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Parteiprogramme zu direkter Demokratie
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Montag, 14. Juli 2008 um 21:07

Postitionen zur Direkten Demokratie aus den Parteiprogrammen der Parlamentsparteien (Auszüge)

 

SPÖ

Grundsatzprogramm

III.7. Soziale Demokratie leben - für Mitbestimmung und integrative Politik
(1) Nur die Weiterentwicklung der politischen zur wirtschaftlichen, und damit zur sozialen Demokratie schafft die Voraussetzung für die Verwirklichung unserer Grundwerte. In der sozialen Demokratie durchdringen demokratische Prinzipien alle Bereiche der Gesellschaft. Insofern ist der Prozeß der Demokratisierung eine permanente Aufgabe, die niemals an einem Endpunkt angelangt sein wird.
(3) Zum Herzstück der Demokratie gehört ein funktionierender Parlamentarismus auf den verschiedenen Ebenen unseres Staates. Diese repräsentative parlamentarische Demokratie - also die durch allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahlen legitimierte, zeitlich begrenzte Berechtigung, Entscheidungen in der Gemeinschaft zu treffen - wird ergänzt durch die demokratische Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger und durch Bürgerbeteiligung. Darüber hinaus spielen außerparlamentarische Organisationen und Initiativen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger zur Vertretung gemeinsamer Interessen zusammenschließen, eine wachsende Rolle und sollen entsprechende Beachtung im Prozeß der politischen Willensbildung finden.
(4) Demokratie braucht Öffentlichkeit. Demokratische Entscheidungsprozesse und die demokratische Kontrolle staatlicher und politischer Macht beruhen aus unserer Sicht darauf, daß Bürgerinnen und Bürger Zugang zu allen wesentlichen Informationen haben, unterschiedliche Interessen erkennen, artikulieren und bewerten sowie Mitwirkungsrechte wahrnehmen können.
(5) Wir setzen uns für eine Erweiterung demokratischer Rechte ein, durch die mehr Bürger und Bürgerinnen bei sie unmittelbar betreffenden Fragen kontrollieren, mitwirken bzw. mitentscheiden können. Uns geht es bei diesen neuen Modellen der Bürgerentscheidung um eine Ergänzung der Elemente der repräsentativen Parteiendemokratie im Sinne des stärkeren Engagements für die Angelegenheiten der Gemeinschaft. Die neuen Medien bieten eine Möglichkeit, verstärkt partizipatorische Aktivelemente zu fördern und einzubeziehen.
(11) Im Sinne einer stärkeren Demokratisierung der Europäischen Union setzen wir uns für eine tiefgreifende Reform der EU und ihrer Institutionen zur Durchsetzung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger ein. Es geht darum, dem Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern Europas, vermehrte Entscheidungsrechte zu sichern.

IV. Demokratische Erneuerung als Prinzip - das Selbstverständnis der SPÖ
(2) In unserer sich dynamisch verändernden Gesellschaft erheben Bürgerinnen und Bürger in wachsendem Ausmaß den Anspruch, selbst Träger des Prozesses dieser Veränderung zu sein; gleichzeitig sind viele skeptisch gegenüber staatlichen Einrichtungen, aber auch gegenüber Interessensvertretungen und Parteien. Nur wo Menschen verantwortlich Politik mitgestalten und erfahren können, wo sie ihre Vorstellungen einbringen können, werden die Kräfte freigesetzt, die die politische Kultur in der sozialen Demokratie braucht.

Demokratiepaket

2. Verpflichtende Volksabstimmung bei Volksbegehren, die von 15 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet werden.
3. Österreichische Initiative zur Ermöglichung gesamteuropäischer Volksabstimmungen.

 

 

ÖVP

Grundsatzprogramm

4. Starke Demokratie

1. Die Aufgaben des Staates

•    Der demokratische Staat ist auf die Mitwirkung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Diese müssen dazu in geeigneter Form immer wieder motiviert werden. Die Pflicht der Staatsbürger zum demokratischen Engagement und ihre Mitverantwortung für das Gemeinwohl kann ihnen nicht abgenommen werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein unverzichtbarer Beitrag zum Gemeinwohl und müssen gefördert werden

• Der Staat darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht entmündigen, sondern muß Rahmenbedingungen und Leistungsanreize schaffen, die ihre freie Entfaltung begünstigen.

