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Unsere 15 Demokratie-Fragen zur Wiener Wahl 2010 Drucken E-Mail
Sonntag, 19. September 2010 um 16:01

mehr demokratie! will's wissen: Wie ernst meinen es die Parteien mit Direkter Demokratie?

Soll Direkte Demokratie weiterhin Spielwiese für wahlkämpfende Parteien und Oppositionsparteien bleiben oder soll die Bevölkerung abstimmen können, wann und worüber sie will?

„In vergleichbaren Großstädten wie Berlin und Hamburg sind Volksabstimmungen, die die Bevölkerung selber initiieren kann, längst wesentlicher Teil einer lebendigen politischen Kultur!“, betont Mag. Erwin Mayer, Pressesprecher von mehr demokratie!, "Warum sollen nicht auch die Wienerinnen und Wiener auch noch nach dem Wahltag in Sachfragen mitentscheiden können, wenn sie es für wichtig halten? Bleibt Wien wirklich anders als Berlin und Hamburg?“, will Erwin Mayer wissen.

Um dies zu erkunden, hat  mehr demokratie! alle kandidierenden Wiener Parteien in einem schriftlichen Interview gefragt, für welche Verbesserungen für praxistauglichere Direkte Demokratie sie sich in der nächsten Wahlperiode einsetzen werden. „Auf der  mehr demokratie!-Homepage sind die Antworten der Parteien nachlesbar und wollen eine Hilfe für die Wahlentscheidung bieten“, so Mayer. Am 27. September können sich dann alle Interessierten in einer Podiumsdiskussion nochmals bei den Parteien erkundigen, denn: „Wir wollen's wissen: Wie ernst meinen es die Parteien mit Direkter Demokratie?“

„Verpflichtende Volksabstimmungen nach erfolgreichen, aber nicht umgesetzten Volksbegehren gibt es in Wien bisher nicht!“, bedauert Mayer. Aber alle Parteien, außer der SPÖ, wollen sich nun dafür einsetzen; ebenso für eine freie Sammlung der Unterstützungserklärungen ohne Zwang zum Gang aufs Amt. „Bei der Unterstützungshürde für Volksbegehren ist Wien mit 5% im Österreich-weiten Vergleich abgeschlagenes Schlusslicht!“, hebt Erwin Mayer hervor, „Dazu hat nun auch die SPÖ Gesprächsbereitschaft signalisiert. Aber wird das auch noch nach der Wahl gelten?“.

Fast alle Parteien wollen Direkte Demokratie auch auf Bezirks- und Stadtteilebene verbessern. „Momentan sind nämlich Stadtteil-Volksbefragungen völlig vom Wohlwollen der Bezirksvorstehung abhängig und unterliegen keinen gesetzlichen Regeln“, erläutert Erwin Mayer. Außerdem wollen auch fast alle Parteien ein Regierungsübereinkommen von einer Verbesserung Direkter Demokratie abhängig machen und sich für eine Resolution einsetzen.

Zur Podiumsdiskussion am 27. September haben sich alle Rathausparteien (fürs Podium) und Spitzenkandidaten weiterer Parteien (für die Publikumsdiskussion) angekündigt. „Dort werden wir nochmals nachfragen, wie ernst es die Parteien mit Direkter Demokratie wirklich meinen“, kündigt Erwin Mayer an und lädt alle Interessierten herzlich ein.

 

 

Inhaltsverzeichnis

Unsere 15 Demokratie-Fragen zur Wiener Wahl & die Antworten der Parteien

A. Konkrete Verbesserungen Direkter Demokratie auf Wiener Landes- und Gemeindeebene
Frage 1: Bürger_innen-freundliche Initiativ-Volksabstimmungen
Frage 2: Streichung des Beteiligungsquorums bei Volksabstimmungen
Frage 3: Bürger_innen-freundliche Unterschriftensammlung
Frage 4: Bürger_innen-freundliche Unterstützungshürde
Frage 5: Bürger_innen-freundliche Veto-Volksabstimmungen
Frage 6: Verpflichtende Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen
Frage 7: Faire Abstimmungsbroschüren
Frage 8: Faire Unterstützung aus öffentlichen Mitteln
B. Konkrete Verbesserungen Direkter Demokratie auf Wiener Bezirks- und Stadtteil-Ebene

Frage 9: Veto-Volksabstimmungen für Bezirks- und Stadtteil-Angelegenheiten
Frage 10: Initiativ-Volksabstimmungen für Bezirksangelegenheiten
C. Wahlrecht auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene

Frage 11: Ermöglichung des Wahlrechts aller Betroffenen
D. Konkreter Einsatz für Direkte Demokratie

Frage 12: Resolution an den Bund für mehr Direkte Demokratie
Frage 13: Mehr Direkte Demokratie ins Regierungsprogramm
Frage 14: Nutzung der Sperrminorität bei Verfassungsänderungen für mehr Direkte Demokratie
Frage 15: Aktive Unterstützung von direkt-demokratischer Mitgestaltung durch die Bevölkerung

Links zur Landtagswahl und zu den kandidierenden Parteien
Anmerkungen zu den Parteienantworten und ihrer grafischen Darstellung

 

 

Unsere 15 Demokratie-Fragen zur Wiener Wahl & die Antworten der Parteien

Die Darstellung der Antworten der Parteien erfolgt in den Ampelfarben grün für "ja" bzw. rot für "nein" in jeweils 3 Intensitätsstufen des beabsichtigten Einsatzes (1 Kästchen: mäßig, 2 Kästchen: stark, 3 Kästchen: besonders intensiv). Weitere Hinweise sind bei den Anmerkungen zu den Parteienantworten und ihrer grafischen Darstellung nachzulesen.

Allgemeine Vorbemerkung der SPÖ: Für die SPÖ ist die Einbeziehung der Wienerinnen und Wiener in die Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Stadt ein wichtiges Anliegen. Demokratie lebt in erster Linie davon, dass sie gelebt wird. In diesem Sinne steht die SPÖ Wien jederzeit für Gespräche zur Verbesserung und Weiterentwicklung demokratischer Instrumente zur Verfügung. Dies ist aktuell auch der Fall, nach der Wahl werden diese Gespräche mit den anderen, im Wiener Landtag vertretenen Parteien fortgeführt.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir vom Ankreuzen der, im Fragebogen vorgegebenen Antworten, absehen, da diese zu geschlossen sind. Unsere Standpunkte werden aber anhand der gegebenen Antworten klar

 


A. Konkrete Verbesserungen Direkter Demokratie auf Wiener Landes- und Gemeindeebene


Frage 1: Bürger_innen-freundliche Initiativ-Volksabstimmungen

In Wien ist ein Volksbegehren erfolgreich, wenn es von mindestens 5%, dh. 57.106 Stimmberechtigten unterstützt wird. Erfolgreiche Volksbegehren muss der Landtag jedoch nur „geschäftsordnungsgemäß behandeln“ (§ 131b Wiener Stadtverfassung). Eine (zumindest) politisch bindende Volksabstimmung nach einem erfolgreichen, aber durch den Landtag nicht umgesetzten Volksbegehren ist in Wien nicht vorgesehen. In vergleichbaren Großstädten wie Berlin oder Hamburg sind Initiativ-Volksabstimmungen ein wichtiger Teil der politischen Kultur. In Wien hingegen können Volksabstimmungen nur durch den Landtag bzw. Gemeinderat beschlossen werden, nicht aber durch die Bevölkerung selber initiiert werden.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass über das Anliegen eines Volksbegehrens, das durch den Landtag nicht umgesetzt wird, verpflichtend eine Volksabstimmung durchgeführt wird?

 

Ja Ja Ja AA
Ja BZÖ
Ja Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja Ja Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
Ja Ja ÖVP
SPÖ

AA-Kommentar: Unterststützung nur insoferne das Volksbegehren inhaltlich mit den Menschenrechten vereinbar ist und insbesondere sich nicht gegen sozial schwache / Minderheiten wendet. Demokratie ist für uns nicht bloss die Diktatur der Mehrheit über die Minderheit, sondern bedeutet das suchen von politischen Entscheidungen im freien Diskurs, mit denen möglichst alle Menschen leben können ohne die grundlegenden Menschenrechte zu verletzen.

BZÖ-Kommentar: Da Volksabstimmungen nur über ein Landesgesetz erfolgen können, hätte diese Forderung zur Folge, dass nach jeden Volksbegehren ein entsprechendes Landesgesetz beschlossen werden müsste, das dann der Volksabstimmung unterliegen würde. Ich bin mir nicht sicher, ob die Folgen einer derartigen Bestimmung wirklich in jedem Punkt wünschenswert sind. Das müsste man noch einmal genau durchdenken.

DEM-Kommentar: Die Plattform Direkte Demokratie wird sich dafür einsetzen, dass die Möglichkeit eines Wiener Bürgerbegehrens geschaffen wird. Das Bürgerbegehren soll eine Kombination aus Volksbegehren mit anschliessender verbindlicher Volksabstimmung sein.

FPÖ-Kommentar: Derzeit ist bei der Initiierung einer Volksbefragung im Bereich des Gemeinderates und bei einem Volksbegehren im Bereich des Landtages eine Mindestanzahl von 5 % der Wahlberechtigten notwendig. Diese soll  auf 1 % der Wahlberechtigten, somit auf rund 11.000 Personen verringert werden, um leichter den Wählerwillen abfragen zu können. Werden diese rund 11.000 Unterstützungen erreicht, muss die Initiative auch verpflichtend umgesetzt werden. Das bedeutet, gewinnt  man rund 11.000 Wahlberechtigte für eine Initiative (Volksbefragung im GR, Volksbegehren im LT), dann muss diese verpflichtend durchgeführt und umgesetzt werden. Erreicht diese dann ein Ergebnis von 50 % und eine Stimme, so ist das Ergebnis verbindlich und muss verwirklicht werden.
Initiativen: Anträge in Gemeinderat und Landtag, Presseaussendungen und Pressekonferenzen.

