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Gescheiterte Demokratie in Ungarn Drucken E-Mail
Dienstag, 19. April 2011 um 17:58

Ungarische Regierungskoalition zementiert Parteiideologie in Verfassungsrang

Demokratische Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Zukunftsoffenheit der Verfassung weitgehend demontiert


Die ungarische Regierungskoalition hat mit ihrer 2/3-Mehrheit am 18. April eine neue Verfassung verabschiedet. Die neue ungarische Verfassung engt demokratische Kontrollmöglichkeiten massiv ein. Sie beseitigt wirksame Gewaltenteilung und wirksame direkt-demokratische Gegenmacht und nimmt der ungarischen verfassungsrechtlichen Grundordnung die Zukunftsoffenheit. Den Oppositionskräften wurde eine wirksame Mitgestaltung an der neuen Verfassung nicht zugestanden. Die ungarische Regierungskoalition repräsentiert jedoch aufgrund eines mehrheitsfördernden Wahlsystems trotz ihrer satten Parlamentsmehrheit (67,9% der Mandate) nur einen Stimmenanteil von 52,9%, was einen Alleingang bei einer langfristig angelegten Verfassungsgrundordnung keinesfalls legitimiert.

Die ungarische Regierungskoalition hat ihren Verfassungsentwurf in nur fünf Wochen ohne angemessene öffentliche Debatte als "Osterverfassung zur Wiedergeburt der ungarischen Nation" durch das Parlament gepeitscht. Aus Sicht von mehr demokratie! hätte hingegen ein Verfassungsprozess einen ausführlichen öffentlichen Diskurs erfordert, der auf einen breiten Konsens abzielt und daher alle gesellschaftlichen Kräfte wirksam und ergebnisoffen einbindet. Vor allem hätte aber der ungarischen Bevölkerung mit einer Volksabstimmung das letzte Wort über diese grundlegende ungarische Verfassungsänderung eingeräumt werden müssen.



Kernpunkte der neuen ungarischen Verfassung


In der Präambel erhebt die Regierungskoalition ihr "nationales Bekenntnis" als bindenden Interpretationsmaßstab in Verfassungsrang.


Die Kontrollmöglichkeiten des Verfassungsgerichts werden weitgehend ausgehöhlt.


Das parlamentarische Budgetrecht wird durch einen „Budgetrat“ mit Mitgliedern, die von der Regierung bestimmt werden, wesentlich eingeschränkt.


Auch die direkt-demokratischen Mitentscheidungsmöglichkeiten der ungarischen Bevölkerung werden durch umfassende Themenausschlüsse und durch ein Beteiligungsquorum von 50% massiv beschnitten.


"Kardinalgesetze" über allgemeine Grundsätze für zahlreiche Politikbereiche, die die Regierungskoalition in den nächsten Monaten beschließen will, können künftig nur noch mit 2/3-Mehrheit abgeändert werden.


Der ungarischen Verfassung fehlt damit das Charakteristikum einer gestaltbaren Zukunftsoffenheit. Sie zementiert langfristige Mechanismen zur Machtsicherung der gegenwärtigen Regierungskoalition in Verfassungsrang und drängt auch jeder künftigen Parlamentsmehrheit den Willen der gegenwärtigen Regierungskoalition auf. Damit wird aber Demokratie zu einem Scheinkonstrukt, weil selbst nach einer Abwahl die nun einzementierte Politik kaum abänderbar sein wird.



Vernichtendes Urteil durch die Venedig Kommission des Europarats


Die Venedig Kommission des Europarats, die 1990 zur Unterstützung der Demokratisierungsprozesse der neuen mittel-ost-europäischen Demokratien geschaffene "Europäische Kommission für Demokratie durch Recht", fällt ein vernichtendes Urteil über die neue ungarische Verfassung. Kritisiert werden die mangelnde Transparenz und die unzureichende öffentliche Debatte über den Verfassungsentwurf. Mangels Offenheit und Kompromissbereitschaft wurde keine nachhaltige Verfassung geschaffen, die übergreifend über die politischen Orientierungen auf breite Akzeptanz der ungarischen Gesellschaft stoßen wird. Die Beschneidung der Überprüfungskomptenzen des Verfassungsgerichts wird abgelehnt.



Nicht nur illegitim, sondern auch illegal


Andrew Arato, Experte für Verfassungen neuer Demokratien an der New School for Social Research in New York, weist darauf hin, dass die neue ungarische Verfassung eine wesentliche Verfassungsänderung zur Voraussetzung hatte: Die ungarische Verfassung hatte bis vor Kurzem in Artikel 24 Absatz 5 für eine neue Verfassung das Erfordernis einer 4/5-Mehrheit vorgeschrieben. Die ungarische Regierungskoalition hat dieses Mehrheitserfordernis jedoch mit ihrer 2/3-Mehrheit beseitigt. Damit ist die neue ungarische Verfassung aber nicht nur illegitim, sondern auch illegal.



Wie reagiert die EU auf ihre entdemokratisierende EU-Präsidenschaft?


Bei eindeutiger Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung eines EU-Mitgliedsstaats gegen die Grundwerte der EU (u.a. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) sieht Artikel 7 EU-Vertrag vor, dass ein Drittel der Mitgliedstaaten oder die Kommission ein Verfahren gegen den Mitgliedsstaat einleiten kann. Die Kommission hat bereits abgewunken. Sie betrachtet die neue ungarische Verfassung als eine rein ungarische Angelegenheit und sieht den Fortbestand der Demokratie in Ungarn nicht in Frage gestellt. Demgegenüber erscheint es mehr demokratie! als fragwürdig, wenn ein EU-Mitgliedsstaat, der sich von demokratischen und rechtsstaatlichen Grundwerten weitgehend entfernt, weiterhin unwidersprochen sogar die Präsidentschaft der EU führen darf. Eine Aussetzung der ungarischen Präsidentschaft wäre aus Sicht von mehr demokratie! dringend geboten, wenn die EU sich und ihre Grundwerte ernst nimmt. Deutliche Bedenken gegen eine Vereinbarkeit mit den Grundwerten der EU erhebt jedoch bislang einzig das deutsche Außenministerium.







Deutsche Übersetzung des Verfassungsentwurfs (ohne Änderungsanträge)


Textgegenüberstellung von bisheriger Verfassung und neuer Verfassung


Deutschsprachige Themenseite des Pester Lloyd über die neue ungarische Verfassung


 
 

Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Sendereihe Demokratie

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