2. Parlamentarische Demokratie

• Wir bekennen uns zur parlamentarischen Demokratie und zur Rechtfertigungspflicht der gewählten Mandatare gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern. Die repräsentative Demokratie ist durch Elemente direkter Demokratie sinnvoll zu ergänzen. Sie sollen auf staatlicher Ebene bei Grundsatzentscheidungen, auf regionaler Ebene bei Fragen der unmittelbaren Betroffenheit zum Einsatz kommen.

• Österreichs demokratisches System wurde durch die Mitgliedschaft zur Europäischen Union um eine Ebene erweitert. Wir wollen die demokratische Entwicklung auch innerhalb der Europäischen Union vorantreiben.

 

 

GRÜNE

Grundsatzprogramm

4.    Demokratie und Mitbestimmung

Demokratie ist nicht nur ein Konzept, das die Organisation eines Staates betrifft. Sie hat die gesamte Gesellschaft zu durchfluten: Ziel der Grünen ist eine demokratische Zivilgesellschaft in einer parlamentarischen Republik, die ihre Rolle in einer demokratisch verfassten europäischen Union sucht und findet. Subjekt der Demokratie ist der/die ”citoyen/citoyenne”, die Bürgerinnen und Bürger, ihre Grundlage sind die in der Verfassung verankerten unveräußerlichen Menschen-, Grund- und BürgerInnenrechte.

4.2.    Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft – Demokratisierung aller Lebensbereiche

Die Demokratisierung aller Lebensbereiche schafft neue und erweiterte Räume für eine lebendige Demokratie. Ziel ist die Erweiterung der Teilhabe möglichst aller an Entscheidungsprozessen, die sie betreffen. Dies hat über bereits frühzeitige Einbeziehung der Betroffenen über Beiräte, “runde Tische” in öffentlichen moderierten Verfahren zu geschehen. Damit werden demokratisch nicht legitimierte – z.B. sozialpartnerschaftliche – Vorentscheidungsstrukturen ins Licht der Öffentlichkeit geholt und zu gleichberechtigten Partnern der Betroffenen gemacht

Norm hat zu sein, dass behördliche und legislative Entscheidungen (etwa in Bauverfahren, aber auch in der Gesetzeswerdung) erst dann Platz greifen, wenn die Inhalte breit und öffentlich diskutiert werden konnten. Dies setzt eine Demokratisierung der Informations- und Medienpolitik und die Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen für freie Medien voraus, denn Teilhabe beginnt beim Zugang zu Information. Darüber hinaus sind die Parteienrechte in Bürgerbeteiligungsverfahren zu stärken.

Die notwendige Weiterentwicklung der repräsentativen Demokratie durch stärkere Einbeziehung direkt-demokratischer Elemente, durch bessere Schnittstellen zu den artikulierten Anliegen der Zivilgesellschaft kann nur stattfinden, wenn alle Mitglieder der Gesellschaft in der Lage sind, ihre Bedürfnisse und Forderungen frei zu artikulieren.

Volksbegehren sind eine wichtige Form demokratischer Teilhabe. Zusammen mit Befragungen der Bevölkerung zu wichtigen Anliegen, einer Verpflichtung zur ausführlicheren Behandlung von Volksbegehren im Rahmen der repräsentativen Demokratie, sollen das häufige beklagte Gefühl der Ohnmacht zurückdrängen.

Die Einschränkung von Grundrechten zum Schutz der Persönlichkeit und Personengruppen (Minderheiten) kann nicht Gegenstand einer Volksabstimmung sein.

Echte demokratiepolitische Fortschritte können nur durch eine Verbesserung (Transparenz, Informationsrechte, Mitwirkungsrechte) der Verhandlungsprozesse zwischen BürgerInnen und Parlament erzielt werden.

4.3.    Reform der demokratischen Institutionen

Neben der Notwendigkeit, in Österreich Bereiche des alltäglichen Lebens für demokratische Prozesse zu öffnen, müssen sich die Prinzipien der Demokratisierung in einer Reform demokratischer Institutionen niederschlagen.

In einer parlamentarischen Demokratie kommt den Parlamenten die Aufgabe zu, alle in der Bevölkerung vertretenen Auffassungen bestmöglich wider zu spiegeln. Das kann nicht mit einem Mehrheits- sondern nur mit einem Verhältniswahlrecht hergestellt werden. Die übrigen Staatsgewalten verfügen über keine derartige Legitimation. Ihre Legitimation leitet sich von jener des Parlaments ab.

