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Frage 2: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen
Ein Verfassungsgerichtshof-Urteil aus 2001 hat den Gestaltungsspielraum der Länder für verbindliche Formen direkter Demokratie sehr eng ausgelegt. Jene Bestimmung der Vorarlberger Verfassung, die ermöglicht hat, dass auch gegen den Willen des Landtags aufgrund einer Initiativ-Volksabstimmung ein Landesgesetz zustande kommen konnte, wurde aufgehoben. Herausragende RechtsexpertInnen (Univ.Prof. Anna Gamper, Univ.Prof. Peter Pernthaler, Univ.Prof. Theo Öhlinger) haben dieses VfGH-Urteil deutlich kritisiert und überzeugend argumentiert, dass auf Landesebene verfassungskonforme Formen verbindlicher Initiativ-Volksabstimmungen eingeführt werden können.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Land Kärnten ermöglicht, dass eine verbindliche Volksabstimmung erfolgt, wenn das Anliegen eines erfolgreichen Volksbegehrens nicht innerhalb angemessener Frist umgesetzt wird?
Frage 3: Wirksame Volksabstimmungen bei Verfassungsänderungen
Nach derzeitiger Rechtslage ist eine Volksabstimmung über Änderungen der Kärntner Landesverfassung nur vorgesehen, wenn es der Landtag beschließt (Art. 34 Kärntner Landesverfassung). Verpflichtende Volksabstimmungen bei Verfassungsänderungen (wie auf Bundesebene und in einigen Bundesländern bei einer „Gesamtänderung der Verfassung“) sind in Kärnten nicht vorgesehen. Die grundlegenden Regeln über die Entscheidungsfindung und Machtverteilung des politischen Systems sollten sich die PolitikerInnen aber nicht untereinander ausmachen können. Änderungen der Verfassung sollten vielmehr eine Zustimmung der Bevölkerung durch eine Volksabstimmung erfordern. Voraussetzung für verpflichtende Volksabstimmungen über alle Verfassungsänderungen ist, dass die Verfassung zuvor von Regelungen "entrümpelt" ist, die nicht in eine Verfassung gehören.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass über Verfassungsänderungen generell Volksabstimmungen erfolgen?
Frage 4: BürgerInnen-freundliche Unterstützungshürde
In Kärnten sind für Landesvolksbegehren bei ca. 450.000 Wahlberechtigten 15.000 Unterstützungserklärungen erforderlich (ca. 3,3%). Diese Unterstützungshürde ist im Vergleich etwa zu Salzburg (10.000 Unterstützungen bei ca. 390.000 Wahlberechtigten, ca. 2,5%) überproportional hoch angesetzt.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Unterstützungshürde für Landesvolksbegehren herabgesetzt wird?
Frage 5: BürgerInnen-freundliche Unterschriftensammlung
Eine lebendige Praxis direkter Demokratie (z.B. Schweiz, Kalifornien, Italien, deutsche Bundesländer) ist fast immer mit der BürgerInnen-freundlichen Regelung verbunden, Unterstützungserklärungen frei zB. im Bekanntenkreis oder bei Infotischen sammeln zu können (dh. ohne amtliche Bestätigung des Unterschriftenvorgangs). Bei freier Sammlung der Unterstützungserklärungen erfolgt die amtliche Überprüfung der Unterschriften erst nach geleisteter Unterschrift. In Salzburg ist eine freie Sammlung der Unterstützungserklärungen vorgesehen.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass Unterstützungen für Volksbegehren frei (dh. ohne Bestätigung des Unterschriftenvorgangs durch das Gemeindeamt) gesammelt werden können?
Frage 6: Faire Abstimmungsbroschüren
Eine gute Regelung direkt-demokratischer Instrumente erfordert BürgerInnen-freundliche Vorausetzungen für die Einleitung des Volksbegehrens bzw. der Volksabstimmung und Verbindlichkeit des Abstimmungsergebnisses. Darüber hinaus ist aber auch Chancengleichheit und Fairness in der Phase der Werbung für das Anliegen des Volksbegehrens bzw. der Volksabstimmung notwendig. Eine offizielle Broschüre, in der die Argumente der BefürworterInnen und GegnerInnen kompakt gegenüber gestellt sind und die an alle Abstimmungeberechtigten verschickt wird, ist dafür ein wesentlicher Aspekt.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass bei Volksbegehren und Volksabstimmungen eine Abstimmungsbroschüre in einem fairen Redaktionsprozess mit den pro- und contra-Argumenten erstellt wird und an alle Abstimmungsberechtigten verschickt wird sowie im Internet zugänglich gemacht wird?
