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Initiativanträge zu direkter Demokratie
Initiativen der Parteien für Direkte Demokratie Drucken E-Mail
Sonntag, 31. August 2008 um 20:11


INITIATIVANTRÄGE DER 2. REPUBLIK


Initiativantrag ÖVP 1951/1953

Volksabstimmung kann verlangt werden von
- 500.000 Stimmberechtigten
- Hälfte der Stimmberechtigten von 5 Bundesländern
- 2/3 der Nationalrats-Abgeordneten
- 3/5 der Bundesrats-Abgeordneten


Initiativantrag ÖVP 1982


Initiativantrag GRÜNE 1987


Initiativantrag ÖVP/FPÖ 2000/2001


Initiativantrag FPÖ, SPÖ, BZÖ 2008

Verbindliche Volksabstimmungen über EU-Verträge

Ein EU-Vertrag "ist jedenfalls einer Volksabstimmung zu unterziehen, wenn die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union wesentlich geändert werden sollen."

Dieser Initiativantrag der FPÖ hat Formulierungen der Neupositionierung der SPÖ über Volksabstimmungen zu EU-Verträgen übernommen, mit der die SPÖ wenige Wochen nach Abschluss der Ratifizierung des Lissabon-Vertrags überrascht hatte und aufgrund derer die ÖVP die SPÖ-ÖVP-Koalition aufgekündigt hat. Mit Unterstützung durch SPÖ, FPÖ und BZÖ erreichte dieser Initiativantrag am 12.09.2008 eine parlamentarische Mehrheit, fand jedoch am 25.09.2008 nicht die erforderliche verfassungsändernde 2/3-Mehrheit.



Nachdem am 24.09.2008 die Aufhebung der Studiengebühren mit den Stimmen von SPÖ, Grünen und FPÖ beschlossen worden ist, stellte NR-Abgeordnete Beatrix Karl (ÖVP) einen Geschäftsordnungsantrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung über die Aufhebung der Studiengebühren, der keine Mehrheit erreichte, aber durch die gesamte ÖVP-Fraktion unterstützt wurde.

Dieser Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung in budgetrelevanten Bildungsangelegenheiten (Begründung: "Die Österreicherinnen und Österreicher sollen auch darüber entscheiden dürfen, ob sie Universitäten finanzieren wollen ...") stand in einem offenen Spannungsverhältnis zur Position der Außenministerin Plassnik (ÖVP), die im Nationalrats-Wahlkampf 2008 kurz zuvor umfassende Themeneinschränkungen für Volksabstimmungen gefordert hatte. Volksabstimmungen zu EU, Strafrecht, Pensionen, Steuern oder Bildung sollten nach Ansicht von Plassnik generell unzulässig sein (zu dieser Auseinandersetzung siehe auch Plassnik, Gute Nacht, Europa: Die Anti-EU-Koalition sowie die Replik Zeitz, Gute Nacht, Österreich: Plassniks EU-Arroganz).