Home / Service / Leserbriefe - Presseaussendungen / Leserbrief an den Herausgeber von "Österreich"
Leserbriefe - Presseaussendungen
Leserbrief an den Herausgeber von "Österreich" Drucken E-Mail
Freitag, 09. September 2011 um 08:13

Sehr geehrter Herr Fellner,

Sie unterstützen in Ihrem Kommentar "Volksbegehren für politische Sauberkeit nötig" die Idee von Peter Pilz für ein "Volksbegehren Saubere Hände". Prinzipiell unterstützt unsere Initiative mehr demokratie! jeden höheren Einfluss der Bevölkerung auf die Politik. Es treten aber bei der fast inflationären Ankündigung von Volksbegehren und auch bei den zahlreichen durchgeführten Volksbegehren Fragen auf, die ich Sie ersuche zu berücksichtigen und evt. auch zu beantworten.

1. Wie der Name "VOLKS"begehren suggeriert, sollten Volksbegehren oder Volksinitiativen (wie sie in der Schweiz genannt werden) vom Volk ausgelöst werden. Als zusätzliches Kampagnen-Instrument für Parteien ist es ungeeignet und eben auch nicht erdacht. Meist werden mit Volksbegehren nur Parteiapparate und Wähler mobilisiert, die dann bei der nächsten Wahl das Kreuz an der richtigen Stelle  machen sollen. Aufgrund des erheblichen finanziellen Aufwandes für ein Volksbegehren (selbst Androsch hatte Finanzierungsprobleme) wurde es zunehmend zu einem Instrument der im europäischen Vergleich relativ reichen österreichischen Parteien und finanzstarker Interessengruppen.

2. Der Begriff Volks"BEGEHREN" zeigt aber auch, dass das Volk nur (auf)begehren kann, aber eben nicht der Souverän ist, sich nur an den Souverän, derzeit Parlament und Regierung, wenden kann, auf dass dieser Souverän im Sinne der Initiatoren entscheiden möge, eigentlich nur eine Petition, ein Bittgesuch. Im Gegensatz zur Schweiz oder auch zu Kalifornien kennt die österreichische Verfassung bislang kein zwingendes Initiativrecht. Dann erst wäre das Volk tatsächlich souverän und könnte Gesetzesanträge über ausreichend unterstützte Volksbegehren oder Initiativen auf den parlamentarischen Weg bringen und bei Ablehnung durch das Parlament mittels einer verbindlichen Volksabstimmung das letzte Wort sprechen und entscheiden.

3. Die Frage ist, ob ein Volksbegehren ein "Ultimatum" ist und sein soll. Die meisten der bisherigen 34 Volksbegehren wurden nicht vom Gesetzgeber umgesetzt. Lediglich 3-4 wurden tatsächlich im Sinne der Initiatoren umgesetzt. Viele Volksbegehren wurden trotz relativ hoher Unterschriftenanzahl von bis zu 1,5 Mio. Unterstützungen nur im Parlament behandelt, aber nicht umgesetzt. Regierungen haben mit Volksbegehren zu leben gelernt. Es gibt keinen höheren Druck oder gar ein Ultimatum.

4. Ob "erfolgreiche", d.h. mit über 100.000 Unterstützungen versehene Volksbegehren den Gesetzgeber "zwingen" sollten, ist noch einmal eine sehr heikle Frage. Bei einem Volksbegehren werden nur Ja-Stimmen zu einem Anliegen gesammelt. Es gibt keine Nein-Stimmen und daher auch keinen Schluss auf die vorhandenen Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung. So können Volksbegehren mit bis zu 1,5 Mio. Unterschriften (Konferenzzentrum) laut Kreisky die Minderheit darstellen und Kreisky vertrete die Mehrheit der Bevölkerung, also über 3 Mio. wahlberechtigte Österreicherinnen und Österreicher, die nicht unterschrieben haben. Auch wenn Kreisky übertrieben hat und Volksbegehren manchmal sehr wohl die Mehrheitsmeinung ausdrücken können, so braucht es eine Sammlung von Ja- und Nein-Stimmen, um Gewissheit zu erlangen, und die Mehrheit sollte dann auch entscheiden können, nicht nur befragt werden. Somit ist es nur mit einer Volksabstimmung möglich, in Ihrem Sinne "den Politikern endlich einmal die Benimmregeln zu setzen und Standards für die politischen Ämter und Gagen festzusetzen".

5. Vorhandene Minderheitenrechte der Opposition

Auch jetzt schon gibt es für die Opposition im Parlament weitgehende Rechte, u.a. nach Art 44 Abs. 3 B-VG das Recht, Volksabstimmungen über Teiländerung der Bundesverfassung zu beschließen. Es wäre bedauerlich, wenn die Oppositionsparteien nur gemeinsam Untersuchungsausschüsse einberufen können sollen, aber in dieser Legislaturperiode keine Volksabstimmung zum Beispiel über den Eurorettungsschirm beschließen. Auch zu diesem Thema hat die Bevölkerung wahrscheinlich ein Interesse, selbst zu entscheiden.

6. Lösung: zwingendes Initiativrecht wie nach den Vorstellungen der Grünen von 1987

Bereits vor 24 Jahren haben die Grünen die Notwendigkeit eines zwingenden Initiativrechts erkannt und sehr gut begründet, warum die Bevölkerung selbst entscheiden sollte, ob Österreich eine vorwiegend indirekte Demokratie bleibt oder echte direkte Demokratie "von unten" einführen will. Damals stand bei den Grünen, so auch beim Mitinitiator Peter Pilz, die Volksabstimmung nach mindestens 100.000 Unterschriften unter ein Volksbegehren im Vordergrund. Nach Meinung von mehr demokratie! wäre es auch und gerade heute notwendig die in diesem Antrag verlangte Volksabstimmung durchzuführen.

Es würde uns freuen, wenn "Österreich" auch solch ein Verlangen der Bevölkerung unterstützen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Mayer
Bundesvorstandssprecher