Frage 7: Fairer Kostenersatz
Die finanziellen Möglichkeiten der BetreiberInnen von Volksbegehren bzw. Volksabstimmungen sind manchmal bescheiden. Um die öffentliche Meinung erreichen und überzeugen zu können, sind jedoch erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Es soll nicht eine Frage der finanziellen Möglichkeiten der BetreiberInnen sein, ob sich das Anliegen einer Volksabstimmung bzw. eines Volksbegehrens durchsetzen kann. Insofern soll ein angemessener finanzieller Ausgleich aus öffentlichen Mitteln vorgesehen werden.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die BetreiberInnen eines Volksbegehrens bzw. einer Volksabstimmung einen Kostenersatz (ähnlich der Wahlkampf-Kostenerstattung der Parteien) erhalten?
Frage 8: Einfluss der WählerInnen auf die KandidatInnen-Listen
Gegenwärtig werden die KandidatInnen-Listen durch die Parteien festgelegt. Die WählerInnen haben keinen maßgeblichen Einfluss auf die Reihung der KandidatInnen und können daher nicht selber entscheiden, welche KandidatInnen sie in den Landtag bzw. in den Gemeinderat wählen.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die WählerInnen über die Reihung der KandidatInnen-Listen für den Landtag und für den Gemeinderat entscheiden können?
B. Gemeindeebene
Frage 9: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen
In Kärnten ist auf Gemeindeebene zwar ein Gemeindevolksbegehren vorgesehen. Allerdings wird damit nur erreicht, dass sich Gemeinderat bzw. Bürgermeister(in) mit dem Anliegen befassen müssen. Es ist keine Gemeindevolksabstimmung vorgesehen, falls der Gemeinderat dem Anliegen des Gemeindevolksbegehrens nicht entspricht.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass eine Gemeindevolksabstimmung durchzuführen ist, falls das Gemeindevolksbegehren erfolgreich ist und falls Gemeinderat bzw. Bürgermeister(in) das Anliegen des Gemeindevolksbegehrens nicht innerhalb angemessener Frist umsetzt?
Frage 10: Verkürzung der Wahlperiode auf Gemeindeebene
Auf Gemeindeebene besteht die außergewöhnlich lange sechs-jährige Wahlperiode außer für die Kärntner Gemeinden nur noch in Tirol und Oberösterreich.
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass die momentan sechs-jährige Wahlperiode auf Gemeindeebene verkürzt wird?
C. Bundesebene
Frage 11: Resolution an den Bund: Ermöglichung des Wahlrechts aller Betroffenen
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Land Kärnten den Bund auffordert, die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit allen das Wahlrecht für den Gemeinderat und Landtag eingeräumt werden kann, die von Kärntner Politik betroffen sind und die seit gewisser Zeit den Hauptwohnsitz in Kärnten haben?
Frage 12: Resolution an den Bund: Wirksame Initiativ-Volksabstimmungen
Wird sich Ihre Partei in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, dass das Land Kärnten den Bund auffordert, verbindliche Volksabstimmungen nach erfolgreichen Volksbegehren auf Bundesebene einzuführen und für die Landesebene ausdrücklich zuzulassen?
