90 Jahre B-VG = 90 Jahre uneingelöster Gründungsauftrag der Republik für Verfassungs-Referenden
Am 1. Oktober 1920 wurde das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen und wird damit in wenigen Tagen 90 Jahre alt. Dies ist ein guter Anlass, um eine wesentliche direkt-demokratische Grundlegung unser Republik aus der kollektiven Verdrängung hervorzuzerren: Wer kennt nach 90 Jahren noch den Gründungsauftrag der Republik? Und wer erwähnt bei diesem Jubiläum, dass unsere Republik ihren Gründungsauftrag nach 90 Jahren noch immer nicht eingelöst hat? Wir tun es!
Die Gründer unserer Republik haben 1919 in der konstituierenden Nationalversammlung die direkt-demokratische Festlegung getroffen, dass in der endgültigen Verfassung verpflichtende Volksabstimmungen über alle Verfassungsänderungen vorzusehen sind: "In der von der konstituierenden Nationalversammlung zu beschließenden endgültigen Verfassung sind Verfassungsänderungen der Volksabstimmung zu unterwerfen (Verfassungsreferendum)" (Artikel 1 Absatz 2 Gesetz über die Volksvertretung vom 14. März 1919).
Herausgekommen ist dabei jedoch nur eine weiche und dehnbare Regelung, wonach nur bei Änderung der grundlegendsten Werte des B-VG („Baupfeiler“) ein verpflichtendes Verfassungs-Referendum erfolgen muss (Artikel 44 Absatz 3 B-VG). Die „Baupfeiler“ der Verfassung sind jedoch derart unbestimmt geregelt, sodass es die Regierung mithilfe von Experten in der Hand hat, ein Verfassungsreferendum zu unterlassen. Eine VfGH-Überprüfung, ob tatsächlich keine Gesamtänderung des B-VG vorlag und ob vielmehr eine Volksabstimmung erforderlich gewesen wäre, ist groteskerweise erst dann möglich, nachdem das neue Gesetz und somit die (mögliche) Gesamtänderung des B-VG schon gilt und Wirkungen entfaltet.
Dem B-VG ist es in 90 Jahren aber nicht gelungen, bei den Machthabenden unserer Republik den demokratischen Anstand zu verankern, schon beim allergeringsten Zweifel einer Änderung eines Baupfeilers des B-VG aus hochgehaltener Verfassungstreue eine Volksabstimmung jedenfalls durchzuführen, um über jeden Zweifel erhaben zu sein. Nicht zuletzt deshalb ist die Zeit überreif, endlich den direkt-demokratischen Gründungsauftrag der Republik ernst zu nehmen und Verfassungs-Referenden, aber auch Initiativ- und Veto-Referenden endlich einzuführen. |