Die Bezirke stellen zurzeit die einzige Ebene staatlichen Handelns dar, die über keine direkte demokratische Legitimation verfügt. Die Bezirkshauptmannschaften als staatliche Organe in der Region sind daher (z.B. durch die Einrichtung von gemeinsam mit den Landtagen gewählten "Bezirksausschüssen") zu demokratisieren, um ihre Entscheidungen transparent und kontrollierbar zu machen.

Die Neuorganisation des Bundesstaates ist Teil eines umfassenden Projekts der Verfassungsreform: Ein zentrales Anliegen dieser Verfassungsreform ist die verbesserte Mitsprache von Einzelpersonen und BürgerInneninitiativen bzw. der Ausbau von Parteienrechten im Rahmen von Verwaltungsverfahren, insbesondere im Umweltanlagenrecht.

Instrumente der direkten Demokratie sind wichtige Formen demokratischer Teilhabe. Die Ignoranz der etablierten Parteien gegenüber den Anliegen breit unterstützter Volksbegehren hat die Forderung nach verpflichtenden Volksabstimmungen über erfolgreiche Volksbegehren zusätzlich genährt. Die Grünen setzen demgegenüber auf eine verbesserte Behandlung von Volksbegehren im Parlament: Den InitiatorInnen soll mehr Einfluss auf die parlamentarische Behandlung eines Volksbegehrens eingeräumt werden, jedeR UnterzeichnerIn soll über die Ergebnisse der parlamentarischen Beratungen aus der Sicht der InitiatorInnen schriftlich informiert werden. Die lächerlich geringe staatliche Unterstützung für Volksbegehren muss erhöht werden. Volksbegehren können auf Bundesebene zurzeit nur auf die Erlassung von Gesetzen gerichtet sein. Die Grünen fordern die Ergänzung um Maßnahmen der Vollziehung und Initiativen Österreichs auf europäischer Ebene.

 


FPÖ

Parteiprogramm

Kapitel 8 - Demokratiereform - Freie Republik

Artikel 4:

Der Parlamentarismus muß durch einen Ausbau der Einrichtungen der direkten Demokratie ergänzt werden. Die gesetzgebenden Körperschaften - Nationalrat und Bundesrat - müssen gegenüber der exekutiven Gewalt deutlich gestärkt werden. Der Nationalrat soll auf der Basis eines echten Persönlichkeitswahlrechtes gewählt werden. Der Bundesrat muß mit den entsendenden Landtagen verschränkt werden.

(1) In sämtlichen Bereichen der Bundes- und Ländergesetzgebung sind die plebiszitären Mitbestimmungsrechte zu sichern und auszubauen. Hierzu sind notwendig:

  • Ein Abbau der bürokratischen Hemmnisse bei der Durchführung von Volksbefragungen
  • Unterwerfung politischer Verwaltungsakte (Regierungserklärungen, Regierungsprogramme, Großauftragsvergaben, Förderungsprogramme, Investitionspläne usw.) unter das Institut der Volksbefragung
  • Umwandlung der Volksbefragung zu einem parlamentarischen Minderheitenrecht, wodurch ein Drittel der Abgeordneten zum Nationalrat eine Volksbefragung erwirken können soll
  • Schaffung der Einleitungsmöglichkeit einer Volksabstimmung durch die Stimmbürger oder eine bestimmte Anzahl von Gemeinden (vertreten durch Beschlüsse der Gemeinderäte).

(2) Die Wahl des Nationalrates sollte über ein echtes Persönlichkeitswahlrecht erfolgen, das auf dem System des "Stimmensplittings" beruht.

(3) Durch die Kompetenz zur Wahl des Ministerrates und die Einführung eines effektiven Mißtrauensrechtes soll der Nationalrat gegenüber der Vollziehung deutlich gestärkt werden. Die politische Verantwortlichkeit der Minister muß über eine Verbesserung des Interpellationsrechtes ausgeweitet werden.

(4) Eine weitere Aufwertung soll der Nationalrat durch die Abschaffung der "Regierungsgesetzgebung" erfahren. Die Bundesregierung soll nur mehr das Recht der Anregung zur Gesetzgebung haben. Die legistische Umsetzung solcher Anregungen soll erst nach einem entsprechenden Beschluß des Nationalrates durch diesen erfolgen (legistische Abteilung als Gesamtstabstelle). Dies hätte den Vorteil der größeren Übersichtlichkeit über den Gesetzesstoff, einer Vereinfachung der Gesetzestexte und einer höheren Verständlichkeit der Gesetze.

