Kriterien für faire Befragungen in der Stadt Graz
Stellungnahme des Beirats für BürgerInnenbeteiligung
1. Information der Bevölkerung
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Ausreichende Information: über das Thema, die Problemstellung, die Optionen, die Konsequenzen
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Genug Zeit: mindestens 5 Wochen (Ferienzeiten nicht mitgerechnet) zwischen Ankündigung des Termins und Bekanntgabe der genauen Fragestellungen und Veröffentlichung des Informationsmaterials einerseits und dem Befragungstermin andererseits. Für neue Themen bzw. komplexere Sachverhalte und Entscheidungen mit sehr nachhaltigen Auswirkungen sind deutlich längere Informationszeiträume vorzusehen.
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Ausgewogene Information: Einerseits eine objektive Darstellung des Themas und der Problematik; zusätzlich jeweils gleich viel Platz zur Darstellung der verschiedenen Positionen; Sicherstellung der objektiven Darstellung und der Korrektheit der Positionsdarstellungen durch Redaktionsteam unter Einbeziehung von neutralen ExpertInnen und VertreterInnen allfälliger Konfliktparteien.
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Interessant und verständlich: keine Textwüsten, verständliche Grafiken, einfache Tabellen, Sparsame Verwendung von Fremdwörtern
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Verschiedene Informationskanäle zur Erreichung verschiedener Zielgruppen: Übermittlung von Informationsmaterial per Post an alle Personen, die teilnehmen dürfen, Sonder-BIG, Informationen auf der Website der Stadt Graz, öffentliche Veranstaltungen mit Pro und Kontra, Inserate in Medien mit Aufforderung, an der Befragung teil zu nehmen.
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Ein „Befragungs-Monitoring“ hat zu beurteilen, ob Konfliktparteien in der Bürgerinformation Falschinformationen bzw. verhetzende etc. Aussagen tätigt – vgl. Erfahrungen mit dem Wahlkampfmonitoring
2. Fragestellung
a. Muss eindeutig und verständlich sein: Die Befragten müssen erkennen können, wofür bzw. wogegen genau sie sich aussprechen.
b Muss offen sein: Die Fragestellung darf nicht manipulativ Sachverhalte unzulässig verknüpfen oder bereits wertende Aussagen oder Begriffe beinhalten
c. Es ist zu prüfen, ob eine JA/NEIN-Fragestellung oder eine Wahl aus 2 oder 3 Optionen dem Sachverhalt gerecht wird.
d. Für die Formulierung der Fragestellung sind ExpertInnen der Sozialforschung zu konsultieren.
e. Es sollen maximal 2 Themen gleichzeitig befragt werden.
f. Die Fragestellung ist durch den Gemeinderat zu beschließen.
3. Zuständigkeit: Es ist darzulegen, in welcher Form die Stadt Graz ermächtigt ist, ein Ergebnis umzusetzen bzw. zu befördern. Eine Täuschung hinsichtlich der tatsächlichen Kompetenzen ist jedenfalls zu vermeiden.
4. Rechtskonformität
a. Es ist darzulegen, welche Rechtsmaterien durch ein Option zu ändern sind, um sie korrekt umzusetzen
b. Es ist darzulegen, wenn Optionen bestehenden Festlegungen (Verordnungen, Sachprogramme, Titel etc.) widersprechen.
c. ber Grundrechte, Menschenrechte und andere internationale Grundvereinbarungen kann nicht abgestimmt werden. Entsprechende Fragestellungen bzw. Optionen können keinesfalls abgefragt werden.
5. Zielgruppe: Befragt werden sollen alle BewohnerInnen von Graz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) über 16 Jahren.
6. Die Methodik der Befragung muss Manipulation ausschließen. Eine Schiedskommission hat die Vorgehensweise im Vorfeld zu prüfen und im Fall von Manipulationsvorwürfen zu untersuchen.
7. Die Befragung von BürgerInnen unter Umgehung des Volksrechtegesetzes kann nur eine Übergangslösung sein. Bei einer raschen Novellierung des Volksrechtegesetzes sind jene Gründe zu berücksichtigen, die jetzt herangezogen werden, um eine Separat-Lösung zu wählen.
Die Menschen zu konkreten Themen zu befragen kann ein Beitrag zur Eindämmung von Politikverdrossenheit sein. Wenn allerdings Mindest-Kriterien nicht eingehalten werden und Befragungen für Show und Manipulation missbraucht werden, wird das Gegenteil eintreten. Demokratie heißt: Menschen ernst nehmen!
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