Lutzmannsburg: Volkbefragung für Ausbau einer Straße nach Ungarn Drucken E-Mail
Sonntag, 06. September 2009 um 19:33

Am 30. August konnten die BürgerInnen von Lutzmannsburg (Bezirk Oberpullendorf im Burgenland) darüber entscheiden, ob ein Feldweg zum ungarischen Nachbarort Zsira zu einer Straße ausgebaut werden soll. Bei einer Beteiligung von 50,6% der insgesamt 840 Stimmberechtigten haben sich 58,9% für den Ausbau dieser Straße nach Ungarn entschieden.

Was ist uns an dieser Volksbefragung kritisch aufgefallen?

mehr demokratie! versteht sich auch als eine Art Anwalt für Fairness bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen und zeigt demnach Verstöße gegen Grundregeln einer fairen direkt-demokratischen Entscheidungsfindung auf. Im vorliegenden Fall finden wir es bedenklich, dass bereits vor der Lutzmannsburger Volksbefragung vorwegnehmende Investitionen in den Bau dieser Straße erfolgten. Diese wären im Fall einer Ablehnung sinnlos gewesen, vermittelten aber weithin sichtbar den Eindruck, die Entscheidung sei ohnehin schon längst gefallen. mehr demokratie! bemängelt weiters, dass die offiziellen Gemeindemedien parteiisch alleine der Position des Bürgermeisters offenstanden und einer Gegenposition keinen gleichberechtigten Platz einräumten.

Geringes Problembewußtsein der Gemeindevertreter, Volksabstimmungen und Volksbefragungen neutral zu organisieren

mehr demokratie! beobachtet seit einiger Zeit Volksabstimmungen und Volksbefragungen österreichischer Gemeinden. Wir haben dabei immer wieder festgestellt, dass bei den Gemeindeverantwortlichen kaum ein Problembewusstsein besteht, dass die Funktion als Gemeindeorgan dazu verpflichtet, eine Volksabstimmung oder Volksbefragung neutral zu organisieren und die offiziellen Gemeindemedien (Gemeindezeitung, Gemeinde-Homepage) daher unparteiisch zu verwenden. Selbstverständlich werden gerade auch die Gemeindeverantwortlichen eine klare Position zur Abstimmungsfrage vertreten. Für eine Bewerbung der Position des Bürgermeisters ist jedoch auf die Parteimedien zurückzugreifen. Die offiziellen Gemeindemedien hingegen sollen entweder nur neutral zur Ankündigung der Volksabstimmung eingesetzt oder aber den VertreterInnen beider Positionen ausgewogen zugänglich gemacht werden.

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Rechtsgrundlagen

Abstimmungsverzeichnis

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