GRÜNE-Kommentar: Um eine lebendige Demokratie zu erlangen, müssen möglichst viele Menschen auf möglichst vielen Ebenen mitdiskutieren, mitentscheiden und mitgestalten können – auch zwischen den Wahlen und in allen Bereichen des Lebens. Die GRÜNEN werden sich daher in der nächsten Wahlperiode für die Einführung einer sogenannten „dreistufigen Volksgesetzgebung“ einsetzen: Dazu soll einer Bürger_innennitiative, die gleich viel Unterstützungserklärungen vorlegen kann, wie ein Gemeinderatssitz Wähler_innen repräsentiert (derzeit rund 11.500 Stimmen), das Recht auf einen Initiativantrag im Gemeinderat eingeräumt werden. Wird dieser abgelehnt, können die Bürger_innen - bei Vorlage von Unterstützungen, die zwei Mandaten entsprechen - ein Volksbegehren initiieren. Scheitert dieses ebenfalls am Gemeinderat, besteht die Möglichkeit, bei Unterstützungen äquivalent zu drei Mandaten eine Volksabstimmung zu erzwingen. Dieses Abstimmungsergebnis soll dann für die Stadtregierung verbindlich sein.
Es gilt jedoch genaue Kriterien für die Durchführung dieses Prozederes zu entwickeln, die beispielsweise eine Relevanzschwelle vorsehen – nicht jede Gehsteigverbreiterung soll schließlich Gegenstand einer umfassenden Veto-Volksabstimmung werden können.
Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Volksabstimmungen in ihrem Ergebnis nicht verfassungs- oder menschenrechtswidrige Ergebnisse herbeiführen.
Die konkrete Ausgestaltung dieses Modells soll in einem breiten Diskussionsprozess unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen erarbeitet werden.

ÖVP- Kommentar: Eine solche Forderung wird von der ÖVP Wien grundsätzlich sehr begrüßt; mit den Details muss man sich gründlich auseinandersetzen.

SPÖ-Kommentar: Es ist das Wesen der repräsentativen Demokratie, dass die wahlberechtigten BürgerInnen jene politischen Parteien und VertreterInnen wählen, deren Standpunkte am besten mit denen der WählerInnen übereinstimmen. In diesem Sinne stimmen die gewählten Abgeordneten über Gesetzesvorlagen oder Volksbegehren ab. Hier gibt es keinen Unterschied zwischen österreichischen Bundes- und Wiener Landesrecht.
Eine Art Vetorecht einzuräumen widerspricht den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie, dies hat auch der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis eindeutig festgestellt.




Frage 2: Streichung des Beteiligungsquorums bei Volksabstimmungen

Die Wiener Stadtverfassung sieht bei Volksabstimmungen ein Beteiligungsquorum von 50% vor, sodass das Ergebnis einer Volksabstimmungen nur dann gültig ist, wenn zumindest die Hälfte der Stimmberechtigten an der Volksabstimmung teilnimmt (§ 112g Abs. 1 und § 131c Abs. 3 Stadtverfassung). Beteiligungsquoren entfalten erfahrungsgemäß fast ausnahmslos die undemokratische Wirkung, dass die Gegner_innen des Anliegens sich nicht auf eine sachliche Debatte einlassen, sondern für eine Nichtteilnahme mobilisieren. Abgesehen von dieser grundsätzlichen Problematik ist aber auch die Höhe dieses Beteiligungsquorums praxisuntauglich. Die Volksbefragung im Februar 2010 konnte trotz intensiver Werbung und trotz hoher medialer Präsenz nur eine Beteiligung von 35,9% erreichen und hätte daher das Beteiligungsquorum für Volksabstimmungen deutlich verfehlt.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Beteiligungsquorum bei Volksabstimmungen gestrichen wird?

 

Ja Ja AA
Ja BZÖ
Ja Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
FPÖ Nein
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja KPÖ
ÖVP Nein
SPÖ

AA-Kommentar: Ganz ohne Mindestbeteiligung sollte es wohl nicht sein. 33% als Mindestgrenze wäre eine Möglichkeit.

BZÖ-Kommentar: Die Volksbefragung vom Februar war ein schlechter Witz und ein Paradebeispiel wie man direkte Demokratie im Keim ersticken kann. Da Volksabstimmungen direkt in das Landesrecht eingreifen halte ich ein Quorum für wichtig, es muss allerdings nicht 50 % betragen. Werden Volksabstimmungen allerdings weiter gefasst, dann kann man natürlich auch über einen gänzlichen Wegfall reden.

FPÖ-Kommentar: Das Beteiligungsquorum soll herabgesetzt werden, eine Streichung führte dazu, dass kein entsprechendes demokratisches Gewicht durch die Bevölkerung gegeben wäre.

GRÜNE-Kommentar: Das Grüne Wien ist eine Stadt, in der durch demokratische Strukturen eine aktive Beteiligung der Bürger_innen und die Bildung einer lebendigen Zivilgesellschaft ermöglicht und gefördert werden. Unnötig hohe Schwellen wie das genannte Beteiligungsquorum von 50% bei Volksabstimmungen in Wien erschweren die tatsächliche aktive Teilhabe aller in der Stadtpolitik, und sollten daher abgebaut werden. Ein niedriger angesetztes Mindestbeteiligungsquorum sollte jedoch auch in Zukunft gelten, um sicherzustellen, dass das Ergebnis der Volksabstimmung tatsächlich dem Willen der Wiener_innen entspricht.

KPÖ-Kommentar: Ob die völlige Streichung jedes Beteiligungsquorums sinnvoll ist, möchte ich mich hier und jetzt nicht endgültig festlegen. Eine Debatte über diesen wichtigen Aspekt halte ich jedoch für sehr wichtig und notwendig. Was Ihre grundsätzliche Kritik am hohen Quorum entspricht, stimme ich Ihnen aber voll und ganz zu. Und festzuhalten ist, dass es bei bundesweiten Volksabstimmungen, soweit mir bekannt, kein Quorum gibt. Insofern wäre die vollständige Aufhebung des Quorums in Wien stimmig.

ÖVP-Kommentar: Wenn das Ergebnis einer Volksabstimmung bindend sein soll, erscheint die Beibehaltung eines Beteiligungsquorums angemessen. Auf der anderen Seite plädiert die ÖVP Wien für eine Diskussion über eine etwaige Senkung des Beteiligungsquorums und spricht sich für die Einführung einer verbesserten Information (siehe Frage 7 betr. faire Abstimmungsbroschüren) aus.

SPÖ-Kommentar: Die Einhaltung eines Quorums hat seine Berechtigung darin, dass das Ergebnis der Volksabstimmung erst ab 50% genug Aussagekraft aufweist und auf eine qualifizierte Mehrheit in der Bevölkerung schließen lässt. Dies beruht auf dem verfassungsrechtlichen demokratischen Grundprinzip, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Dasselbe gilt auch für Beschlüsse des Gemeinderates bzw. des Landtages, die ebenfalls nur bei qualifizierter Mehrheit von mindestens 50% betreffend Anwesenheit und Abstimmungsverhalten der Abgeordneten zustande kommen können.
Der Landtag kann eine Volksabstimmung an Stelle eines Gemeinderatsbeschlusses bzw. als Ergänzung eines Landtagsbeschlusses beschließen. Dabei muss dieses alternative demokratische Instrument jedoch dieselben Kriterien erfüllen, wie jene, die dadurch ersetzt werden. Andernfalls wäre das Ergebnis einer Volksabstimmung mit einem gültigen (verbindlichen) Gemeinderatsbeschluss nicht gleichwertig bzw. nicht berechtigt einen Landtagsbeschluss ergänzen.

 


Frage 3: Bürger_innen-freundliche Unterschriftensammlung

Das Herz der Direkten Demokratie liegt in der lebendigen Diskussion unter den Bürger_innen. In allen Ländern mit lebendiger Direkter Demokratie können daher Unterstützungserklärungen frei gesammelt werden, ohne auf ein Amt gehen zu müssen. In Wien hingegen müssen Unterstützungserklärungen auf dem Magistrat abgegeben werden (§ 7 Volksbegehrensgesetz). Bei freier Sammlung der Unterstützungserklärungen, was z.B. in den Bundesländern Salzburg, Burgenland und Vorarlberg vorgesehen ist, erfolgt die amtliche Überprüfung der Unterschriften erst nach geleisteter Unterschrift. In der Schweiz wird teilweise auch nur stichprobenweise überprüft, was obendrein kostengünstiger ist.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass Unterstützungen für Volksbegehren frei (dh. ohne Zwang zum Gang aufs Amt) gesammelt werden können?

 

Ja Ja Ja AA
Ja Ja Ja BZÖ
Ja Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
Ja Ja Ja ÖVP
SPÖ

AA-Kommentar: Dass nicht einmal mit der „Bürgercard“ (elektronsiche Signatur) unterschrieben werden kann, zeigt, wie verknöchert die Gemeinde ist (e-Voting lehnen wir aus Datenschutzgründen aber ab). Wir unterstützen die Forderung auf jeden Fall - bei Bürgerinitiativen an den Nationalrat ist ein Gang aufs Amt ja auch nicht erforderlich.

BZÖ-Kommentar: Das Abgeben der Unterschrift vor der Behörde stellt für viele Menschen eine deutliche Hürde dar. Noch dazu wo die Wiener Praxis den Unterschriftwilligen durch falsche Informationen und unfreundliche Behandlung im Amt, auch jene abschrecken, die zur Behörde gegangen sind.

FPÖ-Kommentar: Ja, wenn Mißbrauch eingedämmt und Kontrolle gewährleistet ist.
Initiativen: Anträge in Gemeinderat und Landtag, Presseaussendungen und Pressekonferenzen.

GRÜNE-Kommentar: Zu einer emanzipatorischen Politik der Bürger_innenbeteiligung gehört es auch, bürokratische Hürden abzubauen. Die GRÜNEN werden sich in d#SPOE3er kommenden Wahlperiode massiv für einen Ausbau der Teilhabe aller einsetzen, und im Rahmen dessen auch den derzeit verpflichtenden und für viele einschüchternden und mühsamen Gang aufs Amt bei der Sammlung von Unterstützungserklärungen abschaffen.

