die parteiunabhängige initiative für eine stärkung direkter demokratie

Democracy International

Steiermärkisches Koalitionsübereinkommen 2010-2015

Steiermärkisches Koalitionsübereinkommen 2010-2015

09.07.2013

Auszug

VII. DEMOKRATIE, VERWALTUNG, GEMEINDEN (Seite 17 und 18)

 

Die Verhandlungen zur Reform der Landesverfassung und des Wahlrechts werden fortgesetzt, insbesondere sollen die Verkleinerung von Landesregierung und Landtag sowie eine Neuordnung der Wahlkreise diskutiert werden.

Dies gilt auch für die Regelungen des Statutes der Stadt Graz im Hinblick auf die Größe des Stadtsenats sowie des Gemeinderats, wobei auf die Willenserklärung der Stadt Graz jedenfalls Bedacht zu nehmen ist.

Die Steiermark ist flächenmäßig das zweitgrößte und einwohnermäßig das viertgrößte Bundesland Österreichs, das seine Interessen gegenüber dem Bund auf allen Ebenen entsprechend artikulieren muss. Gelebter Föderalismus bedeutet für die Steiermark, dass der Bund nur die Aufgaben übernehmen darf, die von den Ländern nicht erfüllt werden können (Subsidiaritätsprinzip). Die Länder können ihre Stärken insbesondere in der Vollziehung durch die räumliche Nähe zu ihren BürgerInnen und deren Bedürfnissen ausspielen. In diesem Sinne tritt die Steiermark für eine Bereinigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ein. Jedenfalls sind Parallelverwaltungen von Bundes- und Landesbehörden, etwa in der Schulverwaltung, zu beseitigen.

Die Verwaltung des Landes Steiermark soll in dieser Legislaturperiode noch effizienter, bürgernäher und kostengünstiger werden. Auf Basis der Ergebnisse des Projektes „Umfassende Aufgabenkritik in der Steirischen Landesverwaltung“ sollen die Leistungen und Ziele der Landesverwaltung im Hinblick auf die notwendige Budgetkonsolidierung überprüft und neu festgelegt werden. Damit soll eine zeitgemäße und an den Leistungen und Zielen des Landes orientierte Betrachtung gewährleistet sein.

Zur Umsetzung der Verwaltungsreform wird von der Landesregierung ein Projektauftrag mit konkreten Zielvorgaben (Einsparungszielen) beschlossen, der unter anderem auf den von der Landesregierung festgelegten Ergebnissen des Projektes „Umfassende Aufgabenkritik in der Steirischen Landesverwaltung“ beruht. Jedenfalls sind Überlegungen für Strukturbereinigungen, insbesondere zur Abschaffung von Doppelgleisigkeiten auf allen Ebenen sowie zu Verwaltungskooperationen, vor allem mit der Stadt Graz, anzustellen.

Sämtliche Anwaltschaften und Ombudsstellen werden einer Evaluierung unterzogen. Daraus können sich allenfalls Ressourcenverschiebungen und Konzentrationen ergeben.

Derzeit gibt es 19 LEADER-Aktionsgruppen, die aufgrund der Erfahrungen in der aktuellen Förderperiode in der neuen Periode ab 2014 reduziert werden sollen. Es soll zu einer thematischen und strukturellen Bündelung der Kräfte kommen. Die neuen LEADER-Regionen sollen sich mit den im Landesentwicklungsprogramm festgelegten sieben Regionen decken und mit den EU-Regionalmanagements zusammengeführt werden, um Synergien zu nutzen.

Im Bereich des Beteiligungsmanagements des Landes werden einheitliche Mindeststandards für das Controlling auf Basis von Best-Practice-Modellen festgelegt.

Eine Pensionsreform analog dem Pensionsrecht für Landesbedienstete wird für die Bediensteten der Gemeinden und der Stadt Graz umgesetzt.

Die Gemeinden sollen bei der Bewältigung ihrer Leistungen und Aufgaben bestmöglich unterstützt werden. Die Kooperationen auf klein- und großregionaler Ebene sollen daher durch die Erstellung und Beschlussfassung eines Landentwicklungsleitbildes als strategischer Rahmen und ressortübergreifendes Koordinationsinstrument fortgesetzt werden.

Die Förder- und Budgetpolitik des Landes soll verstärkt im Sinne von Regionext ausgerichtet werden (insbesondere durch die Berücksichtigung der Regionext-Ziele in den relevanten Förderungsrichtlinien sowie durch Förderzuschläge für Kooperationsprojekte), um die erstrebten Synergieeffekte zu erreichen und die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen in den Regionen zu unterstützen.

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