Zusammenfassend nochmals alle Parteienantworten im Überblick
Legende:
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Links zur Kärntner Landtagswahl meinparlament.at - Plattform für Fragen & Antworten an die KandidatInnen der Kärntner Landtagswahl und die Kärntner Gemeinderatswahlen Wahlkabine - Orientierungshilfe für die Kärntner Landtagswahl Informationen auf der Homepage des Amts der Kärntner Landesregierung Wahlergebnis Kärntner Landtagswahl 2004 Wahlergebnisse Kärntner Gemeinderatswahlen 2003
Links zu den kandidierenden Parteien (in alphabetischer Reihenung der Kurzbezeichnungen) BZÖ - Die Freiheitlichen in Kärnten - BZÖ Liste Jörg Haider FPÖ - Freiheitliche Partei Österreichs - FPÖ GDÖ - Gaddafi Partei Österreich - Die Weiße Partei kandidiert nur im Wahlkreis Klagenfurt GRÜNE - Die Grünen - Die Grüne Alternative Kärnten KPÖ - Kommunistische Partei Österreichs ÖVP - Dr. Josef Martinz - Österreichische Volkspartei SPÖ - Sozialdemokratische Partei Österreichs STARK - Liste Stark (dzt. weder Website noch Kommunikationsdaten auffindbar) kandidiert nur im Wahlkreis Klagenfurt
Anmerkungen zur grafischen Darstellung der Parteienantworten
KOMMENTARE DER PARTEIEN ZU IHREN ANTWORTEN
FPÖ-Kommentare
"Ich bin der Meinung, daß jeder Bürger, deren Anliegen ihnen besonders wichtig sind, auch den Weg zum Gemeindeamt vornehmen kann und soll. Vor allem ist so auch gewährleistet, daß es zu keiner missbräuchlichen Verwendung der abgegebenen Unterschrift kommt."
"Ein Kostenersatz für Betreiber von Volksbegehren ist prinzipiell ein Schritt in die richtige Richtung. Ich bin jedoch auch der Meinung, daß alle Betreiber auch selbst Sponsoren suchen sollen. Der Vergleich mit der Wahlkampfkostenerstattung der Parteien ist nicht zulässig, da sich Volksbegehrensbetreiber ja persönlich keiner Wahl stellen und daher auch kein persönliches Risiko auf lange Sicht eingehen."
"Nein, das ist nicht vorgesehen. Jede Partei entscheidet frei und selbstständig über ihre Kandidaten. Dieses Angebot steht dann auch zur Wahl. Wenn die Partei gut entschieden hat, dann wird sie auch gewählt – wenn dies nicht der Fall ist, dann wird auch das Ergebnis entsprechend aussehen."
"Da Gemeinden keinen legislativen Charakter besitzen, sehen wir die Notwendigkeiten von Gemeindevolksabstimmungen derzeit nicht. Gemeinden sind an die gesetzlichen Bestimmungen des Landes gebunden."
"Wir sind der Meinung, daß die sechsjährige Wahlperiode durchaus sinnvoll ist, da eine Verkürzung auch dazu führt, daß die Arbeit für die Gemeinde weiter beschränkt wird. Man darf ja nicht vergessen, daß jeder Gemeinderat auch eine gewisse Zeit zum Einarbeiten braucht."
"Nein, diese Frage würde auch das kommunale Wahlrecht für Zuwanderer ohne österreichische Staatsbürgerschaft implizieren, und dies wird von der FPÖ abgelehnt. Im Übrigen sei darauf verwiesen, daß das Ausländerwahlrecht auf kommunaler Ebene vom Höchstgericht bereits im Jahr 2003 in Wien als verfassungswidrig erklärt wurde."
GPÖ-Kommentare
"Abhaltung einer verpflichtenden Volksabstimmung, wenn 10% der Wahlberechtigten die Unterstützungserklärung unterschreiben."
"Abhaltung einer verpflichtenden Volksabstimmung, wenn 10% der Wahlberechtigten die Unterstützungserklärung unterschreiben."
"Volksabstimmung bei gravierenden inhaltlichen Verfassungsänderungen"
"Die Prozentsätze sollten österreichweit einheitlich festgelegt werden."
"Wir vertrauen dem Volk und wollen keine Schikanen aufstellen."
"Ziel ist eine objektive Information des Bürgers, damit er sich rasch eine Meinung bilden kann."
"Wichtige Anliegen dürfen nicht an den finanziellen Mitteln scheitern."
"Die derzeitige Vorzugsstimmenregelung ist ausreichend."
"Auf Gemeindeebene sollten die gleichen Spielregeln gelten wie auf Landesebene."
"Um nachhaltig arbeiten zu können wird eine sechs-jährige Wahlperiode bevorzugt."
"Wahlrecht ist für uns Staatsbürgerrecht. Für neue gute Vorschläge sind wir offen. Wir wollen keinen Menschen das Gefühl der Ausgrenzung geben."
"Gleiche Spielregeln auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene sollten angestrebt werden."