ÖVP-Kommentar: Dieses Anliegen unterstützen wir vehement. Das aktuelle Verfahren ist völlig unzeitgemäß, bürgerfeindlich und unnötig bürokratisch.

SPÖ-Kommentar: Die Stadt Wien bekennt sich zu Bürgermitbestimmung und den Mitteln der direkten Demokratie. Um die Gültigkeit dieser demokratischen Methoden zu sichern und Missbrauch zu verhindern, sieht das Wiener Landesgesetz – ebenso wie der Staat Österreich auf der Bundesgesetzebene - mit gutem Grund die Abgabe von Unterstützungserklärungen vor Gemeindebehörden, Gerichten oder Notaren vor. Die Zulassung un- oder nur stichprobenartig geprüfter Unterstützungserklärungen würde Missbrauch ermöglichen. Die Authentizität der Unterschriften und Rechtmäßigkeit der UnterstützerInnen wäre nicht überprüfbar.




Frage 4: Bürger_innen-freundliche Unterstützungshürde

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist ein Volksbegehren in Wien erfolgreich, wenn 57.106 Unterstützungserklärungen gesammelt wurden (5% der Stimmberechtigten). Diese Wiener Unterstützungshürde nimmt im österreich-weiten Vergleich den letzten Platz ein (siehe zB Tirol 7.500, ca. 1,4%; Steiermark: 17.000, ca. 1,7%; Vorarlberg: 5.000, ca. 1,9%; Salzburg 10.000, ca. 2%; Oberösterreich ca. 30.000, 3%; Bundes-Volksbegehren: 100.000, ca. 1,6%).

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Unterstützungshürde für Volksbegehren wesentlich gesenkt wird?

 

Ja Ja Ja AA
Ja Ja Ja BZÖ
Ja Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja Ja Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
Ja Ja Ja ÖVP
SPÖ

AA-Kommentar: Die Hürde sollte nicht mehr als 2% sein.

BZÖ-Kommentar: Diese Hürde ist viel zu hoch und zeigt, wie andere Rahmenbedingungen auch, die Einstellung der Wiener Stadtverwaltung zur direkten Demokratie. Ich denke, dass 1,5 % hoch genug wären und werde mich dafür einsetzen, dass die Hürde gesenkt wird.

FPÖ-Kommentar: siehe Kommentar zu Frage 1.

GRÜNE-Kommentar: Die Statistik zeigt, dass Volksbegehren in Wien seit ihrer Einführung in den 1970er Jahren kaum eingesetzt wurden – und wenn, dann beschloss der Gemeinderat ihre Durchführung. Die GRÜNEN werden sich klar für die Senkung der Unterstützungshürde einsetzen, um dieses Instrument der direkten Demokratie in Zukunft häufiger und unabhängig vom Mehrheitsverhältnis im Gemeinderat zum Einsatz zu bringen. Werden so viele Unterstützungserklärungen vorgelegt, wie zwei Gemeinderatsmandate bei der Wahl wert waren (das sind ca. 30.000 Stimmen), so muss eine Volksbefragung durchgeführt werden.
Eine weitere Forderung der GRÜNEN in diesem Bereich ist Ermöglichung von Volksbefragungen auf Initiative der Bürger_innen auch in Bezirken und Stadtteilen. Außerdem sollen alle Menschen mit Hauptwohnsitz bei Volksbefragungen stimmberechtigt sein -  unabhängig von ihrer Staatsbürger_innenschaft.

ÖVP-Kommentar: Die ÖVP Wien setzte sich seit vielen Jahren für die Senkung dieser hohen Hürde ein; wir unterstützen daher diese Forderung vorbehaltlos. Eine Senkung der Prozentzahl ist überfällig.

SPÖ-Kommentar: Eine Senkung der Zahl der nach dem Wiener Volksbegehrensgesetz notwendigen Volksbegehrenserklärungen (5 % der zum Gemeinderat Wahlberechtigten - 57.106) ist durchaus denkbar. Ob das zu mehr Demokratie beiträgt, ist aber zu hinterfragen.



Frage 5: Bürger_innen-freundliche Veto-Volksabstimmungen

Nach derzeitiger Rechtslage ist es in der Wiener Stadtverfassung nicht vorgesehen, dass die Bevölkerung selber eine Veto-Volksabstimmung gegen geplante Gesetzes- oder Verwaltungsvorhaben initiieren kann, um überprüfen zu können, ob ein Gesetzes- oder Verwaltungsvorhaben von einer Mehrheit der Wiener_innen unterstützt wird.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass in Wien die Möglichkeit verbindlicher Veto-Volksabstimmungen geschaffen wird?

 

Ja Ja Ja AA
BZÖ Nein
Ja Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja Ja Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
ÖVP Nein
SPÖ

AA-Kommentar: Gerade die im Gemeinderat ohne tiefer gehende öffentliche Diskussion durchgepeitsche Mogelpackung Mindestsicherung (siehe http://www.aktive-arbeitslose.at/mindestsicherung_uebersicht.html), mit der de jure das Recht auf Leben (Existenzsicherung) abgeschafft wird, zeigt die Wichtigkeit dieser Forderung.

BZÖ-Kommentar: Da Volksabstimmungen nur über Landesgesetze stattfinden können, ist es nach meinem Verständnis nicht notwendig ein eigenes Veto-Volksbegehren zu definieren. Auch verstehe ich das Wort „verbindlich“ in diesem Zusammenhang nicht. Ich bin aber gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen.

DEM-Kommentar: Die Plattform Direkte Demokratie will sich dafür einsetzen, dass Gesetze auch nach dem Beschluss durch den Landtag von den Bürgern verbindlich abgestimmt werden, wenn das von genügend Bürgern gefordert wird.

FPÖ-Kommentar: Im Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung heißt es: “Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Sollte es daher zu gesetzlichen Vorgaben kommen, die gegen den Willen der Bevölkerung sind (vorbehaltlich umzusetzender EU-Regeln), so soll auch eine Vetoabstimmung möglich sein. Wobei aber bei den Quoren gesichert sein muss, dass es nicht zu mutwilligen Volksabstimmungen kommt.
Initiativen: Anträge in Gemeinderat und Landtag, Presseaussendungen und Pressekonferenzen.

GRÜNE-Kommentar: Die GRÜNEN bekennen sich zu einem grundsätzlichen Recht der Menschen an Entscheidungen die sie betreffen in einem möglichst großen Ausmaß mitzusprechen. Die Möglichkeit der Veto-Volksabstimmung ist bereits in unserem Vorschlag eine „dreistufigen Volksgesetzgebung“ (siehe Frage 1) enthalten.
Auch hier gilt es jedoch, genaue Kriterien für die Durchführung dieses Prozederes inklusive einer Relevanzschwelle und einer Kontrolle auf die Verfassungs- und Menschenrechtskonformität einzuführen.

ÖVP-Kommentar: Wie erachten diesen Vorschlag grundsätzlich nicht für zielführend, da dies die Politik in ihrer Entscheidungskompetenz, die ihnen in unserer repräsentativen Demokratie zugewiesen wird, zu sehr einschränken würde. Die ÖVP verschließt sich aber keinesfalls einer diesbezüglich Diskussion; wir befürworten zudem in diesem Zusammenhang die Forderung nach einer zwingenden Volksabstimmung, wenn ein Volksbegehren zuvor ausreichend unterstützt wurde.

SPÖ-Kommentar: Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 festgehalten, widersprechen Veto-Volksabstimmung der repräsentativen Demokratie – dies hat auch der Verfassungsgerichtshof in einem seiner Erkenntnisse festgestellt.




Frage 6: Verpflichtende Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen

Über die grundlegenden Spielregeln des politischen Systems, die in der Verfassung verankert werden, sollte das Volk als verfassungsgebende Gewalt (pouvoir constituant) selber entscheiden können. Auch Änderungen der Verfassung sollten demnach eine Zustimmung der Bevölkerung durch eine Volksabstimmung erfordern. Im Gründungsauftrag der Republik (Gesetz über die Volksvertretung vom 14. März 1919) wurden verpflichtende Verfassungsvolksabstimmungen in Aussicht gestellt, was noch immer einer Umsetzung harrt.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass über Änderungen der Wiener Stadtverfassung verpflichtend eine Volksabstimmung erfolgt?

 

Ja Ja Ja AA
Ja BZÖ
Ja Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja KPÖ
ÖVP Nein
SPÖ

AA-Kommentar: Das sollte eigentlich selbstverständlich sein in einer Demokratie!

BZÖ-Kommentar: Die Wiener Stadtverfassung heißt zwar Verfassung, ist aber gemäß dem Stufenbau des österreichischen Rechts ein Einfachgesetz. Sie enthält aus diesem Grund auch keine konstitutiven Bestimmungen. Es wäre also von Fall zu Fall zu entscheiden, ob eine Änderung in diesem Gesetz tatsächlich die Abhaltung einer Volksabstimmung rechtfertigt.

FPÖ-Kommentar: Vorstellen können wir uns eine verpflichtende Volksabstimmung bei inhaltlichen Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen. Die Problematik stellt sich spätestens bei EU-Vorgaben, die umzusetzen sind, weil sich Österreich dazu verpflichtet hat und aus diesem Grund eine Änderung durch eine Volksabstimmung nicht möglich wäre. Oder auch bei Vorgaben durch die Bundesverfassung.

GRÜNE-Kommentar: Eine lebendige Demokratie braucht nach Meinung der GRÜNEN die ständige Rückkopplung der gewählten Repräsentant_innen zu den Wähler_innen. So stehen die GRÜNEN auch verpflichtenden Volksabstimmungen bei (Stadt-)Verfassungsänderungen grundsätzlich positiv gegenüber. Rechtlich bedeutsam ist in dieser Frage, dass nur ein geringer Teil des als „Wiener Stadtverfassung“ (WstV) bezeichneten Normentextes tatsächlich Verfassungsrecht ist. Der (weitaus umfassendere) erste Teil der WstV befasst sich mit dem Gemeinderecht, lediglich der zweite Teil ist tatsächlich (Landes-)Verfassungsrecht und würde somit nach der eingangs erwähnten Definition einer verpflichtenden Volksabstimmung unterliegen.
Aus der Besonderheit Wiens ergibt sich zudem, dass in der Wiener Stadtverfassung nicht nur die Grundregeln des politischen Systems Wiens enthalten sind, sondern auch viele Detailregelungen, Formalitäten und geschäftsordnungsähnliche Bestimmungen, bei denen eine verpflichtende Volksabstimmung kaum sinnvoll ist. Die GRÜNEN sprechen sich daher für Volksabstimmungen aus, wenn grundlegende Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung (als Gesamttext; nicht nur für den verfassungsrechtlichen Teil) geändert werden.

