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Sonntag, 22. Oktober 2006 um 19:26 |
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Das Volksbegehren wurde mit der Begründung, dass "kein Gesetz, sondern eine Handlung der Vollziehung verlangt wurde" im März 2006 vom Innenministerium abgewiesen. Ob das Volksbegehren doch noch stattfinden wird ist fraglich. Für ein erneuten, umformulierten Antrag müssen abermals rund 8.000 Unterschriften gesammelt werden.
Dr. Hans-Peter Mayr, der Initiator des Volksbegehrens, spricht von einem "Putsch von oben". Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, hat die Vorwürfe zurückgewiesen: "Mayr verlangt kein Gesetz, sondern eine Handlung der Vollziehung. Und eine solche kann nach der Verfassungsrechtslage nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein."Bescheid des Innenministeriums PDF Beschwerde Verfassungsgerichtshof PDF |