GRÜNE-Kommentare
"Eine Volksabstimmung ist als Mittel der direkten Demokratie von besonderer Bedeutung und sollte hinsichtlich der Durchführungsvoraussetzungen gelockert werden. Über eine sinnvolle konkrete Ausgestaltung muss aber noch diskutiert werden. Grundsätzlich sollten aber bereits in den Willensbildungs- und Entscheidungsprozess verstärkt BürgerInnen einbezogen werden. Neue Modelle der demokratischen Beteiligung in dieser Hinsicht wären auch angesichts der sinkenden Wahlbeteiligung und der damit immer geringer werdenden demokratischen Legitimation der gewählten VolksvertreterInnen wünschenswert. Ebenso wichtig ist insofern auch die Ausweitung der Kontrollrechte. Sowohl im Kärntner Landtag als auch in den Gemeinderäten sollten diese effektiver gestaltet werden. Entsprechende Anträge bereits im Kärntner Landtag eingebracht!"
"Ja, den Grünen Kärnten ist es wichtig, dass es zu verbindlichen Volksabstimmungen kommt, wenn das Anliegen eines erfolgreichen Volksbegehrens nicht innerhalb einer angemessenen Frist vom Landtag entsprechend behandelt wird. Die Verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie VfGH Urteile werden dabei aber zu berücksichtigen sein. Allerdings lehnen es die Grünen dezidiert ab, dass über Anliegen abgestimmt wird, die sich gegen Minderheitenrechte, gegen Menschenrechte u. ä. richten!"
"Volksabstimmungen sollten generell eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über alle zu erwartenden Vor- bzw. Nachteile voraussetzen. Daher wäre eine umfassende, objektive und geeignete Aufklärung Voraussetzung für eine wissensbasierte Entscheidung über eine allfällige Gesamtänderung der Landesverfassung."
"Die Grünen Kärnten setzten sich dafür ein, dass direktdemokratische Mittel in Kärnten forciert werden! Diese müssen so gestaltet sein, dass umso weniger Hürden bei der Umsetzung der BürgerInneninteressen eingebaut werden."
"Eine Erleichterung der bürokratischen Hürden bei der Sammlung von Unterstützungserklärungen für Maßnahmen der BürgerInnenpartizipation erscheint als sehr wichtig, da der Erfolg von Volksbegehren mitunter davon abhängt. Insofern muss § 5 Abs. 3 des Kärntner Volksbegehrensgesetzes entsprechend novelliert werden!"
"Eine objektive Aufklärung über die beabsichtigten Änderungen im Rahmen einer Volksabstimmung bzw. im Rahmen eines Volksbegehrens oder einer Volksbefragung ist aus der Sicht der Grünen eine Grundvoraussetzung für eine demokratisch erfolgreiche Partizipationsmaßnahme. Vor allem komplexe und komplizierte Inhalte müssen so aufbereitet werden, dass sie von allen BürgerInnen leicht nachvollzogen werden können. Weiters müsste diese Broschüre auch allen zur politischen Partizipation berechtigten Kärntnerinnen und Kärntner zugänglich gemacht werden. Eine solche Abstimmungsbroschüre ist dahingehend zu begrüßen, doch müsste für eine tatsächlich demokratische objektive Aufklärung auch eine entsprechende Regelung für Medien gelten.
"Unsere Befürchtung in diesem Zusammenhang ist dahingehend, dass möglicherweise enormer Missbrauch mit dem Mitteln betrieben werden könnte. Ein möglicher Kostenersatz soll daher begrenzt sein, genau geregelt werden und darüber hinaus sollte die Mittelverwendung auch exakt überprüft werden. Wenn es eine öffentliche objektive „Abstimmungsbroschüre“ gibt, stellt sich die Frage wie sich die zusätzlich zu erwartenden Kosten zusammensetzen sollten?"
"Die Grünen sind basisdemokratisch. KandidatInnen werden von der Landesversammlung direkt gewählt. Es stellen sich nur KandidatInnen zur Wahl, die auch tatsächlich gewählt werden wollen. Dies ist eine individuelle persönliche Entscheidung. Insofern ist es für alle WählerInnen möglich unter jenen KandidatInnen der jeweils bei Wahlen antretenden Parteien, welche sich der Wahl stellen, auszuwählen und darüber hinausgehend ist es ohnehin möglich im Rahmen der Vergabe von Vorzugstimmen KandidatInnen auch vorzureihen. Darüberhinaus besteht auch schon jetzt die Möglichkeit, dass wahlwerbende Gruppen auftreten, die keine etablierte politischen Parteien sind. Insofern wäre aber eine Erleichterung der Wahlhürden an zu denken, wie zB die Senkung der erforderlichen Unterstützungserklärungen für Wahlvorschläge."