ÖVP-Kommentar: Grundsätzlich ist die ÖVP Wien gegen diese Forderung. Die Wiener Stadtverfassung stellt nur zu einem Teil eine „Landes-Verfassung“ dar; die meisten Paragrafen beziehen sich auf die Gemeinde Wien, ihre Organe und Organisation. Die Wiener Stadtverfassung wird durchaus oft und regelmäßig abgeändert und dabei bei weitem nicht immer wichtige Inhalte betreffend (acht Mal in den letzten zehn Jahren), eine verpflichtende Volksabstimmung wäre daher nicht zielführend.

SPÖ-Kommentar: Der österreichischen Verfassungsordnung liegt im Wesentlichen ein mittelbar demokratisch aufgebautes System der parlamentarischen Demokratie (Gesetzgebung durch gewählte Organe) zugrunde. Die Landesverfassungen (die Wiener Stadtverfassung) sind im Rahmen der Bundesverfassung und der darin verankerten, nur durch Volksabstimmung zu ändernden Prinzipien, zu regeln. Die den Ländern für ihre Verfassungsgebung zukommende relative Verfassungsautonomie fordert keine verpflichtenden Volksabstimmungen zur Änderung von Landesverfassungen. Eine solche Verpflichtung würde einen Übergang zu einem System der unmittelbaren (plebiszitären) Demokratie darstellen und könnte eine Gesamtänderung der Bundesverfassung zufolge haben.

 

Frage 7: Faire Abstimmungsbroschüren

Ein gutes Design direkt-demokratischer Prozesse erfordert Fairness und Chancengleichheit in der Phase der Werbung für das Anliegen der Volksabstimmung. Dies sollte zumindest durch eine offizielle Broschüre sichergestellt werden, in der die Argumente der Befürworter_innen sowie der Gegner_innen kompakt, unparteiisch und fair gegenüber gestellt sind und die an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird. Nach dem Vorbild der Schweiz schreibt z.B. Vorarlberg eine Abstimmungsbroschüre verpflichtend vor („Begleitbericht“).

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass bei Volksabstimmungen eine Abstimmungsbroschüre in einem fairen Redaktionsprozess mit den pro- und contra-Argumenten erstellt wird und an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird sowie im Internet zugänglich gemacht wird?

 

Ja Ja Ja AA
Ja Ja BZÖ
Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
Ja Ja ÖVP
SPÖ

AA-Kommentar: Diese Broschüre wäre zudem per Insertion in den Massenmedien zu bewerben, denn wenn niemand von ihr weiss, nutzt die beste Broschüre nichts. Weiters soll der ORF zu ausführlicher und Objektiver Berichterstattung bzw. zur Förderung des freien Diskurses zu verpflichten. Ein unabhängiger Fonds zur Förderung kritischer, politischer Medienberichterstattung soll eingerichtet werden. Basismedien sind in jeder Form zu fördern. Die Unabhängigkeit freier Radios und offener Fernsehkanäle ist zu garantieren. Unabhängige Informationsbüros sollen kritische Informationen über Politik und Verwaltung bereit stellen. Ebenso soll der direkte Diskussionprozess durch Veranstaltungen etc. gefördert werden.

BZÖ-Kommentar: Das wäre eine vernünftige Sache.

FPÖ-Kommentar: Das Problem dabei ist, wie in der Vergangenheit, zuletzt bei der Volksbefragung in Wien, zu sehen war, dass eine objektive Abstimmungsbroschüre anders als vielleicht in der Schweiz nicht möglich ist.
Initiativen: Anträge in Gemeinderat und Landtag, Presseaussendungen und Pressekonferenzen.

GRÜNE-Kommentar: Mehr Mitbestimmung und Beteiligung ist nur möglich, wenn Bürger_innen auch Zugang zu allen relevanten Informationen haben und sich selbständig eine Meinung bilden können. Daher werden sich die GRÜNEN für offizielle, unparteiische und objektive Broschüren vor Abstimmungen einsetzen, die den Stimmberechtigten auf verschiedensten Wegen zugänglich gemacht werden. Pseudo-offizielle Werbekampagnen wie beispielsweise vor der Wiener Volksbefragung 2010, die lediglich die Interessen einer Partei widerspiegeln, sollen dadurch eingeschränkt werden.

ÖVP-Kommentar: Diese Forderung erachten wir für sehr sinnvoll, bürgerfreundlich und fair. Die ÖVP Wien unterstützt diese Forderung.

SPÖ-Kommentar: In Wien hat es seit 1945 weder auf der Ebene des Gemeinderates noch des Landtages Volksabstimmungen gegeben. Selbstverständlich würden im Rahmen der Organisation einer solchen Volksabstimmung durch den Magistrat der Stadt Wien objektive Informationen über Pro- und Kontra-Argumente an alle Stimmberechtigten versendet und im Internet zugänglich gemacht werden.


Frage 8: Faire Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

Direkte Demokratie sollte auch solchen Initiativen offen stehen, die aus der (nicht parteipolitisch oder verbandsmäßig organisierten) Bevölkerung entstehen und die über keine sonstigen Zugänge verfügen, um ihre Anliegen in den Gesetzwerdungsprozess einzubringen. Tatsächlich wird Direkte Demokratie aber überwiegend durch Parteien und bekannte große Akteure genutzt. Viele kleinere und mittlere Initiativen und Organisationen verfügen nicht über ausreichende Infrastruktur und Finanzmittel, um eine direkt-demokratische Kampagne durchführen zu können, mit der die breite Öffentlichkeit erreicht werden kann. Für Wahlkämpfe werden den kandidierenden Parteien die Wahlkampfkosten erstattet. Für direkt-demokratische Instrumente hingegen wird keine angemessene Unterstützung aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt, sodass die Engagierten selber die gesamte finanzielle Belastung einer direkt-demokratischen Kampagne tragen müssen.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Betreiber_innen eines Volksbegehrens mit nachfolgender Volksabstimmung eine angemessene Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten?


Ja Ja Ja AA
BZÖ Nein
Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
Ja ÖVP
SPÖ

AA-Kommentar: Gefahr wäre allerdings, dass sich so die etablierten Parteien Werbekampagnen finanzieren. Die Unterstützung könnte daher auf nicht im Landtag vertretene Gruppierungen beschränkt werden.

BZÖ-Kommentar: Das müsste genau definiert werden. Es wäre jetzt einfach zu schreiben, dass ich diese Forderung stark unterstützen werde. Im Zuge einer Änderung der Bestimmungen über Volksbegehren und Volksabstimmungen könnte aber sicherlich auch über diesen Punkt nachdenken. Aber das wäre dann der letzte Punkt, den ich diskutieren würde.

DEM-Kommentar: Die Mittel für die Unterstützung direkt-demokratischer Instrumente können sehr leicht durch eine Kürzung der Parteinförderung aufgebracht werden.

FPÖ-Kommentar: Eine angemessene Unterstützung aus öffentlichen Mitteln wird von der FPÖ befürwortet, weil Demokratie, Mündigkeit des Bürgers und Selbstbestimmung auch etwas wert sein muss.
Initiativen: Anträge in Gemeinderat und Landtag, Presseaussendungen und Pressekonferenzen.

GRÜNE-Kommentar: Die GRÜNEN sind sich bereits seit Jahren dieses Mangels an staatlicher Unterstützung für wichtige Bürger_inneninitiativen bewusst. Daher gibt es seit 1991 den BIV (Grün-Alternativer Verein zur Förderung von BürgerInnen-Initiativen, www.buergerinitiativen.at), der bereits viele BIs im Bereich Umwelt bzw. Grund- und Menschenrecht bei kostenspieligen Verfahren unterstützt hat.
Die GRÜNEN befürworten daher die Forderung nach finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln für Bürger_inneninitiativen, die sich tatsächlich mit privatem und unbezahltem Engagement über Wasser halten müssen. Keinen Förderbedarf aus öffentlichen Mitteln sehen die GRÜNEN jedoch bei jenen Initiativen, die bereits GroßsponsorInnen oder Konzerne als PartnerInnen gewonnen haben. Genaue Richtlinien und Kriterien sowie eine objektive Vergabestelle sollen sicherstellen, dass das Geld nur an jene Bürger_inneninitiativen vergeben wird, die dies tatsächlich benötigen.

ÖVP-Kommentar: Diese Forderung ist grundsätzlich diskussionswürdig. In einem Diskussionsprozess muss man sich die Argumente pro & contra genau überlegen und präzise definieren, wann, wie, wem und in welchem Ausmaß eine solche Unterstützung gewährt wird.

SPÖ-Kommentar: Eine öffentliche finanzielle Förderung von Organisationen, die plebiszitär tätig sein wollen und nicht als politische Parteien bei Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern antreten, wäre ein Schritt in Richtung eines grundlegenden Systemwechsels von der parlamentarischen Demokratie in Richtung plebiszitäre Demokratie.



