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Rufe nach Volksabstimmung werden lauter Drucken E-Mail
Donnerstag, 12. Juli 2007 um 15:30

eu_verfassung_volksabstimmug300 Noch hat die Regierungskonferenz über den Reformvertrag gar nicht ihre Arbeit aufgenommen (Start am 23.07.). Angesichts des detailliert ausformulierten Mandats für die Regierungskonferenz wird aber bereits in etlichen EU-Staaten ein Referendum diskutiert und eingefordert.

In Holland sieht der sozialdemokratische Regierungs-Juniorpartner keinen Grund, warum kein Referendum abgehalten werden sollte (Tichelaar hält das Verhandlungsergebnis für so gut, dass er keine Angst hat, es nochmals der Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen). Er steht damit in offenem Gegensatz zum konservativen Regierungspartner bzw. in Übereinstimmung mit der holländischen Opposition.

Diskussionen über ein Referendum gibt es auch in Großbritannien (von den oppositionellen Tories eingefordert) und in Frankreich. Sarkozy's Regierung verfügt nicht über die erforderliche 3/5-Mehrheit um eine Volksabstimmung zu vermeiden.

In Irland besteht die Verpflichtung eine Volksabstimmung abzuhalten. Vermutlich wird auch in Dänemark und Schweden das Volk befragt werden. Unklar ist die Situation in Polen, Tschechien und im Vorsitz führenden Portugal (in diesen Ländern sind Referenden über die EU-Verfassung in Aussicht gestellt).

In Österreich sind sich die politischen Eliten einmal mehr einig, dass der Bevölkerung eine Volksabstimmung vorenthalten werden muss. Dies war bereits bei der Ratifizierung der EU-Verfassung ein offener Verfassungsbruch und wird es voraussichtlich auch beim Reformvertrag sein.

Das Mandat für die Regierungskonferenz über den Reformvertrag sieht nämlich (anstatt I-6 über den Vorrang des EU-Rechts) eine Erklärung vor, die den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht entsprechend der Rechtsprechung des EuGH bestätigt.

Mit einer Ratifizierung dieser Erklärung wird aber - aufgrund der Nichterwähnung - zugleich die dem EuGH entgegenstehende nationale Rechtsprechung implizit verworfen, welche auf einen integrations-resistenten Verfassungskern im Bereich der Baugesetze der Verfassung - Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat - besteht.

Von den plebiszitophoben österreichischen politischen Eliten ist jedoch eher die Inkaufnahme eines Verfassungsbruchs zu erwarten, als im Zweifelsfall der Verfassungstreue den Vorrang zu geben und eine Volksabstimmung durchzuführen.

 

 
 

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