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Kärntner Ortstafel-"Volksbefragung" Drucken E-Mail
Samstag, 18. Juni 2011 um 07:39

Jetzt in Kärnten Direkte Demokratie "von unten" stärken!


Über den erzielten Kompromiss zu den doppelsprachigen Ortstafeln im slowenisch-sprachigen Gebiet Kärntens hat die Landeshauptmann-Partei FPK von 1. bis 17. Juni eine "Volksbefragung" durchgeführt, was bei Slowenenvertretern und bei den anderen Parteien heftige Kritik hervorgerufen hat. mehr demokratie! ist gegenüber „von oben“ angesetzten Plebisziten generell skeptisch. Plebiszite zielen nicht auf ein Teilen von Macht, sondern auf das Applaudieren für Mächtige. Daher bleibt vom Potenzial einer Auseinandersetzung um die besten Argumente meist nur ein partei-taktisches Hickhack übrig. Bei "von oben" angesetzten Plebiziten werden darüber hinaus immer öfter die gesetzlichen Regeln ignoriert und auch die Spielregeln für das Plebizit freihändig "von oben" festgelegt, wie auch bei der Briefwahl-"Volksbefragung" über den Ortstafelkompromiss. mehr demokratie! sieht darin eine unzulässige Umgehung und eine Flucht vor dem Legalitätsprinzip.

mehr demokratie! fordert nach der Ortstafel-"Volksbefragung" den Kärntner Landeshauptmann und die Kärntner Landtagsparteien auf, jetzt die direkt-demokratischen Möglichkeiten zu stärken, die die Kärntnerinnen und Kärntner selber "von unten" initiieren können.


Darf in Kärnten über eine Bundesangelegenheit abgestimmt werden?


Das Recht der slowenisch-sprachigen Minderheit auf zwei-sprachige Ortstafeln ist völkerrechtlich im Staatsvertrag von Wien 1955 verankert und fällt in die Zuständigkeit auf Bundesebene. Das Argument, in Kärnten dürfe aufgrund der Bundeskompetenz nicht über dieses Thema abgestimmt werden, ist in dieser Allgemeinheit aber verkürzend. In einem Mehrebenensystem mit EU, Bund, Ländern und Gemeinden steht es der einen, nicht entscheidungsbefugten Ebene offen, Forderungen an andere, entscheidungsbefugte Ebenen zu richten. Die gewählten Repräsentant_innen machen von dieser Möglichkeit durch Resolutionen und andere politische Aktivitäten Gebrauch. Aber auch die Bevölkerung kann in einer Volksbefragung verlangen, dass sich ihre gewählten Repräsentant_innen bei der zuständigen Ebene für ein Anliegen einsetzen.


Die Fragestellung der Ortstafel-"Volksbefragung" "Sind sie mit dem erzielten Verhandlungsergebnis einverstanden?" erweckt jedoch den irreführenden Eindruck, das Land Kärnten selber verfüge über eine eigene Umsetzungskompetenz in dieser Angelegenheit. Diese Fragestellung überschreitet daher die Grenzen einer Volksbefragung, die auf einen Einsatz bei einer anderen Ebene drängt.


Darf die Mehrheit über Minderheitenrechte abstimmen?


Das Prinzip, Rechte von Minderheiten vor Mehrheitsentscheidungen zu schützen, gilt für die Demokratie als solche und daher nicht nur für die Bevölkerung in Volksabstimmungen, sondern in gleicher Weise auch für das Parlament. Wenn aber die Frage nach der Legitimität von Mehrheitsentscheidungen über Minderheitenrechte aufgeworfen wird, dann darf auch die Frage nicht unter den Teppich gekehrt werden, ob eine Abstimmung des Parlaments über dieselben Minderheitenrechte legitim ist. War die massive Druckausübung auf die slowenisch-sprachige Minderheit, dem Kompromiss zuzustimmen, mit diesem Grundsatz noch vereinbar?


Flucht vor dem Legalitätsprinzip durch Umgehung der direkt-demokratischen Gesetzesvorschriften


Das geltende Kärntner Wahlrecht lässt eine Stimmabgabe durch Briefwahl nur auf Antrag im Einzelfall zu (§ 37 Landtagswahlordnung, auf den § 8 Volksbefragungsgesetz verweist). Eine reine Briefwahl-Volksbefragung, wo alle Stimmberechtigten ohne vorherige Beantragung ein Briefwahlformular zugesandt erhalten, ist daher nicht zulässig, wie der ehemalige VfGH-Präsident Korinek betont (Presse 08.05.2011).


Darf sich aber eine Landesregierungsmehrheit über gesetzliche Regeln für Volksbefragungen hinwegsetzen, wenn sie etwas durchführt, das im Volksbefragungsgesetz geregelt ist? Die FPK bezeichnet ihre Briefwahl-Umfrage als "Volksbefragung" und garantiert die "Einbindung der Landeswahlbehörde" und den "offiziellen Amtsweg" (OTS 20.05.2011). Dies alles wäre aber - genauso wie eine gerichtliche Überprüfbarkeit allfälliger Unregelmäßigkeiten - nur auf der Grundlage des Volksbefragungsgesetzes möglich. Wie wir schon zu Grazer BürgerInnenbefragungen betont haben, sehen wir in einer fingerschnippenden Umgehung direkt-demokratischer Gesetzesvorschriften einen Verstoß gegen das Legalitätsprinzip (Artikel 18 B-VG). Noch immer muss in Österreich das gesamte Verwaltungshandeln, daher auch das Organisieren von Volksbefragungen, auf der Grundlage der Gesetze erfolgen, auch dann, wenn konkrete gesetzliche Regeln als unzeitgemäß und bürokratisch empfunden werden. Wenn die Regeln über Volksbefragungen aber für unzeitgemäß gehalten werden, dann sollte das dafür vorgesehene Verfahren gestartet werden, diese Regeln im Weg der Gesetzgebung des Landtags zu ändern.


Jetzt in Kärnten Direkte Demokratie "von unten" stärken!


Kärnten hat bislang keine ambitionierten direkt-demokratischen Instrumente auf Landes- und Gemeindeebene, die die Kärntnerinnen und Kärntner selber "von unten" initiieren können. So fehlt zB die freie Unterschriftensammlung, eine Veto-Volksabstimmung auf Landesebene und eine Veto- und Initiativ-Volksabstimmung auf Gemeindeebene (s.a. unsere Demokratiefragen zur Kärntner Landtagswahl 2009). mehr demokratie! fordert daher den Kärntner Landeshauptmann und die Kärntner Landtagsparteien auf, einen breiten Diskussionsprozess über die Stärkung direkt-demokratischer Instrumente für die Kärntnerinnen und Kärntner zu starten. In Kärnten hätte es die FPK in der Hand, die Forderung des FPÖ-Parteiprogramms nach "Schaffung der Einleitungsmöglichkeit einer Volksabstimmung durch die Stimmbürger oder eine bestimmte Anzahl von Gemeinden" in politische Realität umzusetzen.


 
 

Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Sendereihe Demokratie

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