B. Konkrete Verbesserungen Direkter Demokratie auf Wiener Bezirks- und Stadtteil-Ebene

Frage 9: Veto-Volksabstimmungen für Bezirks- und Stadtteil-Angelegenheiten

Auf Bezirks- bzw. Stadtteil-Ebene sind derzeit keine durch die Bevölkerung initiierbaren direkt-demokratischen Instrumente rechtlich verankert. Das Zustandekommen mancher Volksbefragungen zu geplanten Stadtteil-Angelegenheiten (zB Tiefgaragen-Projekte) war daher vom Entgegenkommen der Bezirksvorstehung abhängig und konnte nicht durch die Betroffenen selber initiiert werden. Die Regeln für solche Volksbefragungen über Stadtteil-Angelegenheiten sind außerdem nicht gesetzlich verankert. Eine rechtliche Überprüfung im Fall von Ungereimtheiten bei der Durchführung der Volksbefragung ist daher ausgeschlossen.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, in der Stadtverfassung die Möglichkeit zu verankern, dass die Bezirks- bzw. Stadtteilbevölkerung mit niedriger Unterstützungshürde gegen geplante Bezirks- bzw. Stadtteil-Angelegenheiten Veto-Volksabstimmungen initiieren kann?

 

Ja Ja AA
Ja Ja Ja BZÖ
Ja Ja Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja Ja Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
ÖVP Nein
SPÖ

AA-Kommentar: Wo ist die Grenze zwischen Stadt- und Bezirksangelegenheit? Gefahr wäre auch, dass das schon stark ausgeprägte Verhinderungsdenken gefördert wird. Beispiel: Dass es das Mueumsquartier gibt, wird heute niemand schlecht finden, aber vorher war es schon sehr umstritten. Ganslwirt, Gruft und andere Sozialeinrichtungen für „soziale Randgruppen“ dürfen auch nicht verhindert werden.
Es muss die Menschen schon direkt objektiv betreffen und nicht bloss durch Populisten geschürte Gefühlslagen.

BZÖ-Kommentar: Ja, das halte ich für sehr sinnvoll. Gerade auf Bezirksebene sind direkt demokratische Instrumente besonders wichtig, weil sie die Betroffenen unmittelbar betreffen.

DEM-Kommentar: Die Initiativen auf Bezirksebene sollten nicht nur gegen, sondern auch für bestimmte Anliegen möglich sein. Also nicht nur Veto-, sondern auch Pro-Abstimmungen.

FPÖ-Kommentar: Bürger sollen Ihren unmittelbaren Lebensbereich weitestgehend nach eigenen Vorstellungen gestalten können und dürfen. Missbräuchliche Verwendung wird durch bedachte Unterstützungshürden ausgeschlossen.
Initiativen: Anträge in Gemeinderat und Landtag, Presseaussendungen und Pressekonferenzen.

GRÜNE-Kommentar: Gerade im kommunalen Bereich sind partizipative Demokratiemodelle äußerst sinnvoll. Die GRÜNEN werden sich daher in der nächsten Wahlperiode für mehr Mitbestimmung der Bevölkerung in Bezirks- und Stadtteilangelegenheiten einsetzen.
Auch Veto-Volksabstimmungen sollen von der Bezirksbevölkerung initiiert werden können, damit nicht – wie bspw. derzeit im 17. Bezirk hinsichtlich der Geblergassen-Garage – der Wille der Bürger_innen von der regierenden Mehrheit in der Bezirksvertretung übergangen werden kann. Die GRÜNEN werden sich daher in der nächsten Wahlperiode für die Einführung einer sogenannten „dreistufigen Volksgesetzgebung“ auch auf Bezirksebene einsetzen, das – wie oben beschrieben – auf Basis von Unterstützungserklärungen den Bürger_innen ein Antragsrecht in der Bezirksvertretung, bei Ablehnung ein Volksbegehren und in letzter Konsequenz eine verbindliche Volksabstimmung ermöglicht.
Auch auf Bezirksebene sind allerdings Kriterien zu entwickeln, die eine Relevanzschwelle (nicht jede Gehsteigverbreiterung soll schließlich Gegenstand einer umfassenden Veto-Volksabstimmung werden können) und eine Kontrolle der Verfassungs- und Menschenrechtskonformität vorsehen.

ÖVP-Kommentar: Argumentation siehe Frage 5.

SPÖ-Kommentar: Es gibt kaum Projekte, deren Auswirkungen sich auf einen bestimmten Bezirk oder Stadtteil genau örtlich eingrenzen lassen. Die als Beispiel genannten Tiefgaragen werden nicht nur von BewohnerInnen des Standort-Bezirkes, sondern (zum Teil sogar überwiegend) von BewohnerInnen anderer Bezirke und PendlerInnen aus den Bundesländern genützt. Die bestehende Regelung für Initiativ-Volksbefragungen auf Gemeindeebene auf Verlangen von mindestens 5 % der zum Gemeinderat Wahlberechtigten kann für Vetozwecke auch in Bezirks- und Stadtteil-Angelegenheiten genutzt werden und schließt verlässlich keine betroffenen WienerInnen aus. Die gesetzeskonforme Durchführung der bereits in der Wiener Stadtverfassung geregelten Volksbefragung ist beim Verfassungsgerichtshof nachprüfbar.



Frage 10: Initiativ-Volksabstimmungen für Bezirksangelegenheiten

Neben der fehlenden rechtlich verankerten Veto-Volksabstimmung auf Bezirks- bzw. Stadtteilebene (Frage 9) ist auf Bezirksebene auch die Möglichkeit eines Volksbegehrens nicht vorgesehen, um auf Bezirksebene ein Anliegen in den Entscheidungsprozess einbringen zu können, der im Fall einer Nichtumsetzung in einer Volksabstimmung mündet.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, in der Stadtverfassung die Möglichkeit zu verankern, dass die Bezirksbevölkerung mit niedriger Unterstützungshürde Volksbegehren initiieren kann, die im Fall einer Nichtumsetzung zu einer Volksabstimmung führen?

 

Ja Ja AA
BZÖ Nein
Ja Ja Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
Ja Ja ÖVP
SPÖ

AA-Kommentar: Volksbefragungen sollten eher grundsätzliche Angelegenheiten oder Grossprojekte betreffen. Negativbeispiel in der Schweiz ist, dass in manchen Gemeinden darüber bestimmt wird, ob konkrete MigrantInnen die Staatsbürgerschaft erhalten sollen und so in der Öffentlichkeit blossgestellt werden.

BZÖ-Kommentar: Es kann auf Bezirksebene keine Volksabstimmung in der heutigen Form geben, weil diese nur über Landesgesetze zulässig sind.

DEM-Kommentar: Siehe Kommentar zu Frage 9. Diese beiden Punkte gehören für mich zusammen. Die Bezirksbevölkerung sollte das Recht haben, eine verpflichtende Abstimmung für oder gegen ein Vorhaben zu initiieren.

FPÖ-Kommentar: Argumente wie oben bei anderen Fragebeantwortungen.

GRÜNE-Kommentar: Gerade im kommunalen Bereich sind partizipative Demokratiemodelle äußerst sinnvoll. Die GRÜNEN werden sich daher in der nächsten Wahlperiode für mehr Mitbestimmung der Bevölkerung in Bezirks- und Stadtteilangelegenheiten einsetzen – das geht allerdings über reine Abstimmungsinstrumente wesentlich hinaus.
Auch Veto-Volksabstimmungen sollen von der Bezirksbevölkerung initiiert werden können, damit nicht – wie bspw. derzeit im 17. Bezirk hinsichtlich der Geblergassen-Garage – der Wille der Bürger_innen von der regierenden Mehrheit in der Bezirksvertretung übergangen werden kann. Es gilt jedoch genaue Kriterien für die Durchführung dieser Veto-Volksabstimmungen zu entwickeln, die beispielsweise eine Relevanzschwelle vorsehen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Veto-Volksabstimmungen in ihrem Ergebnis nicht verfassungs- oder menschenrechtswidrige Ergebnisse herbeiführen.

ÖVP-Kommentar: Siehe Kommentar zu Frage 1.

SPÖ-Kommentar: Zu gewissen Bezirksthemen wie den angesprochenen Tiefgaragen hat es bereits einige BürgerInnenbefragung gegeben. Da die Entstehung aber beim jeweiligen Bezirksparlament liegt und rechtlich nicht in die Kompetenz des Wiener Landtags fällt, kann hier allein aus juristischen Gründen keine Volksabstimmung zustande kommen.
Es besteht aber auch bei Bezirks- und Stadtteil-Angelegenheiten die Möglichkeit, unter Einhaltung der 5%-Regelung eine Volksbefragung zu initiieren. Die gesetzeskonforme Durchführung der bereits in der Wiener Stadtverfassung geregelten Volksbefragung ist beim Verfassungsgerichtshof nachprüfbar.




C. Wahlrecht auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene

Frage 11: Ermöglichung des Wahlrechts aller Betroffenen

Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus 2004 schreibt den Ländern zwingend vor, das Wahlrecht von einer österreichischen (bzw. EU-) Staatsbürgerschaft abhängig zu machen. Es besteht kein eigenverantwortlicher Spielraum der Länder, selber entscheiden zu können, ob allen von Wiener Politik betroffenen Menschen das Wahlrecht auf Landes- und/oder Gemeindeebene eingeräumt wird.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Bundesverfassung künftig zulässt, dass allen, die von Wiener Politik betroffen sind, das Wahlrecht für den Gemeinderat und Landtag eingeräumt werden kann?

 

Ja Ja Ja AA
BZÖ Nein Nein
CPÖ Nein
Ja DEM
FPÖ Nein Nein Nein
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
ÖVP Nein Nein
SPÖ

AA-Kommentar: Gemeint ist wohl, alle in Wien lebenden Menschen (was heisst schon „betroffen“?). Zumindest jene, die eine Wahlperiode lang hier leben sollen das volle Wahlrecht, aktiv und passiv, erhalten.

BZÖ-Kommentar: Ich finde die derzeitigen Regelungen sind ausreichend und gerecht und soweit ich die Lage überblicke auch EU-konform.

DEM-Kommentar: Rechte und Pflichten sollten im Gleichgewicht stehen. Ausländer haben weniger Pflichten als Inländer (zum Beispiel im Bereich der Wehrpflicht, aber auch teilweise bei der Steuerpflicht). Es ist durchaus sinnvoll, das Wahlrecht an ein Bekenntnis zu Österreich zu knüpfen. Über eine Ausweitung des Wahlrechts von EU-Bürgern auf die Gemeinderatswahl und eine genau definierte Teilnahme von Ausländern an lokalen Initiativen und Abstimmungen kann man aber diskutieren.

