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Mustertext herunterladen und Protestmail an einen Abgeordneten deiner Wahl senden. Unsere Politiker müssen motiviert werden die österreichische Demokratie zu verbessern. Jedes Email zählt, denn nur durch Eigeninitiative kannst du unsere Politiker wachrütteln! Hier findest du die bereits eingetroffenen Antworten auf den Offenen Brief
Musterbrief Betreff: Direkte Demokratie in Österreich Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter! „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ So lautet der erste Artikel des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz. Dabei wird zwischen repräsentativer und direkter Demokratie unterschieden. Anders als beispielsweise in der Schweiz sind die Möglichkeiten der BürgerInnen, sich direktdemokratisch zu beteiligen, in Österreich sehr eingeschränkt. Die Tatsache, dass eine Volksabstimmung über ein Gesetz vom Nationalrat beantragt und mit einfacher Mehrheit beschlossen werden muss, zeugt davon, dass Entscheidungen, die direktdemokratisch gefällt werden sollen, in Österreich erst den Umweg über das Parlament nehmen müssen. Von direkter Demokratie wie sie in der Schweiz betrieben wird, kann daher kaum eine Rede sein. Den zwei österreichischen Volksabstimmungen auf Bundesebene steht eine Vielzahl von obligatorischen und fakultativen Referenda auf Bundes-, Kanton- und Gemeindeebene in der Schweiz gegenüber. In unserem Nachbarland Schweiz hat sich gezeigt, dass direkte Demokratie zu mehr Bürgernähe, Politikvertrauen und Stabilität geführt hat. Ich fordere Sie daher auf, folgende Möglichkeiten direkter BürgerInnenbeteiligung im österreichischen Bundesverfassungsgesetz zu verankern: Ähnlich der schweizerischen Initiative, ist eine Volksabstimmung durchzuführen, wenn mindestens 100.000 StimmbürgerInnen eine Abstimmungsvorlage durch ihre Unterschrift unterstützen. Diese muss innerhalb von 6 Monaten durchgeführt werden. Das Ergebnis ist bindend. Der Nationalrat verfügt dabei über die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu unterbreiten, welcher zusammen mit dem ursprünglichen zur Abstimmung gereicht wird. Eine Volksabstimmung über einen bereits beschlossenen Gesetzesbeschluss des Nationalrats ist durchzuführen, wenn mindestens 50.000 StimmbürgerInnen dies innerhalb von 100 Tagen ab dem Gesetzesbeschluss verlangen. Das Ergebnis ist bindend Sämtliche Verfassungsänderungen, unabhängig davon, ob Teil- oder Gesamtänderung, sind einer Volksabstimmung durch das gesamte Bundesvolk zu unterziehen. In diesem Sinne appelliere ich an Sie, meinen Vorschlag für mehr direkte BürgerInnenbeteiligung zu unterstützen und in Österreich in die Tat umzusetzen. Mit vorzüglicher Hochachtung, |