(5) Der Bundesrat soll zu einer echten Länderkammer aufgewertet werden, weshalb ein Unterlaufen seiner Kompetenzen durch extrakonstitutionelle Einrichtungen, wie die Landeshauptleute-Konferenz u.ä., beseitigt werden muß. Um eine Verknüpfung des Bundesrates mit den entsendenden Landtagen sicherzustellen, sollten die Bundesräte gleichzeitig auch direkt gewählte Mitglieder des jeweiligen Landtages sein. Daneben sollten auch die direkt gewählten Landeshauptleute "geborene" Mitglieder des Bundesrates sein. Dergestalt wird der Bundesrat als zweite Kammer des Parlamentes zu einem echten Delegierten-Parlament der Länder, welches an der Gesetzgebung des Bundes zur Wahrung der Länderinteressen mitwirken soll. Dem Bundesrat sollte ein absolutes Vetorecht hinsichtlich aller Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates zukommen, welche administrative, finanzielle oder kompetenzrechtliche Auswirkungen auf die Länder haben. Zur Gewährleistung einer funktionierenden Bundesgesetzgebung sollte jedoch im Konfliktfall automatisch ein Vermittlungsausschuß der Parlamentskammern tätig werden müssen.

Artikel 5:

Eine neue, freiere Republik muß vom Grundsatz der Direktwahl der obersten Staatsorgane ausgehen. Das Wahlprinzip hat Vorrang vor dem Ernennungsprinzip. Das gesamte Verfassungsrecht des Bundes einerseits sowie jedes Landes andererseits soll als Grundlage des Staatshandelns jeweils in einer Verfassungsurkunde gestrafft und zusammengefaßt werden (zwingendes Inkorporierungs-Gebot).

(1) Es sollte nicht nur an der Volkswahl des Bundespräsidenten festgehalten werden, sondern neben den allgemeinen Vertretungskörpern sollten auch die Landeshauptleute und die Bürgermeister als Verwaltungsspitzen der jeweiligen Gebietskörperschaften durch unmittelbare Volkswahl bestellt werden. Die vorzeitige Abberufung des Bundespräsidenten, eines Landeshauptmannes oder eines Bürgermeisters soll nach einer qualifizierten Initiative des jeweiligen Parlamentes oder Gemeinderates nur über Volksabstimmung erfolgen.

(2) Die verfassungsgesetzlich zahlenmäßig begrenzten Mitglieder des Ministerrates, die zusammen mit dem direkt gewählten Bundespräsidenten die Bundesregierung bilden, sollen nicht mehr ernannt werden, sondern sollen über Vorschlag der Abgeordneten vom Nationalrat nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewählt werden und nur dem Nationalrat gegenüber politisch verantwortlich sein.

(3) Eine Totalreform des Verfassungsrechtes muß zur Beseitigung des derzeitigen Zustandes der Zersplitterung und der damit verbundenen Unübersichtlichkeit des Verfassungsrechtes führen. Das Verfassungsrecht ausschließlich in Form einer geschlossenen Verfassungsurkunde soll Ausdruck des Bekenntnisses zur "Staatsvereinfachung" sein. Sämtliches Verfassungsrecht sollte als rechtliche Grundlage des Staates und des Staatshandelns einem strengen Inkorporierungs-Gebot unterliegen. Außerhalb der Verfassungsurkunden des Bundes und der Länder sollte es daher kein Verfassungsrecht mehr geben.

 

 

BZÖ

Programm

Die orange Position zum Thema "Freiheit"

Schutz und Wahrung der Freiheit - Maximale Freiheit des Menschen - Der demokratische Rechtsstaat als Garant der Freiheit - So viel Freiheit als möglich, so wenig Staat als nötig - Etablierung einer freisinnigen, solidarischen Gesellschaft - Mehr direkte Demokratie - Schutz von Minderheiten und Verhinderung von Ausgrenzung.

 

Agenda Orange - Für Leistung und soziale Gerechtigkeit

Das BZÖ steht für einen Ausbau der demokratischen Kontrollmöglichkei-ten und -rechte nicht nur auf parlamentarischer Ebene und bekennt sich zur weiteren Stärkung direktdemokratischer Instrumente und Institutionen.