FPÖ-Kommentar: EU-Bürger können schon jetzt auf Bezirksebene in Ihrer unmittelbaren Umgebung mitentscheiden, weil es die EU-Verträge so vorsehen und dies auch die Beitrittsbedingung Österreichs war. Für Drittstaatbürger soll dies nicht einmal auf Bezirksebene sein. Die FPÖ ist der Meinung, die Wahl soll am Ende und nicht am Anfang eines Integrationsprozesses stehen. Werden wesentliche Rechte schon zu Beginn eingeräumt, ist das Interesse an der Integration viel geringer. Am Ende des Integrationsprozesses, wie lange er auch immer dauern mag, steht die Staatsbürgerschaft, maßgebliche Bürgerrechte  und damit auch das Wahlrecht als eine Art Belohnung.

GRÜNE-Kommentar: Bereits in den vergangenen Legislaturperioden haben sich die GRÜNEN in Wien und auch im Bund für ein Wahlrecht aller in Wien Haupwohnsitz gemeldeter Menschen eingesetzt – unabhängig von der Staatsbürger_innenschaft. Auch in der kommenden Wahlperiode werden die GRÜNEN nichts unversucht lassen, um allen Wiener_innen ihr Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung ihres Lebensraums zu garantieren. Bisher sind Anträge der GRÜNEN sowohl in Wien als auch im Bund immer am Widerstand der anderen Parteien, vor allem aber am Widerstand der SPÖ gescheitert.

ÖVP-Kommentar: Das Wahlrecht zu allgemeinen Vertretungskörpern ist aus guten Gründen ein Staatsbürgerrecht, allenfalls ein EU-Bürgerrecht. Aus unserer Sicht soll dies österreichweit beibehalten werden.

SPÖ-Kommentar: Die SPÖ tritt dafür ein, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner Wiens die Möglichkeit haben, an politischen Prozessen teilzuhaben und mitzubestimmen. Die Stadt Wien hat bereits im Jahr 2002 auf Initiative der SPÖ Wien das Wahlrecht für alle Ausländerinnen und Ausländer auf Bezirksebene beschlossen. Dies wurde jedoch 2004 durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Um auch AusländerInnen die Teilnahme an Wahlen und Volksbefragungen zu ermöglichen, muss die Bundesverfassung geändert werden. Das ist nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament möglich.




D. Konkreter Einsatz für Direkte Demokratie

Frage 12: Resolution an den Bund für mehr Direkte Demokratie

Der Verfassungsgerichtshof hat 2001 zur Vorarlberger Landesverfassung entschieden, dass es mit dem bestehenden Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht vereinbar ist, wenn ein Landesgesetzgeber nach einem erfolgreichen Volksbegehren eine verbindliche Volksabstimmung vorsieht. Durch diese enge Interpretation der bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben sind die Möglichkeiten des Wiener Landesgesetzgebers maßgeblich eingeschränkt, die direkt-demokratischen Verfahren für die Wiener_innen besonders Bürger_innen-freundlich und wirksam auszugestalten.

Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass Wien den Bund offiziell auffordert, im B-VG ausdrücklich zuzulassen, dass (zumindest) auf Landes-, Gemeinde- und Bezirksebene nach erfolgreichen Volksbegehren die Bevölkerung selber in einer Volksabstimmung verbindlich entscheiden kann?

 

Ja Ja Ja AA
BZÖ Nein
Ja Ja CPÖ
Ja Ja Ja DEM
Ja Ja FPÖ
Ja Ja Ja GRÜNE
Ja Ja Ja KPÖ
Ja ÖVP
SPÖ

BZÖ-Kommentar: Wie schon in den vorherigen Fragen erwähnt, zielen Volksabstimmungen immer auf bestehende Gesetze ab. Ich halte eine Erweiterung des Volksabstimmungsbegriffs für sinnvoll und wünschenswert, dann wäre diese Frage auch völlig neu zu bewerten.

FPÖ-Kommentar: Aus den gleichen Argumenten wie oben.

GRÜNE-Kommentar: Das Engagement der GRÜNEN auf Wiener Ebene für mehr Mitbestimmung und direkte Demokratie wird sich auch auf Bundesebene fortsetzen. Daher werden sich die GRÜNEN auf jeden Fall für eine Resolution an den Bund einsetzen, die eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zugunsten mehr partizipativer Möglichkeiten für Bürger_innen fordert.

ÖVP-Kommentar: Die ÖVP Wien begrüßt grundsätzlich die Forderung nach verpflichtenden Volksabstimmungen aufgrund eines ausreichend unterstützten Volksbegehrens. Dem muss ein intensiver Diskussionsprozess vorangehen, der auch mit den zuständigen Stellen des Bundes geführt werden muss.

SPÖ-Kommentar: Volksbegehren, die auf die Erlassung eines Landesgesetzes abzielen, kann es begrifflich nur auf Landes- jedoch nicht auf Gemeinde- und Bezirksebene geben.
Eine solche Änderung der Bundesverfassung wäre ebenfalls ein Schritt in Richtung eines grundlegenden Systemwechsels von der mittelbaren zur plebiszitären Demokratie und damit in Richtung Gesamtänderung der Bundesverfassung.



Frage 13: Mehr Direkte Demokratie ins Regierungsprogramm

Wird Ihre Partei eine Regierungsbeteiligung nur dann eingehen, sofern eine Stärkung und Verbesserung der direkt-demokratischen Regelungen auf Landes-, Gemeinde- und Bezirksebene in das Regierungsprogramm aufgenommen wird?

 

JaJaJa AA
JaJaJa BZÖ
CPÖ NeinNeinNein
JaJaJa DEM
JaJaJa FPÖ
JaJaJa GRÜNE
KPÖ
JaJaJa ÖVP

SPÖ

AA-Kommentar: Unser primäres Anliegen ist, die Stimme für Arbeit suchende und andere an den Rand der Gesellschaft gedrängte Menschen zu erheben. Regierungsbeteiligungen spielen da eine sekundäre Rolle, da wir vom derzeit herrschenden politischen System repräsentativer Demokratie eher wenig erwarten.

BZÖ-Kommentar: Das würde das BZÖ mit Sicherheit einfordern. Ich gehe aber davon aus, dass sich diese Frage nach dieser Wahl noch nicht stellen wird.

DEM-Kommentar: Die Regierungsbeteiligung ist nach der derzeitigen Wiener Verfassung automatisch, wenn man über eine bestimmte Menge an Mandaten wächst. Aber die Plattform Direkte Demokratie wird nur dann ein Regierungsprogramm stützen oder einen Bürgermeister wählen, wenn unsere Forderungen nach mehr direkter Demokratie umgesetzt werden.

FPÖ-Kommentar: Es wird ein wesentlicher Punkt der Verhandlungen sein.

GRÜNE-Kommentar: Forderungen nach mehr Partizipation, Mitbestimmungsmöglichkeiten für Bürger_innen und Transparenz gehören zu den Kernthemen der GRÜNEN in Wien und würden daher auch in einem Regierungsprogramm einer rot-grünen Regierung Eingang finden.

KPÖ-Kommentar: Ich befürchte, dass eine Beteiligung der KPÖ an der Landesregierung so schnell nicht auf der Tagesordnung steht. Welche Fragen dann von uns als "conditio sine qua non" definiert werden würden, wage ich jetzt nicht vorherzusagen.

ÖVP-Kommentar: Ja, die ÖVP Wien fordert nachdrücklich die Stärkung und die Entbürokratisierung der Instrumente der Direkten Demokratie, auch und vor allem in etwaigen Regierungsverhandlungen. Was die dabei hervorkommenden Details betrifft, kann man die Aussage verständlicherweise nicht apodiktisch treffen.

SPÖ-Kommentar: Wien hat schon heute in vielen Bereichen weiter gehende Kontroll- und Beteiligungsrechte als andere Bundesländer. Diese weiter zu entwickeln, wird eine ständige Aufgabe bleiben.



Frage 14: Nutzung der Sperrminorität bei Verfassungsänderungen für mehr Direkte Demokratie

Landesverfassungsgesetze erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Parteien, die (alleine oder gemeinsam mit anderen Parteien) mehr als ein Drittel der Landtags-/Gemeinderatsmandate besitzen, verfügen über eine Sperrminorität für Landesverfassungsgesetze und können daher ihre Zustimmung zu Verfassungsänderungen an Bedingungen knüpfen.

Wird Ihre Partei als Oppositionspartei die Sperrminorität bei Verfassungsgesetzen (alleine oder gemeinsam mit anderen Parteien) für eine Stärkung Direkter Demokratie einsetzen und daher während der kommenden Wahlperiode nur dann Änderungen der Wiener Stadtverfassung zustimmen, sofern auch eine Verbesserung der direkt-demokratischen Regelungen auf Landes-, Gemeinde- und Bezirksebene beschlossen wird?

 

JaJaJa AA
JaJaJa BZÖ
CPÖ NeinNeinNein
JaJaJa DEM
FPÖ NeinNeinNein
GRÜNE
KPÖ
JaJaJa ÖVP
SPÖ

BZÖ-Kommentar: Wie schon erwähnt wird die Wiener Stadtverfassung als Verfassung maßlos überschätzt, vieles betrifft keine Zweidrittelmehrheiten, sollte sich aber eine derartige Möglichkeit ergeben, dann würde das BZÖ sicherlich so agieren.

FPÖ-Kommentar: Ausbau direkt demokratischer Strukturen ist eine Herzensangelegenheit und wird von uns immer massiv betrieben werden. Wenn aber notwendige Verfassungsänderungen anstehen, werden sie nicht ausschließlich mit der Umsetzung direkt demokratischer Regelungen junktimiert werden können.

