oder vom Volk gezogen werden? Wenn von keinem von beiden, welchen Dritten, z.B. Gerichten?
Siehe die obigen Ausführungen.
7. Wenn es eine bundesverfassungsrechtliche Grenze für Bürgerentscheide geben sollte (aufgrund der VfGH-Entscheidung aus 2001 zur Vlbg Landesverfassung) und somit das letzte Wort nach bestehendem Bundesverfassungsrecht zwingend bei der indirekten Demokratie zu sein hat, spricht sich ihre Stadt-ÖVP, die Landes-ÖVP und die Bundes-ÖVP dann für eine Volksabstimmung aus, in der die Österreicherinnen darüber entscheiden ob ein zwingendes Initiativrecht auf allen Ebenen von der Gemeinde, über das Land bis zum Bund möglich sein soll. Oder soll die bundesverfassungsgesetzliche Schranke so bleiben wie sie ist? Ich ersuche Sie das zumindest für die Stadt Salzburg-ÖVP zu beantworten.
Diese Frage berührt wiederum den Bestand unseres repräsentativ-demokratischen Systems, das sich grundsätzlich bewährt hat und damit Bestand haben sollte.
Über die angesprochenen Fragen hinaus ist auch noch auf folgenden Aspekt verweisen: Initiativen vertreten zumeist nur ein Interesse, Parteien haben Gesamtinteressen zu vertreten und abzugleichen. Deshalb ist die demokratische Legitimation von Parteien auch stärker. Einen deutlichen Beleg für diese Auffassung liefert z.B. eine Initiative in der Stadt Salzburg zum Thema Grünland. Der von dieser vorgestellte Vorschlag, stößt nun bei einer lokalen Initiative auf Widerspruch. Ein Ausgleich der Interessen fand zuvor eben nicht statt. Man könnte auch sagen, es ist nicht alles Gold was glänzt. Gelebte Demokratie bedeutet zahlreiche Gespräche mit Betroffenen, Verhandlungen und Interessensabgleich. Das ist in der Stadt Salzburg bereits jetzt gelebter Usus. Das soll auch in Zukunft so gehandhabt werden. Es ist nicht anzunehmen, dass durch das vorgestellte "Salzburger Modell", mit seinen Möglichkeiten der Hebelung geeignet ist, die Erwartungen zu erfüllen.
Die ÖVP hat sich die Freiheit genommen, genau darauf hinzuweisen. Mehr nicht.
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