"Ja, wenn Minderheitenrechte, Menschenrechte etc. nicht berührt werden und der Kreis der zur Partizipation berechtigten BürgerInnen ausgeweitet wird, auch MigrantInnen, die schon mehrere Jahre in Kärnten leben, sollen die Möglichkeit bekommen eine Unterstützungserklärung abzugeben! Insofern haben die Grünen Kärnten auch bereits parlamentarische Initiativen gesetzt."
"Es ist zu beobachten, dass die Wahlbeteiligung im Sinken begriffen ist. Damit kann die demokratische Legitimierung der MandatarInnen in Frage gestellt werden. Es ist zudem zu beobachten, dass aufgrund der zunehmenden Verantwortung inkl. Haftungsübernahmen die Bereitschaft von Menschen sinkt, sich als BürgermeisterkandidatInnen zur Wahl zu stellen. All diese Argumente sprechen eigentlich dafür, dass nichts gegen eine längere Periode spricht. Grundsätzlich erscheint es aus Grüner Sicht notwendig, dass die Kontrollrechte gestärkt werden und dass der Rechnungshof auch Gemeinden unter 20.000 EinwohnerInnen prüfen darf."
"Insbesondere die Partizipationsmöglichkeiten von MigrantInnen sind auszuweiten, da sie derzeit erst nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten und damit erst nach 10 Jahren politisch partizipieren dürfen."
"Kann so nicht beantwortet werden, da erst die Sinnhaftigkeit des Vorschlages überprüft werden muss. Grundsätzlich wäre auf Grund der Kompetenzteilung der Bund dazu berufen entsprechende Änderungen durchzuführen."
KPÖ-Kommentare
"Wenn man davon ausgeht, dass eigentlich die WählerInnen der Souverän sind, müsste eine solche Möglichkeit selbstverständlich sein."
"Es wird allgemein eine Demokratiemüdigkeit und Entpolitisierung beklagt, die wesentlich auch daraus resultiert, dass nach erfolgter Stimmabgabe die Meinung der WählerInnen bis zur nächsten Wahl nicht gefragt ist. Mehr direkte Demokratie kann dem entgegenwirken. Wenn ein Volksbegehren eine bestimmte Anzahl von Unterschriften erreicht und der Landtag dem Anliegen nicht Rechnung trägt, sollte verpflichtend eine Volksabstimmung erfolgen."
"Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen sollten zwingend sein, wobei nach Meinung der KPÖ einheitliche Regelungen für alle Bundesländer notwendig sind. Das gilt auch für die Bundesebene, so hält die KPÖ eine Volksabstimmung über EU-Verträge, die maßgebliche Eingriffe in die Rechtsordnung nach sich ziehen, für unabdingbar."
"Auch hier gilt es bundesweit einheitliche, aber niederschwellige Regelungen durchzusetzen. Es ist widersprüchlich, wenn für die Einleitung eines Volksbegehrens auf Bundesebene eine Promille der Einwohnerzahl (das sind rund 8.000 Unterstützungserklärungen) erforderlich sind, für Landesvolksbegehren aber bezogen auf die Bevölkerungszahl ein Vielfaches."
"Der KPÖ sind die Mühen der Aufbringung der für eine Kandidatur notwendigen Unterstützungserklärungen beim Amt zur Genüge bekannt. Diese Hürde bezweckt vor allem, durch den Behördengang Menschen von der Teilnahme an politischen Entscheidungen abzuhalten. Die Abschaffung der verpflichtenden Unterschriftenleistung beim Amt wäre ein wichtiger Schritt für mehr Demokratisierung."
"Chancengleichheit ist bei wichtigen Entscheidungen wie einer Volksabstimmung eine Grundvoraussetzung. Wenn schon die finanziellen Mittel zwischen den Pro- und Kontraparteien ungleich verteilt sind, so könnte eine solche Abstimmungsbroschüre eine bestimmte Ausgewogenheit schaffen."