GRÜNE-Kommentar: Diese Frage ist nicht so einfach mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Sollte keinerlei Reformwille der regierenden Partei(en) hinsichtlich Mitbestimmungsmöglichkeiten erkennbar sein, ist es durchaus denkbar, dass die GRÜNEN ihre Sperrminorität im Landtag nutzen. Gleichzeitig ist es für die Wiener GRÜNEN kein gangbarer Weg, für viele Menschen (überlebens-)wichtige Gesetzesvorhaben wie beispielsweise den Ausbau sozialer Maßnahmen mit der Sperrminorität zu blockieren.

KPÖ-Kommentar: Siehe Antwort auf Frage 13.

ÖVP-Kommentar: Wie bereits ausgeführt, ist nur ein (kleiner) Teil der Wiener Stadtverfassung eine Landes-Verfassung, deren Änderungen als Landesverfassungsgesetze eine 2/3-Mehrheit benötigen. Dieser Teil betrifft die direkt-demokratischen Instrumente des Landes Wien, die Volksabstimmung auf Landesebene und das Volksbegehren. Vergleichbare Instrumente auf Gemeinde- und Bezirksebene bedürfen zu ihrer Änderung nur der einfachen Mehrheit.
Selbstverständlich werden wir alle zu Gebote stehenden parlamentarischen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Verbesserungen zu erreichen. Daher haben wir mit JA geantwortet; eine apodiktische Antwort kann es aber auch hier nicht geben.

SPÖ-Kommentar: Die SPÖ wird sich auch als Regierungspartei für eine Stärkung der direkten Demokratie einsetzen.



Frage 15: Aktive Unterstützung von direkt-demokratischer Mitgestaltung durch die Bevölkerung

Die bestehenden direkt-demokratischen Instrumente werden bislang von den Wiener_innen nur selten genutzt und sind noch nicht Teil einer lebendigen politischen Kultur geworden.

Worin sieht Ihre Partei die Gründe für die geringe Nutzung der bestehenden direkt-demokratischen Instrumente? Was wird Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode unternehmen, um die Wiener_innen anzuregen und zu unterstützen, ihre direkt-demokratischen Teilhaberechte auf Landes-, Gemeinde- und Bezirksebene stärker zu nutzen?

 

AA Gründe:
1.    Mangelndes Demokratieverständnis der im Landtag vertretenen Parteien, die sich auf Klientelwirtschaft beschränken und ansonsten schon sehr von den Eigeninteressen der Parteiapparate geprägt sind.
2.    Die Sozialpartnerschaft in Österreich kann als gemilderte Fortführung des Ständestaates angesehen werden: Es wird zu viel hinter verschlossenen Türen ausgehandelt, vor allem führen faule Tauschhandel dazu, dass Fortschritte in einem Bereich mit Rückschritten in anderen Bereichen erkauft werden.
3.    Zunehmend repressives Klima in der Gesellschaft durch Ausbau des Überwachungsstaates (Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, Terrorismusparagraf/Terrorpräventionsgesetz, ...), das dissidente Meinungen tendenziell kriminalisiert und einen herrschaftsfreien Diskurs verunmöglicht.
4.    Wachsende Kluft zwischen Reich und Arm, verstärkter Verteilungskampf und strukturelle Gewalt: trotz zunehmenden Reichtums der Gesellschaft sind immer mehr Menschen mit dem Überleben beschäftigt, und haben daher weder Zeit noch Energie, sich um politische Fragen zu kümmern.
5.    Mangelnde Berichterstattung durch die Medien, die nur die herrschenden Zustände wiedergeben aber kaum zu eigener politischer Aktivität anregen.
6.    Mangelnde demokratipolitische Bildung an den Schulen. Insbesondere an den Schulen für die Unterschichten (Hauptschulen/Berufsschulen) wird wenig bis nichts getan. Das Schulsystem selbst stammt nach wie vor von den Prinzipien her eigentlich aus der Monarchie (Feudaldiktatur).
7.    Mangelnde Rechte der Menschen gegenüber der Bürokratie. Es gibt zwar ein Auskunftspflichtgesetz, das allerdings selten genutzt wird, es bleibt nach wie vor vieles im Verborgenen.
Was wir tun wollen:
1.    Aufklärung über die herrschenden Zustände, insbesondere über die repressive Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Eine gesicherte Existenz, die nicht von Willfährigkeit („Arbeitswilligkeit“ bei Arbeitslosenversicherung und Mindestsicherung) gegenüber der Bürokratie abhängig ist, ist eine wesentliche Voraussetzung für echte Demokratie
2.    Förderung kritischer politischer Bildung
3.    Förderung bzw. Initiierung von Initiativen direkter Demokrtie, z.B. Bürgerinitiative/Volksbegehren für einen gesetzlichen Mindestlohn von 1.700 Euro
BZÖ Durch die Hürden und Probleme bei der Initiierung direktdemokratischer Instrumente, wurde diese fast ausschließlich von den politischen Parteien genutzt. Unverbindliche Befragungen etwa zur Bezirksentwicklung bleiben oft unverbindlich, so dass die Bürger sich in diesem Instrumentarium nicht wiederfinden. Das BZÖ will dies ändern und aktiv zur Entstehung einer engagierten Zivilgesellschaft beitragen, die direkt demokratische Mittel verstärkt einsetzt.
CPÖ Der Einzelne sieht oft keine realistische Chance, in der Politik etwas bewirken bzw. eine positive Einflussnahme ausüben zu können, daher möchte er sich den Aufwand sparen. Nach dem Motto: "Die da oben machen doch eh was sie wollen!"
Die Lösung dieses Desinteresses an der Politik und direkten Demokratie in Form von Volksbegehren usw. kann nur durch direkten Kontakt mit den Menschen liegen. Sie dafür zu sensibilisieren und letztendlich zu mündigen Staatsbürgern machen. Dieses Sensibilisieren sollte daher idealerweise schon in den Familien geschehen und weitere Fortsetzung in den Schulen finden.
DEM

Durch die Allmacht von SPÖ und Magistrat sind die Wiener daran gewöhnt, Verantwortung an die Stadtregierung zu delegieren. Der Hauptgrund für die geringe Teilnahme an direkt-demokratischen Instrumenten ist die Resignation: Die Bürger haben die Hoffnung aufgegeben, selbst etwas bewirken zu können. Unsere Aufgabe besteht daher darin, den Bürgern Hoffnung zu machen: Ihr könnt etwas bewirken und wir helfen Euch dabei!

FPÖ

Die Gründe für die geringe Nutzung direkt-demokratischen Instrumente liegt einerseits in den hohen Einstiegshürden und andererseits an der fehlenden verbindlichen Umsetzung durch die Verantwortlichen. Wir werden daher in Zukunft Initiativen starten, Gesetzesänderungen anregen und die Koalition mit dem Bürger fortsetzen, um die notwendigen Änderungen herbeizuführen.

GRÜNE

Die repräsentative Demokratie, also die Wahl von Parteien im Fünfjahres-Rhythmus, garantiert aus Sicht der GRÜNEN nur unzureichend die Durchsetzung einer Vielfalt gesellschaftlicher Interessen. Viele Entwicklungen in den letzten Jahrzehnten, wie beispielsweise die starke Ökonomisierung der Politik (Privatisierungen, Auslagerungen, New Public Management, …) und die mangelnde demokratische Transparenz der Verwaltung haben zu einem abnehmenden Vertrauen in die demokratischen Institutionen und zunehmender Politikverdrossenheit geführt.

Hinzu kommt, dass die derzeitigen Regelungen in Wien die Nutzung direkt-demokratischer Elemente durch unnötige bürokratische Hürden oder übertrieben hohe Unterstützungsschwellen massiv erschweren. Werden ausnahmsweise doch Abstimmungsmöglichkeiten wie die Volksbefragung eingesetzt, arten sie zur SPÖ-Werbemaßnahme mit immensem Werbebudget, aber ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit den Themen aus – direkte Demokratie wird zur Farce.

Die Grünen haben bereits in den letzten Jahren viele Initiativen für mehr Teilhabe der Bevölkerung gesetzt, und werden diese Stoßrichtung auch in den nächsten Jahren beibehalten. Um eine lebendige Demokratie zu erlangen, müssen möglichst viele Menschen auf möglichst vielen Ebenen mitdiskutieren, mitentscheiden und mitgestalten können -  auch zwischen den Wahlen und in allen Bereichen ihres Lebens.  Die österreichischen Grünen bekennen sich in ihrem Grundsatzprogramm zur Basisdemokratie und damit zu einem grundsätzlichen Recht der Menschen, an Entscheidungen, die sie betreffen, in einem möglichst großen Ausmaß mitzubestimmen.
Das Grüne Wien ist eine Stadt, in der durch demokratische Strukturen eine aktive Beteiligung der BürgerInnen und die Bildung einer lebendigen Zivilgesellschaft ermöglicht und gefördert werden. Eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit soll die repräsentative Demokratie erweitern.  Eine lebendige Demokratie braucht Partizipation und die ständige Rückkoppelung der gewählten RepräsentatInnen zu den WählerInnen.

Da Teilhabe (Öffentlichkeitsbeteiligung, BürgerInnenbeteiligung) in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Sektors eine Rolle spielen soll, braucht es eine breite Palette an partizipativ demokratischen Instrumenten. Je nach Zielgruppe und Problemstellung müssen diese unterschiedlich gestaltet sein. Es braucht kräftige Impulse vor dem Hintergrund eines klaren politischen Bekenntnisses und es braucht Mut zum Experiment.
Für die Beförderung von Teilhabe (Öffentlichkeitsbeteiligung, BürgerInnenbeteiligung) braucht es einen breiten Mix an Methoden und Herangehensweisen.

Im Grünen Wien gibt es neben den in oben stehenden Fragebeantwortungen vorgeschlagenen Initiativen zusätzlich:

- flächendeckende offene Stadtteilzentren, die schon vorhandene Beteiligungsinstrumente (LA 21, Gebietsbetreuung, Nachbarschaftszentren, Jugendzentren...) vor Ort bündeln, koordinieren und erweitern. BürgerInnen, die in der Gemeinschaft aktiv werden wollen, bekommen dort Infrastruktur und fachliche Unterstützung, um sich „bottom-up“ an der Gestaltung der Stadt zu beteiligen.

