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Nach der Volksbefragung zum Linzer Musiktheater 2000 wurde das oö. BürgerInnenrechtegesetz 2002 überarbeitet und novelliert. Dabei wurden auch die Hürden für das Zustandekommen einer Volksbefragung angehoben. Ende 2007 hat die SPÖ anlässlich des geplanten Börsengangs der Energie AG eine Volksbefragung initiiert. Dabei hat sich gezeigt, dass es selbst einer großen Organisation Schwierigkeiten bereitet, die hohe Hürde von ca. 80.000 Unterstützungen zu erreichen. Aufgrund dieser Unzulänglichkeiten des oö. BürgerInnenrechtegesetzes wurde im Jänner 2008 von den oö. Grünen und von der oö. FPÖ ein Unterausschuss zur Beratung eines neuen BürgerInnenrechtegesetzes beantragt und eingesetzt.
mehr demokratie! tritt für wirksame, BürgerInnen-freundliche und faire Formen direkter Demokratie ein und hat daher Forderungen für die bevorstehende Reform direkter Demokratie in Oberösterreich formuliert.
Um dem Unterausschuss für mehr direkte Demokratie in Oberösterreich eine größere Öffentlichkeit zu geben, dokumentiert mehr demokratie! die Initiativanträge und Pressemeldungen zu diesem Unterausschuss.
Inhaltsverzeichnis A. Forderungen von mehr demokratie! 1. Wirksam 2. BürgerInnen-freundlich 3. Fair B. Initiativanträge und Pressemeldungen
A. Forderungen von mehr demokratie!
1. WIRKSAM - Verbindlichkeit des Abstimmungsergebnisses
1.1. Veto-Volksabstimmungen gegen neue Gesetzes- und Verordnungsvorhaben Nach derzeitiger Rechtslage kann über ein neues Landesgesetz nur dann eine Volksabstimmung erfolgen, wenn der Landtag, der das Gesetz beraten, verhandelt und beschlossen hat, darüber eine Volksabstimmung zulässt. Auch die BürgerInnen selber sollten die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung herbeizuführen, um Gesetze oder Verordnungen, die sich auf ihr Leben auswirken, ablehnen zu können. Bereits die bloße Existenz eines möglichen Veto-Referendums ist ein Garant, dass die Gesetzesvorhaben besser und transparenter kommuniziert werden und dass die Interessen der Bevölkerung besser in die Gesetze einfließen.
1.2. Volksabstimmungen über alle Verfassungsänderungen Die grundlegenden Regeln über die Entscheidungsfindung und Machtverteilung des politischen Systems sollten sich nicht die PolitikerInnen untereinander ausmachen können. Änderungen der Verfassung sollten vielmehr eine Zustimmung der Bevölkerung durch eine Volksabstimmung erfordern. Voraussetzung für verpflichtende Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen ist, dass die Verfassung zuvor von Regelungen "entrümpelt" ist, die nicht in eine Verfassung gehören.
1.3. Verfassungskonforme verbindliche BürgerInnen-Mitbestimmung Ein Verfassungsgerichtshof-Urteil aus 2001 hat eine Bestimmung der Vorarlberger Verfassung aufgehoben, die ermöglicht hat, dass aufgrund einer Volksabstimmung ein Landesgesetz auch gegen den Willen des Landtags zustande kommen konnte. Dieses VfGH-Urteil wird vielfach als ein Riegel gegen wirksame Direktdemokratie auf Länderebene betrachtet. Herausragende RechtsexpertInnen (Univ.Prof. Anna Gamper, Univ.Prof. Peter Pernthaler, Univ.Prof. Theo Öhlinger) haben dieses VfGH-Urteil jedoch massiv kritisiert. mehr demokratie! fordert, die überzeugenden Argumente dieser renommierten RechtsexpertInnen aufzugreifen und auf Länder- und Gemeindeebene verfassungskonforme verbindliche Formen direkter Demokratie einzuführen.
1.4 Volksabstimmungen auch auf Gemeindeebene Obwohl Artikel 117 Absatz 8 Bundes-Verfassungsgesetz Volksabstimmungen auf Gemeindeebene ermöglicht, ist diese Möglichkeit in den oö. Gemeinden verwehrt. Nach § 38 Gemeindeordnung sind nämlich nur unverbindliche Volksbefragungen vorgesehen.
2. BÜRGERiNNEN-FREUNDLICH - keine Verunmöglichung durch bürokratische und unerreichbare Hürden
2.1. Senkung der Unterstützungshürde
2.1.1. auf Landesebene: deutliche Senkung der 8%-Hürde für BürgerInnen-Befragungen sowie der 3%-Hürde für BürgerInnen-Initiativen
2.1.2. auf Gemeindeebene: massive Senkung der 25%-Hürde (§ 38 Gemeindeordnung) Die Unterstützungshürde von 25% in allen oö. Gemeinden (außer Linz, Wels und Steyr) ist dermassen hoch angesetzt, dass kein Raum für eine praktische Anwendbarkeit bleibt. Es handelt sich um ein Lehrbuchbeispiel für eine Verunmöglichung direkter Demokratie durch eine praxisferne bürokratische Hürde.
