Kommentar der Arbeitsgruppe „BürgerInnenumfrage“ des Beirates für BürgerInnen-Beteiligung (BBB) zu der am 20. Jänner 2011 im Grazer Gemeinderat beschlossenen
RICHTLINIE FÜR GRAZER BÜRGERINNENUMFRAGEN
Mit Beginn der Diskussion über Befragungen im Oktober 2010 wurde eine Mitarbeit des BBB bei der Ausarbeitung der dazu nötigen Grundlagen ausdrücklich gewünscht (Gespräch mit Bgm. Nagl am 6. 10. 2010, Beiratssitzung am 12. 10. 2010, 1. Gespräch im Bürgermeisteramt am 2. 11. 2010).
Der BBB hat daraufhin eine eigene Arbeitsgruppe gebildet. Am 8. 12. 2010 haben 30 Bürgerinnen und Bürger, viele davon aus „MEHR Zeit für Graz“, in einer mehrstündigen Arbeitssitzung (Resonanzgruppe) „Kriterien für faire Befragungen in der Stadt Graz“ erstellt.
Diese Arbeitsgruppe „BürgerInnenumfrage“ des BBB ist dann in mehreren, freundlich verlaufenen Gesprächen (u. a. am 14. 12. 2010, 4. 01. 2011 und am 14. 01. 2011) für die Modifizierung des vorliegenden Entwurfs der RICHTLINIE im Sinne der genannten Kriterien eingetreten, wobei seitens der Stadt Graz stets das Interesse an Berücksichtigung der Standpunkte des BBB betont wurde.
In eklatantem Gegensatz zu dieser verbal bekundeten Bereitschaft wurde bei der Gemeinderatssitzung am 20. 01. 2011 die vorliegende RICHTLINIE eingebracht und beschlossen, die sich nur unwesentlich vom ursprünglichen Entwurf (Nov. 2010) unterscheidet. Kein Punkt aus den Kriterien
Die nachstehenden Kommentare beziehen sich auf die relevanten Bezugspunkte dieser RICHTLINIE im Vergleich mit den oben erwähnten Kriterien.
Zur Präambel: Es gibt Erläuternde Bemerkungen zur RICHTLINIE, diese sind aber nicht als Bestandteil aufgenommen und haben somit keinen verbindlichen Charakter.
Zu I.1. Es fehlen Formulierungen entsprechend der Punkte 1.a.b.c. der Kriterien. Weiters wird die Bildung von Redaktionsteams nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern als „Kann“- Bestimmung angeführt. Über die Zusammensetzung und Aufgaben dieser Teams und die inhaltliche Form aller Informationen gibt es keine näheren Vorgaben. VertreterInnen des BBB dabei „themenabhängig verbindlich einzubinden“, ist eine sinnwidrige Formulierung (entweder ist es abhängig oder verbindlich)
Zu I.2. Es fehlen Formulierungen entsprechend der Punkte 2.a. bis 2.e. und 6. der Kriterien. Der Ordnung halber sei erwähnt, dass der Punkt 2.e. in den Erläuternden Bemerkungen angeführt ist (welche, wie erwähnt, aber keinen Verordnungscharakter haben).
Zu II.9. Die von den Redaktionsteams ausgearbeitete Informationsbroschüre soll laut Kriterien des BBB ebenfalls auf der Homepage der Stadt Graz veröffentlicht werden.
Zu II.10. Es fehlen Formulierungen entsprechend der Punkte 3. und 4.a.b. der Kriterien.
Generelle Anregungen und Kritik:
- Die Möglichkeit von Stadtteilbezogenen Umfragen wurde von der Arbeitsgruppe des BBB angeregt, aber - trotz verbaler Zustimmung - nicht aufgenommen
- Frageformulierungen werden nur vom Stadtsenat, also TOP-DOWN festgelegt. GR-Klubs, BürgerInnen und/oder andere Institutionen können keine Fragen einbringen
- Der Beirat für BürgerInnen-Beteiligung vermisst gerade bei dieser RICHTLINIE jede ernsthafte Bereitschaft, im Sinne der immer wieder geforderten Stärkung direkter Demokratie die Mitarbeit und Mitgestaltung von BürgerInnen oder Organisationen außerhalb der Magistratshierarchie zu fördern oder auch nur zuzulassen (Redaktionsteam! Informationsveranstaltungen! Monitoring! Evaluierung!). Direkte Demokratie ist aber grundsätzlich ein Gegengewicht zu den etablierten Strukturen und nicht deren Instrument.
- Wären die „Erläuternden Bemerkungen“ in die RICHTLINIE integriert, müssten sie insofern adaptiert werden, als darin die alleinigen Entscheidungsträger der Stadtsenat und das Präsidialamt sind. Letzteres bestimmt auch die Aufbereitung des Informationsmaterials, d.h. das Präsidialamt ist das Redaktionsteam (!).
Rev.4 vom 28.01.2011, R. Berger, E. Ladstädter, K. Steffen
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