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Europäische Bürgerinitiative wichtiger Schritt zu mehr Demokratie in Europa Drucken E-Mail
Mittwoch, 26. Januar 2011 um 14:59

Erstes Volksrecht auf grenzüberschreitender Ebene
Österreichs Bundesregierung sollte Unterschriftensammlung erleichtern

In den nächsten Wochen tritt die im Lissabonner EU-Vertrag verankerte „Europäische Bürgerinitiative“ (EBI) in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten können sich etwa 375 Millionen EU-Bürgerinnen und –Bürger ab dem Frühjahr 2012 erstmals auf grenzüberschreitenden Ebene direkt in die Gesetzgebung einmischen. Die Initiative mehr demokratie! fordert eine rasche Umsetzung der EBI in Österreich. „Während Bundeskanzler Faymann die EBI zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer unterstützt, erschwert die Bundesregierung die freie Unterschriftensammlung dafür in Österreich“ weist mehr demokratie!-Sprecher Mayer auf einen großen Widerspruch hin. Allerdings drohen restriktive Lesearten der EU-Vorgaben die Möglichkeiten der Beteiligung in vielen Ländern einzuschränken – dazu gehört Österreich, wo bei der Unterschriftenabgabe eine Reisepassnummer verlangt wird, betont Bruno Kaufmann, Präsident des „Initiative and Referendum Institute Europe“, das die EBI-Einführung seit Beginn der 1990er Jahre begleitet hat.

Daniela Graf, von der Green European Foundation und der Grünen Bildungswerkstatt sieht die EBI als einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Direkter Demokratie auf europäischer Ebene: „Die Europäerinnen und Europäer wollen ihre Geschicke zunehmend selbst in die Hand nehmen können und zwischen den Wahlen in der Sache entscheiden. Wir Grüne unterstützen diesen Ansatz.“ Daher solle nach Meinung der Befürworter von mehr Direkter Demokratie die österreichische Bundesregierung die freie Unterschriftensammlung mit stichprobenartiger Überprüfung wie in Deutschland ermöglichen und nicht die Österreicher und Österreicherinnen zur Angabe ihrer Reisepass- oder Personalausweis-Nummer ("ID-Nummer") zwingen.

Eine weitere Schwäche der geplanten EBI liegt in der fehlenden Klarstellung, dass eine EBI auch eine Änderung der EU-Verträge verlangen kann. Univ.-Prof. Johannes W. Pichler von der Universität Graz betont, dass es nach Ansicht der EU-Kommission und des Rats den EU-Bürgerinnen und –Bürgern nicht freisteht, durch eine EBI Änderungen der EU-Verträge unverbindlich vorzuschlagen. Das österreichische Volksbegehren kann eine Verfassungsänderung als Ziel haben. „Wir fordern für die europäischen Bürgerinnen und Bürger die gleichen Rechte wie für die von ihnen gewählten Regierungschefs“  betonen die Befürworter von einer praxistauglichen EBI und verweisen auf die bevorstehenden Änderungen des EU-Vertrags durch den EU-Rat.

Zusätzlich zu den Erleichterungen bei der Stimmabgabe macht das neue Volksrecht den Aufbau einer unterstützenden Infrastruktur notwendig. „Sonst besteht die Gefahr, dass sich nur etablierte Kräfte des neuen Instrumentes bedienen können“, betont IRI-Präsident Kaufmann, der gemeinsam mit Univ.-Prof. Pichler den Hauptsitz des neuen „Europäischen Bürgerinitiativenbüros“ (weisungsfreie „EBI-Agentur“) nach Österreich holen möchte.

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Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Sendereihe Demokratie

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