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Tirol
Tirol: Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen Drucken E-Mail
Freitag, 27. Juni 2008 um 20:47

 

Gemeindeebene

Volksbefragung (§ 61)

  • 1/6 (16.6 %) der Stimmberechtigten
  • Gemeinderat mit 2/3 anwesenden Mitgliedern
  • Bürgermeister (§ 61 Abs 2) 

 

Einschränkungen:

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, mit Ausnahme der Wahl der Organe der Gemeinde, der Gemeindeabgaben und der Begründung oder Beendigung von Dienst-, Arbeits-, und Ausbildungsverhältnissen" (§ 61 Abs 1)

"Hätte die geplante Maßnahme eine erhebliche Belastung des Haushaltes oder eine erhebliche Minderung der Einnahmen der Gemeinde zur Folge, so hat die Frage auch einen Vorschlag über die Bedeckung des aufwandes oder den Ersatz des Einnahmeausfalles zu enthalten" (§ 61 Abs 3)