"Demokratie muss uns was wert sein, heißt es allgemein. Doch im Konkreten ist das ganz und gar nicht der Fall. Die KPÖ tritt daher dafür ein, dass z.B. Parteien, die bei Wahlen antreten aber kein Mandat erreichen, bei der Parteienfinanzierung ebenfalls berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch für die BetreiberInnen eines Volksbegehrens, das zur Auflage gelangt. Das Risiko der Vorfinanzierung bleibt unabhängig freilich davon erhalten."
"Das geltende Listenwahlrecht steht für politische Standpunkte. Ein reines Persönlichkeitswahlrecht würde Wahlen enorm vom persönlichen finanziellen Einsatz abhängig machen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch Vorzugsstimmen nur in ganz wenigen Fällen wesentliche Veränderungen erfolgt sind, meistens erhalten jene KandidatInnen die meisten Vorzugsstimmen, die ohnehin an der Spitze stehen und diese gar nicht benötigen. Ein Denkansatz wäre das deutsche Modell mit zwei Stimmen, nämlich einer Erststimme als Direktstimme für KandidatInnen im Wahlkreis und einer Zweitstimme für die jeweilige Partei, was den WählerInnen ein Stimmensplitting ermöglicht."
"Gerade auf Gemeindeebene sind sechs Jahre eine sehr lange Frist, in der sich enorm viel ändert. Eine Verkürzung auf fünf, besser noch auf vier Jahre hält die KPÖ für notwendig, wobei wir auch hier auf eine bundesweit einheitliche Regelung für alle Länder plädieren."
"Die KPÖ ist der Auffassung, wer hier lebt, muss auch alle Rechte haben, damit auch das Wahlrecht. Es ist zudem widersprüchlich, wenn BürgerInnen aus anderen EU-Ländern bei der Gemeinderatswahl wahlberechtigt sind, Menschen aus Nicht-EU-Ländern hingegen nicht."
"Mehr direkte Demokratie etwa durch Volksabstimmungen halten wir für notwendig. Bei Erreichen einer gewissen Zahl von Unterschriften sollte ein Volksbegehren automatisch eine Volksabstimmung nach sich ziehen, wenn das Parlament dem Anliegen nicht Rechnung trägt."
Die ÖVP Kärnten hat eine Beantwortung der 12 Ja-/Nein-Fragen verweigert und sich einer direkten Vergleichbarkeit mit den Antworten der anderen kandidierenden Parteien entzogen. Die ÖVP Kärnten begründet dies damit, dass mehr demokratie! die ÖVP Kärnten nicht persönlich kontaktiert habe. mehr demokratie! sieht dies nicht so, denn mehr demokratie! hat sämtliche kandidierenden Parteien, die auf die 12 Demokratie-Fragen nicht innerhalb der erbetenen Frist reagiert haben, zunächst per Email und später auch telefonisch erinnert.
Kommentar der ÖVP Kärnten zu den 12 Demokratie-Fragen:
"Wenn Sie mit uns persönlich in Kontakt treten, geben wir gerne ausführlicher Auskunft über unsere Vorstellungen. Generell ist jedoch festzuhalten, dass die Mehrzahl Ihrer Vorschläge 1. den politischen Gestaltungsspielraum einengen und bestehende Abläufe unpraktikabel machen Die Republik Österreich hat es in den letzten 64 Jahren aus den Fängen einer Diktatur und völliger Zerstörung in eine blühende Existenz als einer der hochentwickeltsten und wohlhabendsten Staaten der Welt gebracht – mit der bestehenden Parteiendemokratie und Gesetzeslage. Selbstverständlich sind wir auf Basis unserer Verfassung zu Weiterentwicklungen gerne bereit, die unser System effizienter, demokratischer und menschlicher machen. Jede und jeder StaatsbürgerIn hat zur Mitwirkung an einem solchen Prozess die Möglichkeit, jede und jeder StaatsbürgerIn kann im Rahmen der bestehenden Parteienlandschaft sowie mit einer neuen Partei hier gestalterischen Miteinfluss nehmen und ist somit auch bei uns, der ÖVP Kärnten, zur Mitwirkung herzlich eingeladen."
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