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Sonntag, 19. Juni 2011 um 17:13 |
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In Liechtenstein können sich gleichgeschlechtliche Paare künftig offiziell registrieren lassen. Das Partnerschaftsgesetz sieht vor, dass homosexuelle Partnerschaften auf dem Zivilstandesamt beurkundet werden. Nicht zulässig sind die Adoption von Kindern und die Anwendung von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren wie Samenspende oder Leihmutterschaft.
In einer Volksabstimmung, die am 19. Juni endete, wurde das Partnerschaftsgesetz von 68,8% befürwortet. Die Beteiligung an dieser Volksabstimmung lag bei 74,2%. Liechtensteins Regierung und Parlament haben das Partnerschaftsgesetz einhellig unterstützt. Die Volksabstimmung wurde durch "Vox populi" initiiert, hinter der ein Verwandter des katholischen Erzbischofs steht.
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