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Schuldenbremse in die Verfassung: Nur nach Volksabstimmung! Drucken E-Mail
Montag, 14. November 2011 um 21:33

Oppositionsparteien sollen Volksabstimmung über "Schuldenbremse" gemeinsam durchsetzen!

Die Regierungsparteien haben am 14. November angekündigt, in der Verfassung eine "Schuldenbremse" verankern zu wollen. Mit dieser "Schuldenbremse" will die Regierung sich selber sowie künftige Regierungen verfassungsrechtlich verpflichten, die Schulden Österreichs unterhalb einer Obergrenze zu halten.



Erst im Herbst des Vorjahres hat sich die Regierung über eine verfassungsrechtliche Verpflichtung über das Budget hinweggesetzt und dem Parlament das Budget erst nach Ablauf der verfassungsrechtlich gebotenen Frist vorgelegt. Die Regierung hatte damit das parlamentarische Budgetrecht beschnitten und die in der Verfassung vorgeschreibene Dauer einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Budget hintertrieben. Dieser Verfassungsbruch der Regierung blieb völlig Sanktions- und Rücktritts-los. Worauf sich nun das Vertrauen gründen soll, dass die Regierung neue Budget-relevante Verfassungsregeln ernster nehmen wird als bestehende Verfassungsregeln, harrt einer Antwort.


Die "Schuldenbremse" soll in der Verfassung, also in der Grundordnung unseres politischen Systems, verankert werden. Verfassungsbestimmungen sollen von einem sehr hohen gesellschaftlichen Konsens getragen sein und unterliegen demnach einer erschwerten Abänderbarkeit. Daher ist für Verfassungsänderungen eine 2/3-Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat erforderlich. Daher steht es weiters 1/3 der Abgeordneten offen, eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung durchzusetzen (Artikel 44 Absatz 3 B-VG). Dieses parlamentarische Minderheitsrecht über Verfassungsänderungen steht zwar schon seit 1920 in der Stammfassung unseres Bundes-Verfassungsgesetzes, wurde aber bislang kein einziges mal mit Leben erfüllt.


mehr demokratie! fordert alle Parlamentsparteien auf, von vornherein außer Streit zu stellen, dass die Debatte über die geplante Verfassungsänderung zur "Schuldenbremse" mit einer Volksabstimmung abgeschlossen wird, dass sich in einem breiten öffentlichen Diskurs Expert_innen und Interessengruppen ausführlich zu Wort melden können und dass die wesentlichen Wertungs- und Abwägungsfragen klar und verständlich dargestellt werden.


Sollte die Regierung jedoch diese Volksabstimmung über die "Schuldenbremse" ablehnen, dann sieht mehr demokratie! die Oppositionsparteien gefordert, das Recht der Bevölkerung, über Verfassungsänderungen selber zu entscheiden, auch gegen den Willen der Regierungsparteien sicherzustellen und mithilfe des Minderheitsrechts über Verfassungsänderungen gemeinsam eine Volksabstimmung über die "Schuldenbremse" durchzusetzen.



Regierungsvorlage über die Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung: "Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden"

 
 

Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Sendereihe Demokratie

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