2.2. Freie Sammlung der Unterstützungserklärungen Wo eine lebendige Praxis direkter Demokratie besteht (z.B. Schweiz, Kalifornien, Italien), gibt es ausschließlich die BürgerInnen-freundliche Regelung, Unterstützungserklärungen frei zu sammeln (ohne amtliche oder notarielle Bestätigung des Unterschriftenvorgangs). Die amtliche Überprüfung der Unterschriften erfolgt bei freier Sammlung nach der Einreichung der gesammelten Unterstützungserklärungen. Eine freie Sammlung der Unterstützungserklärungen bringt den zusätzlichen Vorteil, dass der organisatorische und finanzielle Aufwand wegfällt, der mit einer Eintragungswoche für sämtliche Gemeinden verbunden ist.
2.3. Unterstützungserklärungen auch per Internet Bei E-Voting (dh. bei Wahlen über das Internet) besteht das technisch kaum lösbare Problem, gleichzeitig das geheime Wahlrecht einerseits und die Transparenz des Wahlergebnisses andererseits uneingeschränkt sicherzustellen. Bei BürgerInnen-Initiativen nach dem BürgerInnenrechtegesetz müssen jedoch alle UnterstützerInnen ihre Identität nachweisen, sodass das geheime Wahlrecht nicht geschützt werden muss. Daher fallen maßgebliche Argumente gegen eine Nutzung des Internet weg.
2.4. Herbeiführung von Volksabstimmungen durch die BürgerInnen selber In den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr ist es gegenwärtig auf Gemeindeebene ausgeschlossen, dass die BürgerInnen selber eine Volksabstimmung bzw. Volksbefragung initiieren können, egal ob der Gemeinderat eine Umsetzung des Anliegens verweigert und egal von wie vielen BürgerInnen das Anliegen unterstützt wird. Auch in Linz, Wels und Steyr sollen die BürgerInnen selber Volksabstimmungen bzw. Volksbefragungen herbeiführen können.
3. FAIR - Chancengleichheit bei der Einleitung und bei der Werbung für das Anliegen
3.1. Abstimmungsbroschüre in offiziellen Print- und Online-Medien Eine Broschüre, in der die Argumente der BefürworterInnen und GegnerInnen kompakt gegenüber gestellt sind, ist ein wesentlicher Aspekt für Chancengleichheit und Fairness in der Phase der Werbung für das Anliegen der Abstimmung.
3.2. Kostenersatz Häufig sind die finanziellen Möglichkeiten der BetreiberInnen von BürgerInnen-Initiativen bescheiden. Um die öffentliche Meinung erreichen zu können, sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich. Es darf aber nicht eine Frage der finanziellen Möglichkeiten der BetreiberInnen sein, ob sich das Anliegen einer BürgerInnen-Initiative durchsetzen kann. Insofern sollte (ähnlich wie bei der Wahlkampf-Kostenerstattung) ein angemessener finanzieller Ausgleich aus öffentlichen Mitteln vorgesehen sein.
3.3. Entscheidungs-Pause Ab der Einleitung einer BürgerInnen-Initiative dürfen in derselben Angelegenheit keine vorwegnehmenden politischen Entscheidungen getroffen werden.
B. Initiativanträge und Pressemeldungen zum Unterausschuss für mehr direkte Demokratie in Oberösterreich
Initiativantrag der Grünen (05.12.2007)
Beilage 1390/2007, XXVI. Gesetzgebungsperiode
- Verkürzung und Anpassung der derzeit normierten Fristen, damit die raschere Behandlung einer vorgelegten Initiative der LandesbürgerInnen gewährleistet wird
- Schaffung einer "aufschiebenden Wirkung" ab dem Vorliegen einer BürgerInneninitiative, sodass weder von der Oö. Landesregierung noch vom Oö. Landtag Beschlüsse gefasst oder Handlungen gesetzt oder Verfügungen getroffen werden dürfen bzw. können, die dem Ziel und der Intention einer BürgerInneninitiative widersprechen oder zuwiderlaufen
- Wirksame Instrumente zum Ausschluss von Parteien, Parteiangehörigen oder juristischen Personen, die von politischen Parteien dominiert oder finanziert werden sowie von Interessenvertretungen wie Kammern, Gewerkschaften oder in Vereinen organisierten Interessenverbänden als Zustellungsbevollmächtigte oder InitiatorInnen einer BürgerInneninitiative
- Schaffung eines Transparenzgebotes hinsichtlich Umfang, Ausmaß und Höhe der für die BürgerInneninitiative eingesetzten finanziellen und sonstigen Mittel sowie vor allem auch deren Herkunft und Normierung eines ausdrücklichen Verbotes der Verwendung von Mittel politischer Parteien, Parteiorganisationen, Interessenverbände oder Kammern für eine BürgerInneninitiative, dies allenfalls unter Schaffung eines zusätzlichen Anmeldesystems vor Einreichung der Initiative
- Durchgängige Senkung der bislang erforderlichen Quoren von 3% auf 2% sowie von 8% auf 4% der Wahlberechtigten der letzten Wahl zum Oö. Landtag
- Schaffung eines Zuganges zu den Landesmedien (Internet, Inserate in Printmedien des Landes Oö., etc.)
