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Irisches Wiederholungs-Referendum: Unverbindliche Garantien und unfaire Fairness-Regeln Drucken E-Mail
Donnerstag, 24. September 2009 um 12:59

Am 12. Juni 2008 haben die IrInnen den Lissabon-Vertrag in einem Referendum mehrheitlich abgelehnt. Wie schon zuvor beim französischen Non und beim niederländischen Nee über den EU-Verfassungsvertrag haben es die EU-RegierungschefInnen erneut abgelehnt, ein Volksabstimmungsvotum zu akzeptieren und zu respektieren. Statt aufgrund dieser dreifachen Ablehnung in Volksabstimmungen einen neuen Demokratisierungs- und Konvents-Prozess der EU zu starten, wurde versucht, den Lissabon-Vertrag mit "Garantien" für Irland zu retten. Der Hautablehnungsgrund der IrInnen, die Unlesbarkeit und Unverständlichkeit des Lissabon-Vertrags, blieb freilich unangetastet.

Die "EU-Garantien" vom EU-Gipfel vom 19. Juni 2009 sichern zu, dass das irische Selbstbestimmungsrecht in den Bereichen Sicherheit und Neutralität, Steuerautonomie, Familie (Abtreibungsverbot) und Erziehung durch den Lissabon-Vertrag nicht beeinträchtigt wird. Außerdem soll - entgegen der geplanten Verkleinerung der Kommission - weiterhin jeder EU-Staat einen Kommissar nominieren können. Um eine Ratifizierung dieser "EU-Garantien" in allen 27 EU-Staaten - samt Forderungen nach Volksabstimmungen - zu vermeiden, wurde in die juristische Trickkiste gegriffen: Diese "EU-Garantien" erklären sich zwar bereits gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags für gültig. Verbindlich ratifiziertes EU-Recht sollen sie jedoch erst später (z.B. beim EU-Beitritt Kroatiens) werden. Bis zur Ratifizierung bleiben die "EU-Garantien" daher bloße politische Absichtserklärungen, die EU-rechtlich nicht durchsetzbar wären. Überdies ist zweifelhaft, ob Beitritts-fremde "EU-Garantien" überhaupt mit einem Beitrittsvertrag verbunden werden können (Waldemar Hummer, Die Garantien für Dublin sind nicht verbindlich, Wiener Zeitung 16.07.2009). Die IrInnen können sich somit nicht sicher sein, dass diese "EU-Garantien" nicht nochmals infrage gestellt und zum Spielball verhandlungstaktischer Manöver gemacht werden. Jeder einzelne EU-Staat könnte eine rechtsverbindliche Umsetzung dieser "EU-Garantien" zumindest noch verzögern.

Referenden in Irland zeichnen sich durch einen strengen Fairness-Standard aus, der seit einer Entscheidung des irischen Höchstgerichts im Jahr 1997 eine ausgewogene Verwendung von Steuermitteln und Sendezeiten für beide Seiten vorschreibt. Für das Wiederholungs-Referendum ist die Broadcasting Commission of Ireland (BCI) von der bisherigen Regel gleicher Sendezeiten für pro- und contra-Seite abgegangen und hat eine Richtlinie erlassen, die das Recht auf gleichgewichtige und ausgeglichene Sendezeiten flexibel interpretiert und damit die Türen für Unausgewogenheiten geöffnet hat (EUobserver 07.08.2009). Ob die neue flexible BCI-Richtlinie die Einhaltung des strengen Fairness-Standards des irischen Höchstgerichts sicherstellen konnte, bleibt ungewiss.

 

 
 

Abstimmungsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

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