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Berlin: Ausbau der Kinderbetreuung mit Direkter Demokratie durchgesetzt Drucken E-Mail
Sonntag, 01. November 2009 um 19:58

Im letzten Newsletter haben wir über die Entscheidung des Berliner Landesverfassungsgerichts berichtet, wonach das Volksbegehren über eine Verbesserung der Betreuungssituation in den Berliner Kindertagesstätten ("Kita-Volksbegehren") nicht untersagt werden durfte, obwohl die Auswirkungen auf das Berliner Budget massiv sein könnten. Der Berliner Senat, der dieses Kita-Volksbegehren zunächst verhindert hatte, hat sich inzwischen von der Kita-Initiative überzeugen lassen und überraschend entschieden, die Forderungen der Kita-Initiative in einem Stufenplan weitgehend zu realisieren. Dies ist ein großer Erfolg für die Direkte Demokratie und zeigt die Vorauswirkung eines Initiativrechts, das bei Nichtumsetzung in eine verbindliche Volksabstimmung mündet, sehr schön auf. Aufgrund des sanften Drucks einer bevorstehenden Volksabstimmung wird das Anliegen einer Initiative oft schon vorweg erfüllt, ohne dass es einer Volksabstimmung bedarf. In Berlin belohnt diese Vorauswirkung verbindlicher Direkter Demokratie das Engagement der Kita-Initiative in den nächsten 4 Jahren mit ca. 2.000 zusätzlichen Kita-ErzieherInnen. Immer mehr WienerInnen stellen sich die Frage, wie lange noch Wien anders als Berlin bleibt und ob es sich Wien wirklich leisten soll, auf den sanften Druck verbindlicher Initiativ-Volksabstimmungen zu verzichten. Mehr Infos

 
 

Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

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