Initiativantrag der FPÖ (04.12.2007)
Beilage 1380/2007, XXVI. Gesetzgebungsperiode
Initiativantrag der FPÖ (06.12.2007)
Beilage 1399/2007, XXVI. Gesetzgebungsperiode
Aufforderung an die Landesregierung, ein Rechtsgutachten ausarbeiten zu lassen über den bundesverfassungsrechtlichen Änderungsbedarf für
- verpflichtende Volksbefragungen bei Volksbegehren ab mindestens 100.000 Unterstützungen
- verpflichtende Umsetzung von Ergebnissen von Volksbefragungen bzw. Volksabstimmungen durch den Nationalrat bei einer Mindestbeteiligung von 50% und einer Unterstützung der einfachen Mehrheit der abstimmenden Bevölkerung
Einsetzung des Unterausschusses für mehr direkte Demokratie in Oberösterreich ("Unterausschuss zur Beratung eines neuen Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetzes") durch den Verfassungsausschuss des oberösterreichischen Landtags auf Initiative von Grünen und FPÖ (17.01.2008)
Mitglieder dieses Unterausschusses sind (in alphabethischer Reihenfolge):
- Karl Frais (SPÖ, Klubobmann)
- Gottfried Hirz (Grüne, Klubobmann)
- Angela Orthner, Vorsitzende (ÖVP)
- Arnold Schenner (SPÖ)
- Günther Steinkellner (FPÖ, Klubobmann)
- Thomas Stelzer (ÖVP)
- Michael Strugl (ÖVP, Klubobmann)
- Gerda Weichsler (SPÖ)
Forderungen von Gottfried Hirz, Grüne (Presseaussendung vom 17.01.2008)
- Senkung des Unterstützungsquorums von 8% auf 4%
- Verkürzung und Anpassung der derzeit nominierten Fristen
- Verbindlichkeiten für den Umgang mit BürgerInnenbefragungen
- Ausschluss von Parteien und ihrer Vorfeldorganisationen
- klare Obergrenzen der eingesetzten finanziellen Mittel für eine BürgerInnenbefragung inklusive Offenlegung und volle Transparenz
1. Sitzung des Unterausschusses für mehr Demokratie in Oberösterreich (23.04.2008)
Forderungen von Gottfried Hirz, Grüne (Presseaussendung 22.04.2008):
- Senkung des Unterstützungsquorums
- Verbindlichkeiten für den Umgang mit BürgerInnenbefragungen
- wirksame Herauslösung der BürgerInnenbefragungen aus der Vereinnahmung der politischen Parteien
- Transparenz über die dahinterstehenden Personen und eingesetzten Finanzmittel
- kostenloser Zugang zu den Landesmedien zur Verbreitung des Anliegens
Forderungen von Günther Steinkellner, FPÖ (Presseaussendung 24.04.2008):
- Senkung der Einstiegshürde für Bürgerbefragungen von derzeit über 80.000 Unterschriften auf 10.000
- verpflichtende Volksabstimmung bei Volksbegehren, die von mehr als 100.000 Beteiligten unterstützt werden
- Verpflichtung zur Umsetzung der Ergebnisse von Volksbegehren bzw. Volksabstimmung bei Mindestbeteiligung von 50% der Stimmberechtigten und einfacher Abstimmungsmehrheit
2. Sitzung des Unterausschusses für mehr Demokratie in Oberösterreich (05.06.2008)
Forderungen von Günther Steinkellner, FPÖ (Presseaussendung 04.06.2008):
- Senkung der Zugangshürden für Volksbefragungen auf rund 20.000 Unterschriften
- bundesverfassungsrechtliche Verankerung der Bindungswirkung von Ergebnissen direkter Demokratie
Initiativantrag der FPÖ (07.07.2004)
Beilage 270/2004, XXVI. Gesetzgebungsperiode
Änderung der Stadtstatute für Linz, Wels und Steyr, u.a.
- verpflichtende Beratung von Petitionen an den Gemeinderat ab Unterstützung durch 1% der Wahlberechtigten
- Durchführung einer Volksbefragung ab Unterstützung durch 10 % der Wahlberechtigten
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