- Ein Teilhabebudget bzw. BürgerInnenhaushalt, wie er schon weltweit in zahlreichen Städten mit Erfolg eingeführt wurde, befördert insbesondere das Zusammenwirken von Öffentlichkeit (Zivilgesellschaft), Politik und Verwaltung. Bei diesen Prozessen haben die BürgerInnen bei der Budgeterstellung das erste Wort. Die Politik muss in der Folge genau Rechenschaft darüber ablegen, welche Anliegen der BürgerInnen umgesetzt wurden und welche nicht. Eine übersichtliche und transparente Darstellung der Budgets ist dabei Grundvoraussetzung.

- BürgerInneninitiativen stehen häufig vor dem Problem, keinerlei finanzielle Mittel für Expertisen, Gegengutachten und ähnliches zur Verfügung zu haben. Im Grünen Wien gibt es selbstverwaltete Fonds für BürgerInneninitiativen. Gespeist werden diese Fonds durch einen Teil der der jeweils zugrunde liegenden Projektsumme (z.B. 0,05%).

- SchülerInnen- und Jugendparlamente werden im Grünen Wien weiter ausgebaut und besser verankert. Sie stärken einerseits das demokratische Bewusstsein und verbessern die Politik und Planung für diese oft nicht gehörten Gruppen.

- Nachbarschaftsfonds, die niederschwellige Finanzierungsmöglichkeiten für Kleinprojekte im kulturellen und sozialen Bereich bieten, und Engagement werden aktiv unterstützt.

- Im Grünen Wien werden Planung und Leistungserstellung aller öffentlichen Unternehmen demokratisiert: Viele Unternehmen in Wien wurden in privatrechtliche Gesellschaften (AGs und GesmbHs,...) ausgegliedert. Sie sind zwar noch im Besitz der Stadt Wien, wurden aber gleichzeitig der demokratischen Entscheidung und Kontrolle des Gemeinderats und Landtags entzogen. Diese Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, den gewählten Gemeinderat bzw. Landtag und die Öffentlichkeit in ihre Leistungserstellung in geeigneter Form mit einzubeziehen (etwa Stärkung diverser Beiräte, Einsatz entsprechender auf Öffentlichkeitsbeteiligung abzielender Planungsinstrumente). Eine transparente Führung dieser Unternehmen ist Vorraussetzung.

KPÖ Die Tatsache, dass sich die Stadt seit Jahrzehnten im Würgegriff der SPÖ befindet befördert direkt-demokratisches Engagement sicherlich nicht. Was wir in dieser Causa tun werden? Wir werden weiterhin darlegen, dass es wichtig ist, nicht nur "für Menschen & Ihre Anliegen zu agieren", sondern gemeinsam mit Betroffenen auf Anliegen und Lösungsvorschläge hinzuweisen.
ÖVP

Die ÖVP Wien hat bereits mehrfach den Ausbau und die Entbürokratisierung der Instrumente der direkten Demokratie gefordert. Aufgrund unserer Initiative bekannte sich auch vor kurzem der Wiener Gemeinderat dazu, künftig verstärkt das Instrument der Volksbefragung einzusetzen – freilich in fairer Art und Weise, nicht manipulativ oder in „Diensten“ einer Partei eingesetzt. Die Volksbefragung ist ein Instrument der Bevölkerung; gleich ob sie aufgrund einer ausreichenden Zahl an Unterstützungsunterschriften oder aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses beschlossen durchgeführt wird.
Vor allem eine Senkung der erforderlichen Prozentzahl an Unterstützungsunterschriften durch die Wiener Bürger sowie die Möglichkeit, diese Unterschriften auch unbürokratisch an Infoständen auf der Straße leisten zu können, ist uns ein Anliegen.

SPÖ

An der jüngsten Volksbefragung „Wien will’s wissen“, die im heurigen Frühjahr stattfand, nahmen rund 36% der Wienerinnen und Wiener teil. Das ist die zweithöchste Beteiligung, die jemals bei einer Wiener Volksbefragung erzielt wurde. Dass die Wienerinnen und Wiener die Instrumente der direkten Demokratie nicht nutzen, trifft also nicht zu. Auch die Bürgerbefragungen, die die Wiener Bezirke initiieren und damit den Grätzlbewohnerinnen und –Bewohnern weitere Möglichkeit zum Mitentscheiden und Mitbestimmen geben, zeigen dass die Menschen dies durchaus nutzen.

 




Links zur Landtagswahl

wahlkabine.at - Politik-Orientierungshilfe für die Wiener Landtagswahl

politikkabine.at
- Wahlentscheidungshilfe für die Wiener Landtagswahl im Auftrag des Unterrichtsministeriums

meinparlament.at - "Im Dialog mit der Politik"

SORA - Wahlergebnis der Landtagswahl 2005

Wahlinformationen zur Wahl 2010 auf der Homepage der Stadt Wien





Links zu den kandidierenden Parteien (in alphabetischer Reihung der Kurzbezeichnungen)

AA - Aktive Arbeitslose (kandidiert nur im 12. Bezirk)

AL - Alternative 19 (kandidiert nur im 19. Bezirk)

BZÖ - Bündnis Zukunft Österreich

CPÖ - Christliche Partei Österreichs (kandidiert nur im 3. und 23. Bezirk)

DEM - Plattform Direkte Demokratie (kandidiert nur im 10., 14., 15., 20.,, 21. und 22. Bezirk)

ECHT GRÜN - Die Mariahilfer Alternative (kandidiert nur im 6. Bezirk)

ECHT GRÜN - Liste Heribert Rahdjian (kandidiert nur im 8. Bezirk)

FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs

GRÜNE - Die Grünen - Die Grüne Alternative

IGS - Initiative GrünSozial (kandidiert nur im 8. Bezirk)

Initiative BürgerInnen Stammersdorf (kandidiert nur im 21. Bezirk)

KI - Kommunistische Initiative (kandidiert nur im 2. und 16. Bezirk)

KPÖ - Kommunistische Partei Österreichs

LIF - Liberales Forum (kandidiert in allen Bezirken außer im 13., 15. und 19. Bezirk)

MUT - Mensch - Umwelt - Tierschutz (kandidiert nur im 6., 7. und 8. Bezirk)

ÖVP - Österreichische Volkspartei

PH - Pro Hetzendorf (kandidiert nur im 12. Bezirk)

SPL - Sozialistische Linkspartei (kandidiert nur im 20. Bezirk)

SPÖ - Sozialdemokratische Partei Österreichs

WIFF - Wir für Floridsdorf (kandidiert nur im 21. Bezirk)

Wir im Ersten (kandidiert nur im 1. Bezirk)





Anmerkungen zu den Parteienantworten und ihrer grafischen Darstellung

Wir haben unsere 15 Demokratie-Fragen mit folgenden Hinweisen an die Spitzenkandidat_innen aller wahlwerbenden Parteien übermittelt:

  • Wir werden die interessierte Öffentlichkeit zeitgerecht vor dem Wahltag über die Antworten Ihrer Partei und der anderen kandidierenden Parteien informieren (auch über allenfalls nicht eingelangte Antworten). Wir werden die Antworten aller Parteien als Wahlentscheidungshilfe auf unserer Homepage und auf sonstige Weise bekannt machen.
  • Fast alle dieser Fragen erforschen die Intensität des beabsichtigten Einsatzes Ihrer Partei. Es geht also um eine Art Wahlversprechen, wieviel Einsatz für die Verbesserung Direkter Demokratie die Wählerinnen und Wähler in der kommenden Wahlperiode von Ihrer Partei erwarten können. Bitte beantworten Sie diese Fragen durch Ankreuzen, mit welcher von drei Ja- bzw. Nein-Intensitätsstufen Ihre Partei sich in der kommenden Wahlperiode für bzw. gegen die Durchsetzung des Gefragten anstrengen wird ("Ja, unsere Partei wird sich besonders intensiv dafür einsetzen", "Ja, unsere Partei wird sich stark dafür einsetzen", "Ja, unsere Partei wird sich mäßig dafür einsetzen", "Nein, unsere Partei wird sich mäßig dagegen einsetzen", "Nein, unsere Partei wird sich stark dagegen einsetzen", "Nein, unsere Partei wird sich besonders intensiv dagegen einsetzen").
  • Zu jeder Frage besteht ausreichend Raum für einen erläuternden Kommentar Ihrer Antwort, sodass Sie nicht nur die Intensität Ihres Einsatzes ankündigen, sondern auch die Position Ihrer Partei in einer von Ihnen selber bestimmten Weise darstellen können.
  • Wenn Sie sich für die Antwortalternativen "stark dafür/dagegen" oder "besonders intensiv dafür/dagegen" entscheiden, ersuchen wir Sie, in Ihrem Kommentar anzuführen, mit welchen konkreten Aktivitäten sich Ihre Partei dafür bzw. dagegen einsetzen wird.
  • Bei den Fragen 13 und 14 ist als Antwort nur Ja oder Nein ohne Abstufungen vorgesehen. Die abschließende Frage 15 ist eine offene Frage.

Die Reihenfolge der kandidierenden Parteien erfolgt in alphabetischer Reihung der Kurzbezeichnungen der Parteien.

Die Darstellung der Antworten erfolgt in den Ampelfarben grün für "ja" bzw. rot für "nein".

Ein farbiges Kästchen bedeutet, dass die Antwortvariante "mäßig einsetzen" gewählt wurde. Bei zwei Kästchen wurde die Variante "stark einsetzen" gewählt und bei drei Kästchen die Variante "besonders intensiv einsetzen".

Erläuternde Kommentare der Parteien zu ihren Antworten können gelesen werden, indem der Hyperlink bei der Parteiabkürzung angeklickt wird.

Falls eine Partei zu einer einzelnen Frage sich bewusst auf keine Ja-/Nein-Antwort festgelegt hat, wird darauf in einem Hyperlink-Kommentar hingewiesen.

Wenn eine kandidierende Partei bei den Kästchen nicht aufscheint, so bedeutet dies, dass von dieser Partei (noch) keine Antworten bei mehr demokratie! eingelangt sind.


 

 

 

 
 

Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Sendereihe Demokratie

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