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Brief an die Vorarlberger Klubobleute Drucken E-Mail
Donnerstag, 25. November 2010 um 16:52

md!-Brief vom 24.11.2010 an die Klubobleute des Vorarlberger Landtags

Sehr geehrte Damen und Herren,

mehr demokratie! - die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie versteht sich als ein Kompetenzzentrum für Direkte Demokratie. Wir streben eine lebendige direkt-demokratische Praxis auf der Grundlage von praxistauglichen direkt-demokratischen Spielregeln an. Wir freuen uns daher sehr über Ihre jüngste Aktuelle Stunde, aus der sich ein breiter Konsens für konkrete Verbesserungen der Direkten Demokratie in Vorarlberg abzeichnet. Gleichzeitig möchten wir anregen, zwei weitere Punkte in das Paket Ihrer geplanten Verbesserungen aufzunehmen: 

1. unparteiische Abstimmungsbroschüren ("Begleitbericht")

Wir weisen in den anderen österreichischen Bundesländern immer wieder auf die Vorarlberger Abstimmungsbroschüre ("Begleitbericht") hin und stellen sie als Vorbild dar, das die anderen Bundesländer bislang noch nicht kennen. Eine Abstimmungsbroschüre soll aus unserer Sicht alle Abstimmungsberechtigten in die Lage versetzen, sich unkompliziert und in unparteiischer und ausgewogener Weise über die Pro- und Contra-Argumente des Anliegens der Volksabstimmung zu informieren, und ist daher ein wesentliches Element für Fairness und Chancengerechtigkeit in der  Abstimmungsauseinandersetzung.

In der Praxis erweist sich jedoch, dass diese Zielrichtung nicht erreicht wird, dass vielmehr der Begleitbericht auch dazu verwendet wird, einseitig die Mehrheitsposition des Gemeinderats darzustellen, ohne den Argumenten der Gegenposition einen gleichberechtigten Platz einzuräumen (siehe beiliegendes Beispiel der jüngsten Vorarlberger Gemeinde-Volksabstimmung). Aus unserer Sicht ist die Finanzierung einer Information mit öffentlichen Mitteln dann gerechtfertigt, wenn damit das Ziel einer fairen Abstimmungsauseinandersetzung und einer unparteiischen, ausgewogenen und neutralen Information erreicht wird.

Einseitige und manipulative Begleitberichte resultieren aus einer Unklarheit in der gesetzlichen Regelung (§ 42 und § 66 Volksabstimmungsgesetz), sodass aus unserer Sicht ein Handlungsbedarf für folgende ausdrücklichen gesetzlichen Klarstellungen besteht:

  • Der Bürgermeister (bzw. bei Volksabstimmungen auf Landesebene: die Landeseregierung) hat seine Aufgabe, die Volksabstimmung zu organisieren, in unparteiischer, neutraler und ausgewogener Weise zu erfüllen.
  • Der Bürgermeister (bzw. die Landeseregierung) darf in amtlichen Medien und soweit er in der amtlichen Funktion als Organisator der Volksabstimmung auftritt nur zur Teilnahme aufrufen, aber keine Empfehlung für das Abstimmungsverhalten abgeben.
  • Die offiziellen amtlichen Medien (Gemeindezeitung, Gemeinde-Homepage, Landes-Homepage etc.) dürfen nicht dazu verwendet werden, um eine Sichtweise des Anliegens zu bevorzugen, sondern haben beiden Sichtweisen den gleichen Umfang in der schriftlicher Darstellung einzuräumen. Bildkommentare zu grafischen Darstellungen des Anliegens müssen entweder neutral formuliert sein oder jeweils beiden Sichtweisen offenstehen.
  • Es ist ein fairer Redaktionsprozess für die Erstellung des Begleitberichts sicherzustellen, wonach die Antragsteller der Volksabstimmung ihre Argumente selber formulieren und auch auf den Text der Argumente der Gegenposition reagieren können.

Wir ersuchen Sie, diese Vorschläge in die geplanten Verbesserungen der direkt-demokratischen Spielregeln in Vorarlberg aufzunehmen, damit wir zurecht auch weiterhin auf das leuchtende Vorarlberger Vorbild der Abstimmungsbroschüre (Begleitbericht) hinweisen können.

 

2. Resolution an den Bund für die Ermöglichung verbindlicher Volksabstimmungen

Wir möchten weiters an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Vorarlberger Landesverfassung aus 2001 erinnern. Demnach sei es mit dem bestehenden B-VG nicht vereinbar, wenn ein Landesgesetzgeber nach einem erfolgreichen, durch die Bevölkerung initiierten Volksbegehren eine Volksabstimmung mit verbindlichem Abstimmungsergebnis vorsieht. Durch diese enge Interpretation der bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben wurden Ihre Möglichkeiten als Landesgesetzgeber maßgeblich eingeschränkt, die direkt-demokratischen Verfahren für Ihre Wählerinnen und Wähler besonders bürgerfreundlich und wirksam ausgestalten zu können.

Wir möchten Sie daher ermutigen, im Zuge Ihrer geplanten Verbesserungen der Direkten Demokratie in Vorarlberg auch eine Resolution an den Bund für mehr Direkte Demokratie zu verabschieden, damit im B-VG ausdrücklich zugelassen wird, dass (zumindest) auf Landes- und Gemeindeebene nach erfolgreichen Volksbegehren die Bevölkerung selber in einer Volksabstimmung verbindlich entscheiden kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützungen beim Anliegen einer Stärkung der Direkten Demokratie!

 

Mit freundlichen Grüßen

mehr demokratie!

 

 

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Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

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